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19. August 2010

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 26.7.2010

 

Europaparlament:
Gegen die Ausschreibung
von Wasser-Konzessionen

 

 

Normalerweise vergeben größere Kommunen die Konzessionen zur Wasserversorgung an ihre Stadtwerke. Der EU-Kommission ist dieser „Automatismus“ seit Jahren ein Dorn im Auge. Der Privilegierung der Stadtwerke müsse ein Ende bereitet werden. Wenn befristete Wasserversorgungs-Konzessionen auslaufen, müsse jedes Unternehmen das Recht haben, sich um die Konzession zu bemühen.

Am 18. Mai 2010 hat das EU-Parlament dieses Ansinnen der Kommission mit großer Mehrheit abgelehnt. Abgestimmt wurde über den „Rühle-Bericht“, der sich gegen eine EU-weite Ausschreibungsverpflichtung für Wasserversorgungs-Konzessionen gewandt hatte. Benannt war das Papier nach der grünen EU-Parlamentsabgeordneten HEIDE RÜHLE. Die grüne EU-Parlamentarierin war Berichterstatterin im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments.

Auf der Mitgliederversammlung der Allianz öffentliche Wasserwirtschaft (AöW) hatte Heide Rühle ihren Bericht vorgestellt und hervorgehoben, dass die „Schubladenpläne“ der Kommission trotz der ablehnenden Haltung des EU-Parlaments weiterhin darauf hinauslaufen würden, Dienstleistungskonzessionen wie normale Vergaben zu regeln, mithin einer EU-weiten Ausschreibungsverpflichtung zu unterwerfen. Auf der AöW-Mitgliederversammlung erklärte HEIDE RÜHLE aber auch, dass ihr Bericht als eine „starke Selbstkritik am europäischen Gesetzgeber“ zu verstehen sei:

Die zahlreichen Richtlinien zu Vergabeverfahren würden mittlerweile unübersehbare Disharmonien aufweisen. Und die unterschiedliche nationale Umsetzung dieser Richtlinien habe „zu einer weiteren Fragmentierung“ geführt. Das Vergabe- und Ausschreibungswesen sei inzwischen „von ganz viel soft log über interpretierende Mitteilungen der EU-Kommission geprägt“. In ihrem Bericht würde die Kommission aufgefordert, die aus diesem Chaos resultierenden Fehlleistungen zu korrigieren. Zudem kritisierte die EU-Parlamentarierin die mangelnde Transparenz in der Kommission: „Niemand weiß, wer die Fäden führt – es gibt keine klare Koordination.“ An die Mitglieder der AöW wandte sich Rühle mit dem Appell:

„Wenden Sie sich an das Parlament – vor allem nach dem Lissabon-Vertrag – und nicht nur an die Bundesregierung, die nicht in jedem Fall die richtigen Fragen und Antworten in Beschwerdeverfahren stellt.“

In die von der Bundesregierung offen gelassenen Erklärungslücken könne dann die Kommission „reinstoßen“. Viele Mitglieder des EU-Parlaments hätten einen besseren Zugang zu den zuständigen EU-Kommissaren als die Bundesregierung. Über diesen Weg könne im Vorfeld von kritischen Entscheidungen einiges abgebogen werden, zeigte sich HEIDE RÜHLE überzeugt.

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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