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21. Februar 2009
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WasserInBürgerhand!
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Märkische
Oderzeitung 13.2.2009
Die Zwangsversteigerung droht
Rauen
(GMD) Der Zweckverband Fürstenwalde (ZVWA) hat wegen ausstehender
Anschlussbeiträge mehrere Grundstücke beschlagnahmen lassen. Betroffen
ist auch Barbara Plenzke aus Rauen (Oder-Spree). Nun droht die Zwangsversteigerung.
Von
Jan C. Weilbacher
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Jetzt
geht es für Barbara Plenzke um alles - zumindest um die Hälfte davon.
Denn bei der Durchsuchung ihres Hauses durch den ZVWA im Juni 2008
konnte kein verwertbarer Vermögensgegenstand gefunden werden - mit
Ausnahme des Grundstücks, das zu Hälfte ihrem Mann gehört. Die anderen
50 Prozent wurden nun nach Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder)
zugunsten des Zweckverbandes beschlagnahmt. Damit ist gleichzeitig
die Zwangsversteigerung angeordnet.
Grund
der Beschlagnahmung ist eine seit dem Jahr 2004 bestehende Beitragsforderung
von rund 3000 Euro zur Herstellung der Kanalisation, an die das Grundstück
der Plenzkes - nach jahrelangen Protesten - im September des vergangenen
Jahres zwangsweise angeschlossen wurde.
Die
Versteigerung werde frühestens im ersten Quartal des kommenden Jahres
stattginden, so ZVWA-Anwalt Sven Hornauf. Bis dahin sei eine Zahlung
jederzeit möglich. Sollte der Erlös die Forderung nicht erzielen, müsse
der Mann die Versteigerung seiner Hälfte allerdings dulden.
Bislang
bezahlt Barbara Plenzke Raten von 50 Euro im Monat. "Die Säumniszuschläge
übersteigen aber die Zahlungen", so der Anwalt des Verbandes. Wie groß
die Verzweiflung bei der Rauener Familie ist, lässt sich gut an einem
Spendenaufruf der beiden Töchter Lysan und Steffi Plenzke im Internet
(www.paul-aus-petershagen.de) ablesen. Unter der Überschrift:
"Rettung unseres Hauses - die Versteigerung droht!" bitten sie um finanzielle
Unterstützung.
Barbara
Plenzke selbst ist froh, wie sie sagt, dass der Herstellungsbeitrag
endlich gerichtlich festgesetzt worden ist. Mit der beantragten Zwangsversteigerung
zeige sich aber wieder "der typische Charakterzug des Zweckverbandes",
den man seit fast einem Jahrzehnt spürt. Der Verband und seine Anwälte
hätten die Familie in Grund und Boden gewirtschaftet, sagt Barbara
Plenzke. Lange hatte die Rauenerin für eine Befreiung vom Anschlusszwang
gekämpft, weil - wie sie stets betonte - aufgrund ihrer Nutzwasserrückgewinnungsanlage
auf ihrem Grundstück kein Abwasser anfalle.
Der
Zweckverband habe keine Wahl, so Hornauf zu der beantragten Zwangsversteigerung.
Der ZVWA sei zur Einziehung der Abgabenansprüche verpflichtet. Und
dem geht er konsequent nach. Nach Angaben von Hornauf sind insgesamt
sechs Grundstücke von Schuldnern beschlagnahmt worden. Für sechs weitere
habe man den Antrag gestellt. Dabei geht es um Beitragsbescheide aus
dem Jahr 2005. Zu den beantragten Zwangsversteigerungen sieht sich
der Verband jetzt gezwungen, da anderenfalls die vier Jahre dauernde
"Vorrangfrist der öffentlichen Last" ablaufen würde. Forderungen des
Verbandes genießen beispielsweise vor Grundbuch-Eintragungen von Banken
Priorität.
