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29. Oktober 2008

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 22.10.2008

 

Die neue „Wasserprogrammatik“
der BDEW-Wasserwerker

 

Die über lange Zeit harzende Fusion der Strom-, Gas- und Wasserverbände zum Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW; siehe RUNDBR. 859/1, 853/4, 844/1, 836/1) ist jetzt wasserseitig mit einer neuen „Wasserpogrammatik“ gekrönt worden. Das Vorgängermodell datiert aus dem Jahr 2005. In der neuen Programmatik wird u.a. Stellung zum Klimawandel genommen und postuliert: Mit einer Wasserknappheit sei im wasserreichen Deutschland „selbst durch den Klimawandel nicht zu rechnen“. Ferner:

„Das Wassersparziel ist in Deutschland erreicht. Eine Fortsetzung der Sparpolitik wird die Kosten erhöhen, z.B. durch vermehrtes Spülen der Leitungen“ (vgl. RUNDBR. 874/1).

In dem Zusammenhang wird angesichts der hohen Fixkosten- in der Wasserver- und Abwasserentsorgung u.a. verlangt, dass „die Preisstrukturen vom Kopf auf die Füße gestellt werden müssen“. Dazu gehöre eine Anhebung der Grundpreise bei gleichzeitiger Absenkung des Mengenpreises (s. RUNDBR. 824/2-3). Weil dadurch angeblich das Verhältnis zum Kunden flexibler gestaltet werden kann, schlägt der BDEW vor, eine „Verordnung über Allgemeine Entsorgungsbedingungen Abwasser“ (AEB-Abwasser-V) zu erlassen. [Tatsächlich feilt das Bundeswirt-schaftsministerium schon eifrig an einer entsprechenden Verordnung, mit der die angeschlossenen Bürger zu »Abwasserkunden« umfunktioniert werden; Anm. BBU.] In diesem Sinne setzt sich der BDEW – in Gegenrede zu restriktiven ppp-Urteilen des Europäischen Gerichtshofes - auch für mehr Flexibilität bei der Bildung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ppp) und Inhouse-Geschäften ein. Dissens besteht zwischen den Wasserwerkern des BDEW hinsichtlich der „befreienden Aufgabenübertragung“ bei der kommunalen Abwasserreinigung. Die „befreiende Aufgabenübertragung“ – hinter der sich die Vollprivatisierung kommunaler Abwasserbetriebe verbirgt – wird von einem Teil der BDEW-Mitgliedschaft abgelehnt.

Der zweite Knackpunkt innerhalb des BDEW ist die Unterwerfung der kommunalen Abwasserbetriebe unter die Mehrwertsteuerpflichtigkeit (s. 897/3, (s. 858/2, 848/2, 843/2, 828/2, 821/1-2, 771/2-3), die von den öffentlich-rechtlichen Mitgliedern überwiegend kritisch gesehen wird. Einigkeit besteht offenbar wiederum bei der Forderung, die Abwasserabgabe abzuschaffen. Versuche, die Siedlungswasserwirtschaft staatlicherseits zu regulieren, lehnt der BDEW ab. Denn:

„Die deutsche Wasserwirtschaft nimmt die Regelsetzung in Eigenverantwortung und mit technisch-wissenschaftlichen Organisationen wie DVGW, DWA und DIN wahr“,

was für den Staat den Vorteil habe, dass er von Aufgaben der Regelsetzung entlastet würde.

Fachliche Fragen zur BDEW-Wasserprogrammatik beantwortet
Frau Vera Szymansky, BDEW-Fachgebietsleiterin Nationale Ordnungspolitik
Tel.: 030-300 199 1212
E-Mail: vera.szymansky@bdew.de

Bezug der Wasserprogrammatik (A5, 14 S.):
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – Geschäftsbereich Wasser/Abwasser
Reinhardtstr. 32
10117 B e r l i n
Tel.: 030/300 199-1213; Fax: 030/300 199-3213
E-Mail: info@bdew.de
Internet: www.bdew.de



Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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