Berlin: (hib/JOH/TYH) Die Kommerzialisierung und gegebenenfalls Einbindung
privater Akteure in die Wasserversorgung in Entwicklungsländern
kann nach Ansicht der Bundesregierung die Effizienz und Qualität
der Leistungserbringung erhöhen. Das schreibt sie in einer Antwort
(17/3711) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(17/3397). Auch der Einbindung ausländischer privatwirtschaftlicher
Akteure stehe die Bundesregierung ”grundsätzlich offen gegenüber“,
da diese über wichtige Expertise und Erfahrung verfügen.
Bedingung
sei, dass Kommerzialisierung und Beteiligung privater Akteure mit armutsorientierten
Strategien für den Sektor, der Fokussierung
auf wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit, wirksamer
Regulierung und notwendigen Mitteln für investive Maßnahmen
einhergeht, betont die Bundesregierung.
Die
Grünen-Fraktion hatte in ihrer Anfrage kritisiert, dass die
Privatisierung des Wassers dazu führen könne, dass die Wasserversorger
ihre Produktionskosten niedrig halten und ihren Profit erhöhen wollten.
Dies führt nach Ansicht der Abgeordneten ohne soziale Mindeststandards
zu einer verschärften Armut in Entwicklungsländern.
Die
Bundesregierung verweist darauf, dass es auch im Fall weitgehender
Privatsektorbeteiligung in der Wasserversorgung nicht um die Privatisierung
der Wasserressourcen als solche gehe, sondern um die Einschaltung
Privater bei der Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge. Aus diesem Grund
benutze die Bundesregierung den Begriff ”Privatisierung“ im
Wassersektor kaum. Auch der Begriff ”Kommerzialisierung“ impliziert
laut Regierung nicht, dass ein Gewinn erwirtschaftet werden muss. Er
bedeute, ”dass es im Interesse des Betreibers liegt, so zu wirtschaften,
dass die politisch gesetzten Versorgungs- und Qualitätsziele möglichst
effizient erreicht werden“.
Ferner
betont die Bundesregierung, dass eine sorgfältige Vorbereitung
und Überwachung sowie eine adäquate Risikoverteilung im Falle
der Beteiligung privater Akteure erforderlich sei. Einer effektiven Regulierung
komme eine Schlüsselrolle zu. Sie sei ”notwendige Voraussetzung“,
um Verbraucherinteressen zu wahren und insbesondere auch eine sozialverträgliche
Tarifgestaltung und die Verbesserung der Zugangsraten sicherzustellen.
In
ihrer Antwort verweist die Bundesregierung zudem auf ”develoPPP.de“.
Damit habe das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) ein Programm geschaffen, das speziell die Kooperation
zwischen Wirtschaft und Entwicklungspolitik unterstütze. Unternehmen
müssten sich im Rahmen von Wettbewerben um eine Entwicklungspartnerschaft
bewerben. Die Auswahl erfolge durch die deutschen Durchführungsorganisationen.
Weder deutsche/europäische noch lokale Firmen würden bevorzugt,
betont die Bundesregierung. Unternehmen, die Entwicklungspartnerschaften
eingehen wollen, müssten unter anderem die Vereinbarkeit mit entwicklungspolitischen
Zielvorgaben des BMZ nachweisen.