Barbara
Plenzke hat einige Unterstützer. Dazu zählt auch Renate Adolph, Landtagsabgeordnete
der Linken. Sie spricht davon, dass der ZVWA "alle Hemmungen menschlichen
Handelns überschritten" habe. Im Umweltministerium wollte man sich
gestern nicht zu dem Fall äußern. Das Innenministerium verwies auf
die Zuständigkeit des Verbandes.
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Kommentare
zu diesem Artikel:
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Kläranlage
Da sieht man wieder mal was Betonköpfe,
Bestimmungen , Behörden
und der ganz normale Bürokratische
Wahnsinn alles anrichten können.
Überschrift
Deutschland
Man
kann es kaum fassen, aber das ist wohl die bittere Realität
in unserem Land, dass offenkundiger Blödsinn gegen die Vernunft
siegt. Da werden aus reiner Profitgier schwachsinnige Regularien durchgesetz,
auch wenn es viel Geld und sogar die Gesundheit Beteiligter kostet.Wo
soll das noch hinführen ? Grüße aus TF (ebenfalls Zweckverband
geschädigt)
Brandenburger Unrecht
Ich finde es geradezu aberwitzig, was in dem Bundesland
Brandenburg möglich ist. Ich wünsche
der Familie viel Durchaltevermögen
den willkürlichen und mafiosen Abzockermethoden
selbsternannter Provinzfürsten Zeichen entgegen
zu setzen.
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Solidarität
mit Familie Plenzke
Diese Gesetze zum Anschluß- und Benutzungszwang, die es in vielen
Kommunen gibt, sind ein Wahnsinn und müssen gekippt werden!! Es
kann nicht sein, daß Menschen gezwungen werden, sich ökologisch
schlechter zu verhalten, als sie vorher gelebt haben. Gleiches gilt
für den Zwang in Berlin, mindestens eine 60l-Tonne Restmüll
zu bezahlen. Wer Müll trennt und kompostiert, hat keine 60l restmüll
in 14 Tagen.
Wer sitzt nur in unseren Parlamenten und beschließt
solche Gesetze!
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Skandal
Aus eigener Erfahrung ist es ein Skandal, über welch unkontrollierte
Macht die Zweckverbände in Brandenburg verfügen. Ihre Macht
ist von der Politik sanktioniert gegen die Bürger
gerichtet.
Wen wundert die Politikverdrossenheit?
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Die Wahrheit ans Licht
Wie unglaublich wohltuend ist es doch, einmal alles
darüber zu
lesen... alles, was auf einer Zeitungsseite möglich
ist.
Wie viele Menschen haben rechtzeitig "eingelenkt",
um sich und ihren Familien eben das zu ersparen.
Aber auch sie zählen zu denen, die heute
sagen: in der DDR war es schlimm, aber was
hier heute mit uns geschieht, ist kriminell.
Wohlgemerkt, auf dem Land, in den kleinen Siedlungen,
in Siedlungen, die nur noch Ortsteile sind,
ohne Lobby und ohne Stimmrechte. Besonders
fatal in dünnbesiedelten Bundesländern, in denen über
50 % der Menschen auf dem Land leben, wie in
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
Und längst ist es in Hessen und Bayern, dem Saarland und Baden-Württemberg
nicht anders.
Mit dem kleinen Unterschied, dass dort der
Umbruch der Wende keine Löcher gerissen hat. Aber auch dort muss man nicht unbedingt "reich" sein,
wenn man ein Grundstück auf dem Lande
hat.
Die Lobbyisten in Berlin und Brüssel leisten
doch ganze Arbeit!!
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Unsinn
Zweck des Anschluss- und Benutzungszwangs ist NICHT,
Gebühren
von den Angeschlossenen einzunehmen, sondern eine technisch einwandfreie,
umweltgerechte Entsorgung von Abwässern zu gewährleisten.
