Der
Berliner Wassertisch begrüßt
die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes
vom 6.Oktober 2009.
Die
Zulassung des Kita-Volksbegehrens und des Volksbegehrens
zur Offenlegung
von Geheimverträgen im Bereich der Berliner
Wasserwirtschaft ist ein deutliches Signal zur Stärkung
der direkten Demokratie in der Bundeshauptstadt. Dieser Meilenstein
zur verstärkten Partizipation aller Bürger kann
ein Gegengewicht schaffen gegenüber einem politischen
System, das sich immer mehr von seinen Bürgern entfernt
und Entscheidungen an externe Berater delegiert, denen jedes
demokratische Mandat fehlt.
Der
Berliner Verfassungsgerichtshof stellt klar, dass die Träger des Volksbegehrens die gleiche Gesetzgebungskompetenz
besitzen wie das Parlament. Mit dieser juristischen Gleichstellung
hat der Verfassungsgerichtshof ein Signal gesetzt, das auf
das gesamte Bundesgebiet ausstrahlt. Wegweisend ist die Begründung
des Verfassungsgerichtshofs, dass „die Wasserversorgung
und die Abwasserbeseitigung, beides seit jeher Bestandteile
zentraler staatlicher Daseinsvorsorge“ sind, und auch
bei Beteiligung privater Dritter die Rechtsgeschäfte „nicht
dem öffentlichen Recht entzogen“ werden dürfen
(Urteilsbegründung, S. 15).
Die
Initiatoren des Volksbegehrens sind zuversichtlich, dass
das Land Berlin
in Zukunft nicht darauf bauen kann,
den neoliberalen Ausverkauf öffentlichen Vermögens
mittels geheimer, privatrechtlicher Verträge weiterhin über
die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg
zu betreiben.
Wir laden die Politiker aller Fraktionen ein, ihre Fehler
von damals zu korrigieren und zum Gelingen unseres Volksbegehrens
beizutragen. Wir erinnern daran, dass die Rekommunalisierung
der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe im Koalitionsvertrag
der rot-roten Koalition als politisches Ziel festgeschrieben
wurde. Mit unserem Gesetzentwurf des Volksbegehrens zeigen
wir einen Weg auf.