Die
Zusammenarbeit von Kommunen wird durch die heute im Bundesrat
verabschiedete Vergaberechtsnovelle zukünftig stark erschwert,
kritisiert Erhard Ott, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Insbesondere
kleine Kommunen würden Kooperationen eingehen, um öffentliche
Aufgaben wie die Wasserver- und Abwasserentsorgung
gemeinsam anzugehen. Dadurch garantierten sie eine flächendeckende
qualitativ hochwertige und preiswerte Versorgung. Die heute
getroffene Entscheidung des Bundesrats gefährde dieses Vorgehen.
Ott
befürchtet, dass die Kommunen jetzt gezwungen würden, eine
Dienstleistung, die sie gemeinsam erbringen wollen, vorher öffentlich auszuschreiben.
"Bei einer solchen Ausschreibung stehen natürlich
sofort private
Anbieter, beispielsweise große weltweit operierende Wasserversorger
oder Entsorgungsunternehmen, vor der Tür und die Chance für
die
Kommunen ist praktisch vertan", betonte der Gewerkschafter.
Erfahrungen aus der Vergangenheit würden zeigen, dass bei einer
Privatisierung Arbeitsplätze vor Ort verloren gingen und die Kunden
mit höheren Preisen rechnen müssen.
In
ihrem ursprünglichen
Entwurf der Vergaberechtsnovelle hatte die
Bundesregierung klargestellt, dass eine interkommunale Zusammenarbeit kein öffentlicher
Auftrag sei und infolgedessen keine Ausschreibung erfolgen müsse. Dieses hatte ver.di ausdrücklich begrüßt.
Auf Druck
der privaten Anbieter habe der Bundestag in seinem Beschluss vom 19.
Dezember 2008 diese Klarstellung jedoch gestrichen. Mit seiner
Zustimmung habe der Bundesrat jetzt bei seiner Aufgabe versagt, die
Interessen der Kommunen in den Gesetzgebungsvorgang angemessen
einzubringen, erklärte Ott.
V.i.S.d.P.:
Martina
Sönnichsen,
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