Das ist natürlich auch richtig so. Eine Satzung, die keine Ausnahme
von Anschluss- und Benutzungszwang vorsieht, wo nachweislich bereits
eine technisch einwandfreie, umweltgerechte (oder hier offenbar sogar:
noch umweltverträglichere!) Entsorgung besteht, ist verordnungsgeberischer
Schrott und auch sonst eine Katastrophe. Vernünftig und verhältnismässig
wäre, wenn die Satzung vorsehen würde, dass von "Selbstentsorgern" alle
x Jahre ein Gutachten vorgelegt werden muss, dass die weiterhin gegebene
Funktionsfähigkeit bescheinigt. Erst wenn die nicht mehr gegeben
ist oder die Selbstentsorgung umweltmässig schlechter abschneidet
als die öffentliche, dann sollte hier erst Nachbesserungspflicht
und als ultima ratio Anschlusszwang gelten. Der Bürger würde
es seiner Verwaltung mit Verständnis danken...
-
Gesetz? oder Kannbestimmung!
Familie Plenzke ist in Brandenburg nicht die einzigste
Familie die unter dem Terror der Zweckverbände leidet, viele sind in Grund
und boden terrorisiert worden, Familie Plenzke ist nur eine Familie
die das noch durchhält, aber wie sich zeigt ist der Gewalt noch
kein Ende gesetzt, in den Behörden ist man sich sicher, auch die
letzten müssen gebeugt werden zur
Not halt mit Gewalt...
Viele Familien hofften auf die Gerichte
und sind von der deutschen Rechtssprechung
bitter entäuscht worden, verkauft
wird uns das unter dem Begriff Demokratie.
Das ganze Internet ist voll mit solchen
Fällen!!!
Hochachtung vor allen die sich dem entgegenstellen!
Wer darüber nachdenkt weiß das das etwas
ist was in der deutschen Geschichte schon mal war
und nicht wieder sein sollte,
aber selbst die Gesetze stammen aus der
Zeit...
Nur eins sollte noch gesagt sein, der Anschluss und Benutzungszwang
ist heute kein bindendes Gesetz mehr sondern eine Kannbestimmung.
-
Unglaublich,
anstatt eine gut begründbare Ausnahmeregelung zu gestalten, kämpft
der Zweckverband mit allen Mitteln und ohne Rücksicht auf Verluste.
Ich würde gerne wissen, was das Alles bereits an Aufwand, Kosten
und Imageschaden verursacht hat. Es geht ja wohl um 3236,20 Euro Anschlußgebühren.
Wer beruft und kontrolliert denn hier
die Geschäftsführung?
Welcher Politiker ist fachlich zuständig?
-
Sage niemand, der Mensch sei intelligent
schließlich dokumentiert die in Deutschland sich ausbreitende
Seuche des Funktionärsstaatsterrorismus, dass dieser Bevölkerung
nicht mehr zu helfen ist. Der Hauptmann von Köpenick steht als
Idealfall für alle Deutschen zur Verfügung, um zu belegen,
welch idiotisches Verhalten und Denken in der Obrigkeitshörigkeit
liegt.
Der zweite Aspekt dieser Abwesenheit
von Intelligenz ist der Umstand, dass
sich in Deutschland, speziell im Osten,
die irrige Meinung verbreitet
hat, Solidarität habe etwas mit
den Phrasen zu tun, die in der SED-Diktatur
verwendet wurden, um den Einzelnen
zu entwerten, zu
entmenschlichen und zu unterjochen.
Solidarität. Dieses Wort bedeutet, dass die Menschen zu gemeinsamem
Handeln sich aufraffen, um gemeinsam einen Deich zu bauen, der gegen
die ansteigenden Bedrohungen schützen
soll.
Es ist dabei ganz egal, ob das die
Bauern in Nordfriesland sind, die gemeinsam
gegen die Sturmfluten arbeiten und
sich gegenseitig
schützen
oder ob es die Bürger Brandenburgs.
-
Brandenburger Besonderheiten
... Brandenburg halt.
Ein Bundesland, in welchem sich Behörden zehntausendfach Grundstücke
aneigneten/ aneignen wollten - der
Tagesspiegel berichtete.
