aktualisiert:
24. Oktober 2009
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
4.9.2009
Stuttgarter
Landtag
gegen „Wasserprivatisierung“
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Der
Landtag von Baden-Württemberg hat sich in einer Plenardebatte
am 14. Mai 2009 fraktionsübergreifend zu einer kommunal geprägten
Wasserversorgung bekannt (s. Drs. 14/2591). Der Plenardebatte lag
ein Antrag der SPD zu Grunde, die Beteiligung von Privaten an kommunalen
Wasserzweckverbänden künftig von Gesetzes wegen auszuschließen.
Anlässlich dieses SPD-Antrags debattierte das Stuttgarter Landesparlament über
die Frage, ob die Versorgung mit Wasser dem europäischen Wettbewerbs-,
Beihilfe- und Vergaberechtsregime unterworfen werden darf.
Einig
waren sich die Parlamentarier, dass man gegen diesbezügliche Zumutungen
aus Brüssel aktiv vorgehen müsse. Dem Postulat „Wir
wollen keine britischen Verhältnisse!“ schlossen sich
alle Redner an. Im Detail zeigten sich in der Debatte trotz der prinzipiellen
Einigkeit aber Nuancen zwischen den Positionierungen der Landtagsparteien.
So kritisierte die oppositionelle SPD, dass im Bundestag auf Bestreben
der CDU in der Novelle zum Vergaberecht in § 99 die interkommunale
Zusammenarbeit in der Wasserversorgung nicht ausdrücklich von
einer Ausschreibungspflicht ausgenommen worden sei (s.
RUNDBR. 910/1-3, 897/2). Mit einer entsprechenden Klarstellung
im deutschen Vergaberecht hätte man „gegenüber der
EU markieren können“,
dass für Deutschland eine Ausschreibung von Wasserversorgungen
nicht in Frage komme. Ferner griff die SPD die Positionierung des
FDP-geführten Stuttgarter Wirtschaftsministeriums an. So zitierten
die SPD-Parlamentarierer genüsslich aus einer Stellungnahme
des Wirtschaftsministeriums:
„Dessen
ungeachtet sollten nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums, angesichts
des erheblichen Investitionsbedarfs in der Wasserversorgung
und des Erfordernisses einer effizienten Bereitstellung von Wasser,
Privatunternehmen stärker einbezogen und mehr Wettbewerbselemente
ein-geführt werden.“
Die
FDP-Fraktion konterte mit dem Vorwurf, dass in vielen badenwürttembergischen
Kommunen die Beteiligung an fragwürdigen Cross-Border-Leasing¬-Geschäften
auf Betreiben von SPD-Oberbürgermeistern und SPD-Stadtratsfraktionen
erfolgt sei. So habe beispielsweise im Stadtrat von Reutlingen
nur die FDP als die vermeintliche „Partei der Finanzhaie“ den
von der SPD eingeschlagenen Irrweg in das US-amerikanische „Steuerschlupflochsystem“ verhindern
können. Gleichwohl lehne die FDP das SPD-Ansinnen ab, kommunalen
Zweckverbänden die Zusammenarbeit mit Dritten von Gesetzes
wegen zu verbieten.
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Gönner:
Statt Privatisierung mehr
interkommunale Zusammenarbeit
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In
der Debatte ergriff auch die badenwürttembergische Umweltministerin
das Wort. TANJA GÖNNER (CDU) betonte u.a., dass sich die kommunale
Daseinsvorsorge in der Wasserversorgung „bestens bewährt“ habe:
„Ich
unterstütze diesen Ansatz, weil sichergestellt werden muss,
dass die Aufgabenerledigung vorrangig am Gemeinwohl orientiert bleibt.
Allein mit freier wirtschaftlicher Betätigung unter dem Aspekt
der Gewinnerzielung können langfristige Strukturen bei der Wasserversorgung
nicht gewährleistet werden.“
„Wesentliche
Optimierungspotenziale“ sah die Umweltministerin „in
der Verbesserung der Zusammenarbeit mittlerer und kleiner Wasserversorgungsunternehmen“:
Die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden bei der Wasserversorgung ermögliche „eine
wirtschaftlichere Nutzung der Anlagen und einen effizienteren Einsatz
des Personals“. Durch eine Verbundlösung könne zudem
die Versorgungssicherheit bei einem Ausfall einzelner Anlagen verbessert
werden.
„Zur
Unterstützung dieses Prozesses, die Strukturveränderungen
anzugehen, fördern wir bereits seit dem Jahr 2005 prioritär
Strukturgutachten zu dieser interkommunalen Zusammenarbeit, und
zwar unabhängig von der Gebührenhöhe in den Kommunen“,erläuterte
die Ministerin.
