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13. Mai 2009

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 1.5.2009

 

Kostendeckung in der Wasserwirtschaft: „Glaubt nicht Eurer eigenen Propaganda!“


 

Ab dem Jahr 2010 müssen die EU-Mitgliedsstaaten nach den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in der Wassertarifgestaltung „angemessene Anreize“ zu einem haushälterischen Umgang mit den Wasserressourcen setzen (s. RUNDBR. 881/3 727/2, 680/2, 535/3).

Zum dahinter stehenden Gebot der Kostendeckung in der Wasserver- und in der Abwasserentsorgung nahm auf der Wasserwirtschaftlichen Aussprache-Tagung (WAT2009) AND-REAS KRAEMER vom ecologic-Thinktank Stellung. Der Chef des Berliner Umweltpolitikforschungsinstituts machte in seinem Referat darauf aufmerksam, dass das Gebot zur Kostendeckung à la WRRL nicht auf den einzelnen Wasser- bzw. Abwasserbetrieb, sondern auf ganze Flussgebietseinheiten abziele.

Der Referent konstatierte, dass für die Verifizierung der Kostendeckung in den einzelnen europäischen Stromgebieten noch überhaupt keine Methodik vorliege. KRAEMER warnte gleichwohl davor, das Kostendeckungsprinzip zu unterschätzen. Das Gebot zu Kostendeckung in der WRRL sei eingebettet in das EU-Wettbewerbsrecht. Wille der EU sei, dass es auch im Wasser- und Abwassersektor zu keiner indirekten Subventionierungen von industriellen Wassernutzern komme. Demzufolge mahnte der ecologic-Chef die noch etwas ungläubig dreinschauenden Wasserwerker, diesen Aspekt der Eigendynamik im Wettbewerbsrecht in Brüssel nicht zu unterschätzen. KRAEMER appellierte darüber hinaus an die Wasserwerker,

„nicht der eigenen Propaganda zu glauben“.

Die deutsche Wasserwirtschaft sei sich zu sicher, dass in Deutschland die volle Kostendeckung bereits erreicht sei.

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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