Polemisch formuliert: Die Fortsetzung der DDR mit anderen Mitteln ...
Da die dort agierenden Parteien sich entweder in
Familienmachenschaften festgefahren oder einen
unseligen Hang zu Großprojekten oder
zu ewig gestrigem Denken haben, ist Änderung
nicht bald zu erwarten.
Schade.
-
Moderne Wegelagerei
Das hat nichts mit umweltpolitischen Aspekten zu
tun sondern nur mit Abzocke! Aus leidlicher Erfahrung
weiss ich zu berichten, wie
gerne
in Brandenburg die Bürger zur Kasse gebeten werden. Da werden
zur Berechnung von Zweitwohnsteuern Unterschläge mit 1,50 m Höhe(solange
ein Bett Platz findet!!!) und Gehwegsteine(als Terrasse zählend!!!)
mit in die Quadratmeterkalkulation einbezogen. Und das Auftreten von
mindestens zwei Beamten und Sicherheitspersonal ist wohl schon obligatorisch.
Daher unterstütze ich jede Art von zivilem Ungehorsam, hoffentlich ändert
sich dadurch etwas...
-
Fördermittel
Seit Jahren werden Fördermittel für Zweckverbände ausgereicht.
Jedoch in Fürstenwalde werden seit Jahren teilgereinigte Abwässer
ins Grundwasser versickert ohne eine wasserrechtliche Erlaubnis. Das
stellt sich doch die Frage, ob auch öffentliche Fördermittel
für die Zwangsmaßnahmen gegen umweltbewußte Bürger
eingesetzt wurden. Wie wird die Umweltpolitik der EU und der Bundesregierung
in Brandenburg umgesetzt - nur zur Kriminalisierung der Bürger?
Hätte die Familie Plenzke nicht eher einen
Umweltpreis verdient?
-
Der
Brandenburger (Un)rechtsstaat
und sein Abwasserzeckenverband
soll sich in Grund und
Boden schämen. Könnte ein schlechter
Film sein. Warum hilft da niemand???
-
warum hilft niemand?
Nun es gäbe da mehrere Möglichkeiten:
Hilfe aus der Politik: Aus Erfahrung fühlt sich kein Politiker
zuständig für seine Bürger...
;-(
Hilfe der Gerichte: Gerichte
sprechen aus nicht bekanten
Gründen
keine Urteile nach geltendem
Recht, ein Richter sprach
mal vom Willen der Politik...
;-(
Hilfe der Polizei: Bis auf wenige Ausnahmen die beste Hilfe die wir
momentan haben. Leider aber an Politik und Gerichte gebunden...;-(
Hilfe der Allmächtigen EU???: Die EU hält
sich momentan aus allem raus.
FAZIT: Wir haben keine Hilfe,
wir können uns nur selbst
helfen.
Möglichkeiten: Demonstrationen, Massive Anwesenheit bei Gerichtsverhandlungen,
Anwesenheit bei den Betroffenen vor Ort, Hinterfragungen bei der Politik,
Umorientierung bei den nächsten Wahlen, Öffentliche
Diskussion in Zeitungen Internet
und Fernsehen.... usw.
Wir müssen nur selbst aktiver werden dass uns die Herren Richter
und Politiker wieder hören und nicht alles gefallen lassen: Stichwort „ziviler
Ungehorsam!!!!“
-
Anschluß und
Benutzungszwang
Ich bin mir nicht sicher, ob es hier nicht sogar ein Schlupfloch gibt.
Sicher kann man einen Anschluß erzwingen. Aber wenn man nachweisen
kann, dass das Abwasser nicht in die Kanalisation geflossen ist, muss
dafür auch kein Abwasserentgeld bezahlt werden. In Berlin kann
sowas zum Beispiel mit Hilfe eines zweiten Zählers (z.B.: zur
Bewässerung von
Gartenpflanzen) getrennt
werden.