Auch
TANJA GÖNNER konnte sich dem
Antrag der SPD nicht anschließen, Privaten die Beteiligung
an kommunalen Zweckverbänden gesetzlich zu verwehren.
Ob man sich mit Privaten einlassen wolle, müssten die
Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung selbst
entscheiden
können. Die Ministerin
warnte zugleich vor den Folgen eines derartigen Techtelmechtels:
„Entscheidet
sich aber eine Kommune für die Beteiligung eines privaten
Dritten an der Wasserversorgung, so ist nach den Mitteilungen
zur Institutionalisierung öffentlicher
und privater Partnerschaften sowohl die Beteiligung
als auch die Aufgabe selbst ausschreibungspflichtig“ (s.
RUNDBR. 889/2-4, 835/3).
Die
Stuttgarter Umweltministerin bedauerte in diesem Zusammenhang „sehr“,
dass die Initiative der Bundesregierung, die Beteiligung
Dritter bis zu einem Anteil von 20 % ausschreibungsfrei zu stellen,
von der EU-Kommission
nicht aufgegriffen worden war (s. 889/2). Die Einführung
eines derartigen Schwellenwertes wäre aus der Sicht
der Stuttgarter Landesregierung „ein
hilfreicher Weg gewesen“. Weil ein 20-Prozent-Schwellenwert
in Brüssel aber keinen Anklang gefunden habe, bleibe
es dabei,
„dass
nur die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Kommunen ohne Beteiligung
eines privaten Dritten nicht ausschreibungspflichtig
ist. Das spricht für die Zusammenarbeit der kommunalen Wasserversorgungsunternehmen
in einem Zweckverband“, betonte TANJA GÖNNER.
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Stuttgart
wirbt in Brüssel
für kommunale Daseinsvorsorge
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Weil
die Stuttgarter SPD-Landtagsfraktion den Vorwurf erhoben hatte,
dass die Landesregierung in Brüssel im Hinblick auf die Bewahrung
der kommunalen Daseinsvorsorge zu wenig Flagge zeigen würde,
ging GÖNNER auch auf diese Vorhaltungen ein:
„Sie
können davon ausgehen, (…), dass das Umweltministerium
und auch die Umweltministerin regelmäßig zu Gesprächen
in Brüssel sind und das Thema der Daseinsvorsorge und der Ausgestaltung
der Daseinsvorsorge dort eine wichtige Rolle spielt. U.a. habe ich
in Brüssel das Leitbild der deutschen Wasserwirtschaft, das
sich genau an den Überlegungen des Landes orientiert, in Anwesenheit
von Kommissions-, aber auch von Parlamentsvertretern vorgestellt,
weil es uns wichtig ist, dort für die Besonderheiten eines
Flächenlandes
wie Baden-Württemberg zu werben und deutlich zu machen, was
das Thema Daseinsvorsorge mit sich bringt, und auch deutlich zu
machen,
wie wichtig es ist, dass man den Kommunen dann aber auch entsprechende
Möglichkeiten gibt.“
GÖNNER
distanzierte sich damit auch indirekt von den wirtschaftsliberalen
Positionierungen des Stuttgarter Wirtschaftsministeriums. In einer
Pressemitteilung am 14. Mai 2009 legte die Umweltministerin nach
und erteilte Privatisierungsbestrebungen in der Wasserwirtschaft „eine
klare Absage“. Die bewährte Struktur der öffentlichen
Wasserwirtschaft in Baden-Württemberg dürfe „nicht
zum Spielball einseitiger wirtschaftlicher Interessen werden".
Allerdings machte die Ministerin die entscheidende Einschränkung,
dass „eine Beteiligung von privaten Unternehmen dagegen
durchaus ein möglicher Weg“ sei, „die Wasserversorgung
sicherzustellen“. „Entscheidend“ sei,
dass „die Letztverantwortung bei der Kommune bleibt".
[Dass
man sich mit der Involvierung von Privaten in kommunale Wasserwerke
auf das Glatteis des EU-Wettbewerbsrechtes begibt, hat man in
der Presseabteilung des Stuttgarter Umweltministeriums offensichtlich
noch nicht voll
erkannt! Angesichts der „Inhouse-Urteile“ des Europäischen
Gerichtshofes und einer immer noch drohenden Konzessionsrichtlinie
für den Wassersektor kann sich die Kommune ihre „Letztverantwortung“ an
den Hut stecken.].
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