Der Konsortialvertrag zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe
von
1999 wird vom Land Berlin und den privaten Mitgesellschaftern der
Berliner Wasserbetriebe mit sämtlichen Anlagen und späteren Änderungsvereinbarungen im
Internet veröffentlicht. Darauf haben sich die Vertragspartner
heute verständigt. Der Regierende Bürgermeister
hatte sich in die Verhandlungen eingeschaltet, die jetzt zum Erfolg geführt wurden.
Dazu
erklärt der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit: „Die
Koalition hat mit der Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes
die rechtliche Grundlage geschaffen, diese Verträge
jetzt zu veröffentlichen.
Das entspricht dem berechtigten Wunsch vieler Berlinerinnen
und Berliner. Wasser ist eine öffentliche Angelegenheit – Wasser
geht uns alle an. Darum begrüße ich die
Entscheidung der privaten Mitgesellschafter, auch meinem Wunsch
nach Offenlegung der Verträge nachzukommen.“
Finanzsenator
Dr. Ulrich Nußbaum ergänzt: „Ich
habe mich stets für einen offenen Umgang mit
den Verträgen eingesetzt. Transparenz ist
ein Merkmal für gute Politik. Ich will nicht
verhehlen, dass ich mir eine Veröffentlichung auch
zu einem früheren Zeitpunkt hätte vorstellen können.
An einer qualifizierten öffentlichen Debatte über
die Wasserversorgung von Berlin haben wir alle ein
Interesse. Dafür haben die Privaten nun
die Voraussetzungen geschaffen.“
Dr.
Christoph Hilz, Geschäftsführer der RWE Aqua GmbH,
erklärt: "Wir haben lange und intensiv über
die Offenlegung der Verträge
gesprochen. Jetzt ist es soweit, wir schaffen Transparenz.
Alle Interessierten können
sich einen Überblick über das vollständige Material
verschaffen. Wir wünschen uns, dass nunmehr wieder
die Berliner Wasserbetriebe als exzellenter Wasserdienstleister
für die Berliner Bürgerinnen und
Bürger ins Blickfeld rücken."
Michel
Cunnac, Vorsitzender der Geschäftsführung von
Veolia Wasser, ergänzt: „
Mit dieser Veröffentlichung auf gesetzlicher Basis enden jetzt
die Spekulationen darüber, was in den Vereinbarungen
steht. Ich hoffe, dass dies dazu beiträgt, die
Diskussion zu versachlichen. Wir als führendes Unternehmen
in der Wasserwirtschaft haben in der Partnerschaft mit RWE und dem
Land Berlin einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Entwicklung
der Berliner Wasserbetriebe geleistet. Deshalb wollen
wir diese Partnerschaft fortsetzen und weiterentwickeln.“
Das
im Juni dieses Jahres vom Abgeordnetenhaus von Berlin novellierte
IFG sieht vor, dass unter bestimmten Bedingungen auch
bereits geschlossene Verträge zwischen privaten
Unternehmen und dem Land Berlin veröffentlicht werden
können, in denen beide Seiten ursprünglich Vertraulichkeit
vereinbart hatten. Dies gilt insbesondere bei Verträgen
im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Im hier vorliegenden Fall haben sich die Vertragsparteien auf eine vollständige und uneingeschränkte Publikation
im Internet geeinigt.
Im Gegensatz zur unautorisierten und unvollständigen Veröffentlichung
durch
die 'tageszeitung‘ in der vorletzten Woche ist das
damit der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende
Material vollständig und enthält
von allen Vereinbarungen die authentischen, notariell
beurkundeten Fassungen. Die Unterlagen stehen ab ca.
13 Uhr auf den Seiten
http://www.wasserpartner-berlin.de und http://www.berlin.de/sen/finanzen/
zum Download bereit.
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Rückfragen: Chef vom Dienst, Telefon: 9026-2411