Meine Theorie ist demnach,
wenn man nachweisen
kann, dass kein Abwasser über
die Kanalisation abgeflossen ist und im gleichen Zuge keine Umweltsünde
begangen wurde, dass dann auch nicht bezahlt werden
muss.
-
Benuzungszwang
Diesem Versuch kommt der sogenannte Benutzungszwang
zuvor, und du würdest
wieder kriminalisiert da du ja dein Schmutzwasser nicht zum Abwasser
machst, zumindest nach Willen der Behörden und Zweckverbände.
Was dabei vergessen wird ist das es sich hier um eine Kannbestimmung
handelt!!!
Wenn dem Zweckverband das Abwasser so wichtig ist warum kaufen sie
uns das Abwasser nicht einfach ab?
Das Schmutzwasser ist und bleibt ein Energiestoff dessen man uns gegen
Geldzahlungen gewaltsam enteignet.
-
es handelt
sich hier um ein zusammenspiel von wirtschaft ,
politik, justiz und polizei vorbei an den interessen
der bürger.
der bürger, der seine abwässer eben anders und für sich
preiswerter und trotzdem ökologisch
entsorgt wird kriminalisiert.
die abwasserverbände wollen gewinn einfahren , üben
dementsprechend druck
auf die politiker aus,
diese erlassen dann
gesetze in denen
alles geregelt wird,
die justiz schaut,
dass die gesetze eingehalten
werden
und die polizei wird
letztendlich zum vollzugsorgan
dieses coups.
alles geschieht im rahmen von gesetz und ordnung!!
wieder was dazu gelernt, nicht der bürger
steht im mittelpunkt, sondern der profit.
ein wirkliches lehrbeispiel von demokratie in theorie und praxis.
-
nach welchem Gesetz
Der Anschluss- und Benutzungszwang ist nach heutigen
Gesetzen an ganz konkrete Bedingungen laut Kommunalverfassung
gebunden. Diese
Bedingungen
gestatten keinen
Anschluss- und Benutzungszwang für Familie Plenzke.
Er stellt sogar eine Nötigung dar, gegen das Wasserhaushaltsgesetz
(Bundesgesetz) zu verstoßen, denn dieser schreibt vor, dass die
vermeidbare Beeinträchtigung von Gewässern unterbleibt. Genau
das praktiziert die Familie Plenzke, indem sie das häusliche
Schmutzwasser aufbereitet
und verwertet. Der
von den Richtern
praktizierte bedingungslose
Anschluss- und Benutzungszwang
stammt aus brauner
Vergangenheit.
Auch das so oft zitierte
Solidarprinzip stammt
aus der Einleitung
zu dieser
Deutschen Gemeindeordnung von 1935.
-
"
Die EU"..
sagt nur, dass unsere Gewässer bis 2015 in einem "guten Zustand" sein
sollen. Die Länder
entscheiden,
wie das zu
erreichen
ist.
Das Wasserhaushaltsgesetz (des Bundes) stellt die dezentrale Abwasserbehandlung
der zentralen gleich.
Ausserdem
steht in
allen einschlägigen Gesetzen: Vermeidung geht
vor Verwertung, ist beides nicht möglich,
soll schadlos
beseitigt
werden.
Angeblich
gelten diese
Gesetze aber
nicht für Bürger, sondern
für "Abwasserbeseitigungspflichtige". Das sind die Gemeinden,
die auch für den Müll zuständig
sind.
Sie
haben aber
nicht das
Recht, in
meinen Haushalt
zu kommen
und alles
heraus zu
holen, was
Verpackung
war, was
ich jedoch
weiter
verwenden
möchte, wie z.B. Marmeladengläser.
Zeitungspapier
ist ein Wertstoff,
wenn ich
es z.B. zum
Dämmen
einer Wand benutzen will. Niemand hat das Recht oder würde
auch nur
auf die Idee
kommen, mir
das streitig
zu machen.
Nur beim Abwasser geht das.
