Die über
lange Zeit harzende Fusion der Strom-, Gas- und Wasserverbände
zum Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
(BDEW; siehe RUNDBR. 859/1, 853/4, 844/1,
836/1) ist jetzt wasserseitig mit einer neuen „Wasserpogrammatik“ gekrönt
worden. Das Vorgängermodell datiert aus dem Jahr 2005. In der neuen
Programmatik wird u.a. Stellung zum Klimawandel genommen und postuliert:
Mit einer Wasserknappheit sei im wasserreichen Deutschland „selbst
durch den Klimawandel nicht zu rechnen“. Ferner:
„Das
Wassersparziel ist in Deutschland erreicht. Eine Fortsetzung der Sparpolitik
wird die Kosten erhöhen, z.B. durch vermehrtes Spülen
der Leitungen“ (vgl. RUNDBR. 874/1).
In
dem Zusammenhang wird angesichts der hohen Fixkosten- in der Wasserver-
und Abwasserentsorgung u.a. verlangt, dass „die Preisstrukturen
vom Kopf auf die Füße gestellt werden müssen“.
Dazu gehöre eine Anhebung der Grundpreise bei gleichzeitiger
Absenkung des Mengenpreises (s. RUNDBR.
824/2-3). Weil dadurch
angeblich das Verhältnis zum Kunden flexibler gestaltet werden
kann, schlägt
der BDEW vor, eine „Verordnung über Allgemeine Entsorgungsbedingungen
Abwasser“ (AEB-Abwasser-V) zu erlassen. [Tatsächlich
feilt das Bundeswirt-schaftsministerium schon eifrig an einer entsprechenden
Verordnung, mit der die angeschlossenen Bürger zu »Abwasserkunden« umfunktioniert
werden; Anm. BBU.] In diesem
Sinne setzt sich der BDEW – in
Gegenrede zu restriktiven ppp-Urteilen des Europäischen Gerichtshofes
- auch für mehr Flexibilität bei der Bildung von Öffentlich-Privaten
Partnerschaften (ppp) und Inhouse-Geschäften ein. Dissens
besteht zwischen den Wasserwerkern des BDEW hinsichtlich der „befreienden
Aufgabenübertragung“ bei der kommunalen Abwasserreinigung.
Die „befreiende Aufgabenübertragung“ – hinter
der sich die Vollprivatisierung kommunaler Abwasserbetriebe verbirgt – wird
von einem Teil der BDEW-Mitgliedschaft
abgelehnt.
Der
zweite Knackpunkt innerhalb des BDEW ist die Unterwerfung der kommunalen
Abwasserbetriebe unter die Mehrwertsteuerpflichtigkeit
(s. 897/3, (s. 858/2, 848/2, 843/2, 828/2,
821/1-2, 771/2-3), die
von den öffentlich-rechtlichen Mitgliedern überwiegend kritisch
gesehen wird. Einigkeit besteht offenbar wiederum bei der Forderung,
die Abwasserabgabe abzuschaffen. Versuche, die Siedlungswasserwirtschaft
staatlicherseits zu regulieren, lehnt der BDEW ab. Denn:
„Die
deutsche Wasserwirtschaft nimmt die Regelsetzung in Eigenverantwortung
und mit technisch-wissenschaftlichen Organisationen wie DVGW, DWA
und DIN wahr“,
was
für den Staat den Vorteil habe, dass er von Aufgaben der Regelsetzung
entlastet würde.
Fachliche
Fragen zur BDEW-Wasserprogrammatik beantwortet
Frau Vera Szymansky, BDEW-Fachgebietsleiterin Nationale Ordnungspolitik
Tel.: 030-300 199 1212
E-Mail: vera.szymansky@bdew.de
Bezug der Wasserprogrammatik (A5, 14 S.):
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – Geschäftsbereich
Wasser/Abwasser
Reinhardtstr. 32
10117 B e r l i n
Tel.: 030/300 199-1213; Fax: 030/300 199-3213
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