Nach
dem Scheitern des Umweltgesetzbuches müssen jetzt notgedrungen
das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
nachgebessert werden. Damit das Wasser- und das Naturschutzrecht in
der föderalen Bundesrepublik zwischen den Bundesländern nicht
völlig auseinanderlaufen, müssen die ehemaligen Rahmengesetze
WHG und BNatSchG noch in dieser Legislaturperiode europatauglich gemacht
werden. An Stelle des UGB muss der Bund jetzt in den Fachgesetzen
einen bundeseinheitlichen Rahmen festzurren, der auch die essentiellen
Naturschutz- und Gewässerschutzvorgaben aus den aktuellen EG-Richtlinien
berücksichtigt. Gelingt
dieser Kraftakt nicht, haben die Bundesländer
ab 2010 ein Abwei-chungsrecht (s. RUNDBR. 885/4,
864/1, 828/4, 826/1-2, 816/1-3).
Genau
darauf scheint es die CSU-Führung nun aber anzulegen.
Bundesumweltminister SIGMAR GABRIEL, der bereits anlässlich
des Scheiterns des UGB der CSU „dumpfen Reformunwillen und
blinde Blockadepolitik“ attestierte, ist stinkig: Weil die
CSU jetzt nicht ein Mal mehr eine Minimalnovelle von WHG und BNatSchG
mittragen
will, wirft GABRIEL der CSU-Führung „Doppelzüngig-keit
und Inkonsequenz“ vor (s. Kasten).
„Erst
haben die Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU gemeinsam mit der bayerischen
Landesregierung alle Versprechungen aus der Föderalismusreform
und aus dem Koalitionsvertrag gebrochen und die Schaffung eines
Umweltgesetzbuches mit einem modernen und vereinfachten Umweltrecht
verhindert. Nun stellen
sie auch noch ein bundesweit einheitliches Naturschutz- und Wasserrecht
aufs Spiel, obwohl sie noch vor wenigen Tagen öffentlich erklärt
haben, sie seien damit inhaltlich voll einverstanden“,
erklärte
GABRIEL in einer Pressemitteilung am 19.02.09. Mit dem Verdikt „Die
CSU agiert als Abrissbirne des deutschen Umweltrechts“ reagierte
der SPD-Minister auf die Versuche der bayrischen Landesregierung
und von CSU-Politikern in Bundesregierung und Bundestag, nunmehr
auch ein
neues Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz
zu Fall zu bringen. Mit ihrer Verweigerungsstrategie wolle die
CSU offenbar eine
lasche Energiegesetzgebung erzwingen. Gabriel kündigte
an, einen derartigen „Kuhhandel“ nicht mitmachen
zu wollen.
WHG-Novelle:
Der Wortbruch der CSU-Führung
In
der Schlussphase der Auseinandersetzungen um das Umweltgesetzbuch
(UGB) im Dezember 2008 und im Januar 2009 hatte die CSU immer
wieder darauf verwiesen, dass sie dem Inhalt des - damals
schon arg ausgedünnten - Umweltgesetzbuches (UGB) zustimmen
werde. Nur dem integrierten Genehmigungsverfahren (an Stelle
bisheriger „Erlaubnisse“ und „Bewilligungen“)
könne die CSU ihre Zustimmung nicht geben. Diesen Standpunkte
hatte der bayerische Ministerpräsidenten SEEHOFER gegenüber
SIGMAR GABRIEL nochmals verdeutlicht, als der Bundesumweltminister
zu einem letzten Vermittlungsgespräch am 26.01.09 nach
München gereist war. Auch der neue Bundeswirtschaftsminister
ZU GUTTENBERG (CSU) hatte wenige Tage vor Amtsantritt noch
gesagt, dass die UGB-Bücher II bis V, die die beiden
Bundesgesetze beinhalten, sofort mit der CSU verabschiedet
werden könnten (siehe Bayern-Kurier vom 7.2.2009). Und
der bayerische Umweltminister SÖDER (CSU) hatte am
8.2.2009 im Berliner Tagesspiegel erklärt: „Richtig
ist, dass wir vier von fünf Büchern akzeptiert
haben“.
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