Pressemitteilung
vom 21.10.2009:
Gebührenerhöhung statt Steuersenkung
In
der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, FDP und CSU soll
offensichtlich die Belastung der Bürgerinnen und Bürger
mit höheren
Abwassergebühren festgeschrieben werden. Bisher ist
Abwasser als
hoheitliche Aufgabe der Kommunen oder Verbände aus
gutem Grund nicht der
Umsatzsteuer unterworfen. Generell ist die öffentliche
Daseinsvorsorge
steuerlich anders behandelt als privatwirtschaftlicher
Leistungsaustausch. Mit dem Einstieg beim Abwasser werden
vielleicht
bald noch weitere öffentliche Leistungen mit zusätzlichen
Steuern
belastet. Die zugesagte Steuerreform wäre dann wohl
zunächst ein Mal ein
Griff in die Geldbörse der Bürgerinnen und Bürger.
Nach
dem Beschluss der Finanzminister der Europäischen
Union ist auch
ausgeschlossen, dass auf Abwasser der verminderte Steuersatz
von 7 %
erhoben würde. Eine Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
wurde
im Sommer abgelehnt. Somit wären 19 % fällig, wenn
sich die Koalition
darauf einigt. Die AöW wendet sich entschieden gegen
dieses Vorhaben,
das schon seit Jahren von den privaten Entsorgern forciert
wurde. Erst
vor Kurzem hatte die EU-Kommission eine Beschwerde abgelehnt
und
festgestellt, dass die öffentliche Daseinsvorsorge steuerbefreit
sei.
Die neue Bundesregierung ist gut beraten, dieser Linie zu
folgen. Bis zu
20 % höhere Abwassergebühren ohne irgendeine verbesserte
oder
zusätzliche Leistung sind nicht hinnehmbar.
Faktisch
würde so die Steuerbefreiung für
die staatliche Abwasser- und
Abfallwirtschaft wegfallen und Schätzungen zufolge
bis zu vier
Milliarden Euro in die Kasse spülen, schreibt die "Financial
Times
Deutschland ", die letztlich von den Gebührenzahlern
aufzubringen wären.