Da hilft kein Verbraucherschutz - ist alles "hoheitlich" =
in unserem Namen!!
-
Gesamtdeutsche
Standards bei völlig unterschiedlichen ökonomischen
und sozialen
Bedingungen
Darin liegt
das eigentliche
Problem.
In dünn besiedelten Flächenländern
führt die zwangsweise Zuführung zu Entsorgungssystemen zu
viel höheren Kosten pro Haushalt,als in dicht besiedelten Regionen.
Hinzu kommt noch,dass in Brandenburg und anderen dünn besiedelten
Regionen die ökonomische Situation viel schlechter ist,als in
den grossen Ballungsgebieten und nach der Wende riesige Kläranlagen
gebaut wurden,die nur den Beratern und Baufirmen Geld in die Kasse
spülten.
Die hohen
Strukturkosten
im Osten
Deutschlands
sind ein
echtes Standortproblem,sowohl
für die Bürger als auch für die Wirtschaft.Durch den
Rückgang der Bevölkerung erhöht sich die Pro Kopf Belastung,welche
für die Finanzierung der Infrastruktur notwendig
ist,immer mehr.
-
ich
habe in Unterfranken einen Zweitwohnsitz,
in
einem eigenen 3 Fam.Haus und musste feststellen,
dass es dort ähnlich abgeht wie in "Preußen" Also
zumindest der okkupierte Teil von Bayern ist nicht unbedingt der
Hort der Glücksehligkeit. Auch hier wird dem "reichen" Hausbesitzer
stark in die Geldbörse gelangt.
-
Mafia-Methoden und Filz
Auch wir Landkreis Barnim haben so unsere Erfahrungen
mit dem dortigen "Verband".
Fazit: Keine Transparenz in Strukturen, in Kalkulationen, Abzocke,
Willkür (s. "Satzungen" dieser "Verbände")usw.
Man hat nur noch den Eindruck, daß es sich bei diesen Vereinen,
die übrigens defizitär "arbeiten", um wirtschaftlich
unsinnige und damit überflüssige Einrichtungen handelt, in
denen Pöstchen für die lokalen politischen Freunde geschaffen
werden. Hier hat man sogar, wenn man dem Bernauer Amtsblatt glauben
darf, eine Studie über Zukunft des "Verbandes" in Auftrag
gegeben. Kostenrahmen dafür: 90.000 € ! Nun wissen wir auch,
wöfür wir noch abgezockt werden.Für
uns fallen
die kommenden
Wahlen jedenfalls
aus.
Unsere Solidarität und alle guten Wünsche
gelten der
Familie Plenzke.
-
Die Politik..
war schon oft gefragt. Zu diesem Thema wollen sie
aber - auch in M-V - nichts mehr hören.
Als Ursache
für die Missstände wird der "demografische
Wandel" benannt. Es werde immer weniger Wasser verbraucht, weil
die Leute wegzögen.
Ich behaupte,
es ist
genau umgekehrt:
DURCH diese
Maßnahmen geben
immer mehr Landbewohner ihre Grundstücke auf, weil sie für
alles und jedes überdurchschnittlich
zur Kasse
gebeten
werden.
Der Einfluss
der Wasserwirtschaft
auf die
Entscheidungsträger
wird überdeutlich. Gerade wurde in NRW von höchster Stelle
ein mühsam erkämpftes dezentrales Abwasserkonzept gekippt,
weil "nicht kontrollierbar sei, was auf den Grundstücken
passiere".
Keine häusliche Anlage läuft über, wenn es mal stark
regnet. Aus kommunalen Anlagen tritt dann jedoch oft ungeklärtes
Abwasser aus. Das gilt dann als "höhere Gewalt". Die
daraufhin höhere Abwasserabgabe wird über Gebühren
bezahlt
und fliesst
in die
Landeskassen.
Und auch privatisieren kann man KKA nicht - noch Fragen??
-
Was
bedeutet Volkssouveränität?
Alle Staatsgewalt geht von Volke aus!!!
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