Die
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft – AöW – hat
erfahren, dass die Beschwerde des Bundesverbands der Deutschen
Entsorgungswirtschaft (BDE) wegen der steuerlichen Ungleichbehandlung
von öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen
in der Abwasserwirtschaft von der EU-Kommission nicht weiterverfolgt
wird. Das bedeutet, dass diesbezüglich kein Vertragsverletzungsverfahren
gegen Deutschland eingeleitet wird.
Das ist eine
gute Nachricht für die Verbraucher in Deutschland.
Eine sinnlose Verteuerung der Abwassergebühren ist damit abgewendet!
Als hoheitliche
Aufgabe unterliegt die Abwasserbeseitigung von öffentlichen
Unternehmen nicht der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Darin wollte
die private Entsorgungswirtschaft eine Wettbewerbsverzerrung zum
Nachteil privater Unternehmen sehen, denn sie müssen als private
Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht Umsatzsteuer entrichten.
Seit Langem wollen sie sich in der Abwasserbeseitigung einen neuen
Markt und Gewinne erschließen. Der BDE hatte im Juli 2006 über
ein Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission erreichen wollen,
dass in Deutschland die bisher von der Mehrwertsteuer befreiten öffentlichen
Abwasserdienstleistungen besteuert werden. Die EU-Kommission hat
dies nicht aufgegriffen. In Wirklichkeit sollte von der Privatwirtschaft
damit der Privatisierung von Abwasserbetrieben Vorschub geleistet
werden. Als Teil der grundgesetzlich geregelten Daseinsvorsorge
erfüllen die öffentlichen Aufgabenträger und Dienstleister
in der Abwasserbeseitigung wichtige öffentliche Aufgaben,
die die Kommunen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts regeln.
Die zu 90 % in öffentlicher Hand geführten Abwasserreinigungsbetriebe
erbringen eine gute, sichere und günstige Leistungen für
die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft, die nicht
noch durch zusätzliche Steuern belastet werden dürfen.
Alle, die
wie die AöW, dafür gekämpft haben, dass
die Abwasserbeseitigung als hoheitliche Aufgabe mehrwertsteuerfrei
bleibt, sind durch diese Entwicklung bestätigt worden. Der
Präsident der AöW, Dr. Jochen Stemplewski, erklärte
heute dazu: "Wir freuen uns über diese Nachricht. Eine
zusätzliche Belastung der Gebührenzahler in Deutschland
in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro jährlich
ist somit abgewendet. Die Beschwerde des BDE ist ins Leere gegangen.
Dies zeigt, dass alle, die versuchen, Privatisierung auf dem Umweg über
Brüssel und die EU in Deutschland durchzusetzen, auf dem Holzweg
sind. Unser Kampf hat sich gelohnt!"