aktualisiert:
24. Oktober 2009
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
15.10.2009
Wasserwerker
sauer
auf Kartellbehörden
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Für
einen hohen Empörungspegel in der Gilde der Wasserwerker sorgt
weiterhin das Preissenkungsurteil des Frankfurter Oberlandesgerichts
gegen das Wasserversorgungsunternehmen in Wetzlar (s.
RUNDBR. 921/1, 918/3, 912/4, 905/1-3). Der Ingrimm der
Wasserwerker nährt sich
aus der im Urteil verordneten Beweislastumkehr: Nicht die Kartellbehörden
müssen dem Wasserversorger nachweisen, dass er überzogene
Wasserpreise verlangt. Die Richter am Oberlandesgericht haben geurteilt,
dass die Wasserwerker gegenüber den Kartellbehörden die
Beweisführung antreten müssten, dass ihr jeweiliger Wasserpreis
gerechtfertigt sei.
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Wie
rette ich mich
vor dem Kartellamt?
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Mit
Bangen sehen die Wasserwerker dem 14. Nov. 2009 entgegen. Falls der
Termin nicht noch verschoben wird, ist für den 14. Nov. die mündliche
Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig zum Kartellverfahren
gegen die Wasserwerke in Wetzlar angesetzt. Sollte der BGH das rigorose
Vorgehen der hessischen Kartellbehörde und des Frankfurter Oberlandesgerichts
gegen das Wasserwerk in Wetzlar stützen, dürften viele privatrechtlich
organisierte Wasserwerke in die Bredoullie kommen. Die Landeskartellbehörden
werden sich dann noch mehr in der Rolle des Rächers der Wasserkunden
profilieren, die von raffgierige Wasserunternehmen bis aufs Hemd ausgeplündert
werden.
Damit
sich die Wasserwerker schon mal auf den drohenden Feldzug der Kartellbehörden
vorbereiten können, hat der Verband kommunaler
Unternehmen (VKU) kürzlich die Broschüre „Kartellrechtliche
Wasserpreiskontrolle“ publiziert. In der Broschüre erläutert
der VKU Schritt für Schritt die Vorgehensweise der Kartellbehörden:
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Zunächst werden die Kartellbehörden das Wasserwerk
dazu auffordern, über
seine Preisgestaltung Rechenschaft abzulegen.
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Sodann
werden die Kartellbehörden ein oder mehrere Vergleichsunternehmen
benennen, die das Wasser zu deutlich niedrigeren Preisen
verkaufen.
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Anschließend
wird das Wasserversorgungsunternehmen mit den (vermeintlich) überhöhten
Preisen aufgefordert, zu begründen, warum sein
Wasserpreisniveau über
demjenigen der Vergleichsunternehmen liegt.
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Wenn
alle Darlegungen des in die Enge getriebenen Wasserversorgungsunternehmens
die Kartellbehörden nicht überzeugen,
dann werden die Kartellwächter
eine Preissenkungsverfügung gegenüber
dem Wasserversorger verhängen. Die Preissenkungsverfügung
kann dann nur noch per Klage vor dem zuständigen
Verwaltungsgericht angegriffen werden.
In
der VKU-Broschüre wird ausführlich erläutert,
welche Erschwernisse zu überdurchschnittlich hohen Wasserpreisen
führen können.
Das beginnt bei der Siedlungsstruktur, geht über
unterschiedliche Ansätze bei den Kapitalkosten
(Abschreibungen und Zinsen) und reicht beispielsweise
bis zu Ausgleichszahlungen an Landwirte im Wassereinzugsgebiet.
U.a. wird in dem VKU-Leitfaden auch auf die Kosten
einer nachhaltigen
Substanzerhaltung hingewiesen:
„Niedrige
Preise können ein Indiz dafür sein, dass Investitions-
und Unterhaltungskosten auf zukünftige Generationen
verlagert wurden.“
Die
44seitige A4-Broschüre gibt es zum stolzen Preis von 80 Euro
(! – ein Fall für das Kartellamt???)
beim
Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
Abteilung Wasser/Abwasser
Hausvorteiplatz 3 – 4
10117 B e r l i n
Tel.: 030/58580-152, Fax: 030/58580-101
Internet: www.vku.de/wasser
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Warum
haben die Kartellbehörden Oberwasser?
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Warum
reagieren die Wasserwerker auf die Zumutungen der Kartellämter
derart schaumgebremst? Mit mehr Mumm könnten die Wasserwerker
zur politikwirksamen Gegenoffensive antreten: Nachdem die Kartellbehörden
gegen die wahren Oligopolisten und Giganten in der Strom- und Gasbranche
keinen Stich landen konnten, knüpfen sie sich jetzt offenbar
ersatzweise die kleinen Wasserwerker vor. Und nachdem die Anreizregulierung
zum Preis einer zunehmenden Gefährdung der Versorgungssicherheit
von der Bundesnetzagentur auf den Weg gebracht wurde, sucht man sich
in der Bundesnetzagentur ein neues Betätigungsfeld.
Aber
was haben die Bürger davon, wenn Kartellbehörden und Bundesnetzagentur
der Wasserwirtschaft ein staatliches Regulierungsregime überstülpen
wollen? Von der komplexen Technik der Wasserversorgung und deren
Nachhaltigkeitsanforderungen haben Kartellbehörden und Bundesnetzagentur
nur eine begrenzte Ahnung. Die Einmischung der Halbwissenden wird
das Wasser vielleicht billiger machen – aber zu welchem Preis?
Wenn
sich die Kartellbehörden daran machen, die Wasserwerke
kaputtzusparen, dann müssen die Wasserwerker die Bürgerinnen
und Bürger als Bündnisgenossen mobilisieren: Alle Umfragen
bestätigen, dass die Bürger Wert auf eine dauerhaft
hohe Wasserqualität legen. Und die ist eben nicht zum Billigsttarif
zu haben. Insofern müsste es auch den Kunden der Wasserwerke
zu vermitteln sein, dass eine langfristige Substanzerhaltung
ihren Preis wert ist.
Das
zögerliche Vorgehen der Wasserwerkerszene
gegen das dreiste Vorgehen der Kartellbehörden liegt
aber vielleicht auch daran, dass die Mehrzahl der Wasserwerke
in Deutschland
mangels
exakter und vergleichbarer Kostenrechnung nur recht nebulös
begründen kann, wie sich der jeweilige Wasserpreis bzw.
die jeweilige Wassergebühr genau zusammensetzt. Und das
sind denkbar schlechte Voraussetzungen, den auftrumpfenden
Kartellbehörden
Paroli zu bieten.
-ng-
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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