aktualisiert:
24. Oktober 2009
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
13.9.2009
„Guttenberg-Papier“ für
ppp und Ausbau der Bundeswasserstraßen
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Wie
eine Blaupause für ein neoliberales Wirt-schaftsprogramm einer
schwarz-gelben Koalitionsregierung hat sich das „Industriepolitische
Gesamtkonzept“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium
gelesen. Das im Juli 2009 als „Guttenberg-Papier“ bekannt
gewordene „Gesamtkonzept“ war
in seiner unverblümt marktradikalen Ausrichtung so kurz vor der
Bundestagswahl dann wohl doch zu peinlich. Wirtschaftsminister von
Guttenberg sah sich genötigt, sich von dem Papier zu distanzieren.
Das Wirtschaftsministerium zog den Entwurf vom 3. Juli 2009 angesichts
der Irritationen in der Öffentlichkeit sogleich wieder zurück.
Obwohl sich die wettbewerbsorientierte Marktpolitik in der Finanzkrise
bis auf die Knochen blamiert hat, singen Guttenbergs Ministerialbeamten
(unter Mitarbeit externer Kanzleien?) in dem Konzeptentwurf weiterhin
das hohe Lied der Überlegenheit einer erfolgreichen Wettbewerbspolitik
in offenen Märkten:
„Wettbewerb
fördert Innovationen, eine optimale Zuteilung von Ressourcen,
die Souveränität der Verbraucher sowie eine leistungsgerechte
Verteilung finanzieller Mittel und begrenzt wirtschaftliche Macht.
(…)
Vor allem die Öffnung netzgebundener Märkte stellt einen
Schwerpunkt der Wettbewerbspolitik in Europa und in Deutschland dar.“ (S.
44)
Wie
zu erwarten, haben sich die Ghostwriter des Schwarzen Barons in dem
Zusammenhang zu einer Intensivierung der Förderung von public
privat partnerships (ppp) – also zum Einbezug von privatem Kapital
in die öffentliche Daseinsvorsorge - bekannt:
„Aufgrund
der Lage der öffentlichen Haushalte sind (…) weiterhin
innovative Finanzierungsmodelle - insbesondere PPP – notwendig,
um Kosteneinsparungen durch privatwirtschaftliche Anreizmechanismen
zu erzielen.“
Die
Anwendung von ppp-Modellen zielt auf den Ausbau von Autobahnen ab – aber
auch die Binnenschifffahrtsstraßen sollen weiter ausgebaut
werden: Insbesondere die infrastrukturellen Hemmnisse der
Binnenschifffahrt durch eine zu geringe Abladetiefe sollten – beispielsweise
auf der bayerischen Donau - beseitigt werden. Künftig müsse „auf
allen Binnenwasserstraßen“ eine durchgängige Abladetiefe
von 2,80 Metern gewährleistet werden (S. 38). Dies hätte u.a.
auch den Totalausbau der Elbe zur Folge!
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Guttenberg
will die Hoheitlichkeit
der Abwasserentsorgung schleifen
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Um
die Intensität des Wettbewerbs in der Wasserwirtschaft voranzutreiben,
müssten jetzt „Kostenverursacher wie Wasserentnahmeentgelte
und Abwasserabgaben auf den Prüfstand“ gestellt werden,
heißt es in dem „Guttenberg-Papier“ auf Seite 32.
Um den Wettbewerb weiter zu stärken, müsste zudem die Besteuerung
der bislang hoheitlichen Abwasserentsorgung angestrebt werden (s.
RUNDBR. 858/2 848/2, 843/2, 828/2, 821/1-2, 771/2-3).
Die Belegung der Abwasserentsorgung mit der Mehrwertsteuer käme
den Unternehmen entgegen, die dann den Vorsteuerabzug aus ihrer Abwasserrechnung
geltend
machen könnten. Insgesamt sei es erforderlich, die wasserwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen derart zu gestalten, dass „eine sichere und
zugleich preiswerte Wasserver- und Abwasserentsorgung gewährleistet“ werden
könne – und weiter:
„Vor
dem Hintergrund der bestehenden natürlichen Monopole ist auch
zu hinterfragen, ob für die Wasserwirtschaft genügend Anreize
zu wirtschaftlichem Handeln bestehen. Dabei ist auch verstärkt
die unterschiedliche Funktionsweise der Gebühren und Preissysteme
in den Blick zu nehmen, da die Wasserpreise privater Anbieter der Missbrauchsaufsicht
der Kartellbehörden und die Gebühren der öffentlich-rechtlichen
Versorger der Kommunalaufsicht unterliegen.“
(Die
im Guttenberg-Ministerium geplante Einebnung der Unterschiede zwischen
Preisen und Gebühren hätte zur Folge, dass das Rechtsverhältnis
zwischen Abwasserbetrieben und Bürgern über eine neu einzuführende „Verordnung über
Allgemeine Entsorgungsbedingungen Abwasser“ (AEBAbwasserV) – anstelle
der bisherigen kommunalen Abwassergebührensatzungen - generell
auf eine privatrechtliche Basis gestellt würde (s. 900/1): Hoheitlich
erhobene Gebühren würden durch Abwasserpreise ersetzt. Die
mit dieser Umstellung verbundene Abschaffung der Hoheitlichkeit der
Abwasserentsorgung gehört zu den wasserpolitischen Lieblingsprojekten
aller Bundeswirtschaftsminister seit WERNER MÜLLER [Anm. BBU]).
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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