aktualisiert:
19. August 2010
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
26.7.2010
Reset
der Allianz öffentliche
Wasserwirtschaft: „AöW 2.0“
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Nachdem
in der Vergangenheit bei der Allianz öffentliche Wasserwirtschaft
(AöW) einiges aus dem Ruder gelaufen war, startet der Verband
jetzt zu neuen Ufern.
Auf
der Mitgliederversammlung der AöW am
7. Juni 2010 in Stuttgart betonte der AöW-Präsidiumsvorsitzende,
Dr. JOCHEN STEMPLEWSKI, dass die AöW sich wie kein anderer
Verband für die kommunale Daseinsvorsorge in der Wasserwirtschaft
einsetze. Mit einer neu besetzten Geschäftsstelle will man
dies auch stärker als bislang nach außen vermitteln - „neuhochdeutsch
ein Reset mit einer neuen Crew als AöW 2.0“, wie sich
der Chef der AöW und der Emschergenossenschaft ausdrückte.
In
seinem Rückblick konstatierte STEMPLEWSKI, dass sich
das öffentliche
Meinungsbild zugunsten der kommunalen Wasser- und Abwasserbetriebe
gewendet habe – selbst in der Wirtschaftspresse würden
nach dem Bankendesaster Zweifel am neoliberalen Mainstream
laut: „Privat
vor Staat findet keine Akzeptanz mehr!“ STEMPLEWSKI bedauerte,
dass dieser Meinungsumschwung noch nicht in der Politik angekommen
sei. Der Redner spielte damit auf die widersprüchlichen Vereinbarungen
im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen an. In dem Vertrag
war im Oktober 2009 nur knapp die Einführung der Mehrwertsteuerpflichtigkeit
für den Abwassersektor abgewendet worden. Nicht nur in Berlin,
sondern auch in Brüssel würden von interessierten Kreisen
immer neue Runden eingeläutet, um auch den Abwassersektor
für
eine Privatisierung zu öffnen.
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„Keine
falsche Solidarität
mit den BGH-Opfern!“
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Im Hinblick auf
das BGH-Preissenkungsurteil vom Februar 2009 (siehe
RUNDBR. 940) warnte STEMPLEWSKI davor, „sich
eine falsche Solidarität
aufzwingen zu lassen“. Den verlorenen Prozess vor dem Bundesgerichtshof
hätten sich die privatrechtlich organisierten Wasserversorgungsunternehmen
selbst zuzuschreiben. Den (halb-)privaten Wasser-versorgern falle
es offenbar äußerst schwer, ihre Wasserpreisgestaltung
gerichtsfest zu begründen.
Gegenüber
der intransparenten Preisgestaltung in Wasser-GmbHs und -Aktiengesellschaften
sei in
den öffentlich-rechtlich organisierten Wasser- und Abwasserbetrieben
eine glasklare Transparenz gegeben: Zuerst müssten die Wasser-
und Abwasser-gebührensatzungen von den demokratisch gewählten
Gemeinderäten in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen
werden. Zudem unterliege jeder Jahresabschluss der Kontrolle durch
die Gemeinderäte. Und anschließend stehe es jedem Gebührenzahler
frei, seinen Wasser- bzw. Abwassergebührenbescheid vor den
Verwaltungsgerichten einer Nachprüfung zu unterziehen. In
dem ganzen Getöse um das BGH-Urteil sei dieser Aspekt – also
die demokratische Legitimierung der Gebühren - völlig
untergegangen.
Die AöW hat
sich deshalb vorgenommen, den Transparenz- und Demokratievorteil
der kommunalen Wasser- und Abwasserbetriebe
stärker in die politische Diskussion einzubringen.
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Fühlen
sich Wasserwerker
im BdEW noch wohl?
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Am Rande der
zuvor genannten AöW-MV waren Stimmen zu hören, dass erste
Indizien erkennbar seien, dass sich zumindest bei einigen der im
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirt-schaft (BDEW)
organisierten Wasserwerker „Ernüchterung“ abzeichnen
würde (vgl. RUNDBR. 859/1, 853/4,
852/4, 844/1, 836/1).
Für
energiebewusste Wasserwerker sei es einfach nur noch peinlich,
wenn sich der BDEW ungehemmt für eine Laufzeitverlängerung
von Atomkraftwerken ausspreche. Wasserwerkern würde auch
bange um den Grundwasserschutz, wenn sich der BDEW zu undifferenziert
für Grundwasserwärmepumpen und Biogasanlagen stark
mache.
Erste Absetzbewegungen
vom BDEW würden zudem daran
deutlich, dass sich jüngst der Chef von Hamburg Wasser,
Dr. MICHAEL BECKEREIT, zum Vizepräsidenten des konkurrierenden
Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) habe wählen lassen.
(Der Job des Vizepräsidenten des VKU war frei geworden,
nachdem der Technische Geschäftsführer der Wasserwerke
in Leipzig, Dr. Andreas Schirmer, aufgrund des dortigen Finanz-,
Betrugs-
und Bestechungs-Desasters (s. RUNDBR.
938/1-3) seine Funktion
als VKU-Vize niedergelegt hatte.) Beim VKU kommentiert man
den Tratsch
um angebliche Absetzbewegungen beim BDEW selbstverständlich
nicht. VKU-Mitarbeiter verweisen aber auf eine positive
Mitglieder-entwicklung beim VKU.
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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