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18. August 2010

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 25.7.2010

 

Das Menschrecht auf Wasser
Vorstöße aus Frankreich und Deutschland

 

 

Im Deutschen Bundestag und in Frankreich gibt es Initiativen, die das „Menschenrecht auf Wasser“ endlich als eigenständigen Rechtsanspruch sicherstellen wollen. Bislang lässt sich ein Menschenrecht auf Wasser nur indirekt aus anderen Menschenrechten ableiten.

Am 4. Juni gab der französische Staatsrat (entspricht in etwa dem dt. Bundesverwaltungsgericht) den Bericht „Recht des Wassers“ („Droit de l’eau“) (1) heraus. In dem Bericht wird eingeräumt, dass über Jahre hinweg der Umweltschutz und die Erhaltung der Biodiversität vernachlässigt wurden. Außerdem stellt der Bericht die Einzigartigkeit der Ressource Wasser heraus und welche Folgen Wasserverschmutzung, vor allem durch die Industrie, haben kann.

Dies ist durchaus als positiv zu bewerten, da Probleme angesprochen und damit auch als solche erkannt werden. Doch abgesehen davon, wird auch erklärt, dass es zwar Richtlinien und Verträge gibt, die sich mit dem Schutz des Wassers beschäftigen, dass aber die meisten dieser Abkommen (noch) keine Gültigkeit haben. In einem anderen Abschnitt geht es darum, ob es ein Menschenrecht auf Wasser gibt bzw. wie ein solches Recht umzusetzen wäre.

Hierbei wird klar, dass dieses Recht nur indirekt besteht, z.B. im Recht auf Gesundheit oder dem Recht auf eine „anständige Wohnung“. Nur wenige Staaten haben, laut Bericht, ein Recht auf Wasser in ihrer Verfassung festgeschrieben. Viele Staaten fürchten wohl auch, dass sie nicht die finanziellen Mittel haben um für alle Bürger den Zugang zu Wasser zu ermöglichen. Demzufolge liege das Problem eher in finanziellen Hindernissen als am Willen der Regierungen. Der Politikwissenschaftler BERND LADWIG betont zusätzlich, dass nicht jeder Staat über genügend Wasser verfüge, um die Einhaltung eines Menschenrechts sicherzustellen.

 


Umsonst-Wasser für alle –
oder Renditewasser für die UBS?
 

Die unabhängige Wasserbeauftragte der UN, CATARINA DE ALBUQUERQUE, bestätigt in ihrem Aufsatz „Water and Sanitation as Human Rights“ (im Anhang des französischen Staatsrats-Berichts), dass es bereits ein indirektes Recht auf Wasser gibt. Einerseits wird klar, dass ein Menschenrecht auf Wasser nicht allein durch die Staaten zu gewährleisten ist, andererseits soll Wasser nicht gratis zur Verfügung gestellt werden. DE ALBUQUERQUE meint zwar, dass man für Wasser durchaus zahlen sollte, aber auch, dass jeder mit „seinen eigenen Mitteln“ etwas beitragen sollte, wobei sie nicht genauer spezifiziert, was damit gemeint ist (3).

So ist RAPHAEL LÜSCHER, Portfolio Manager bei UBS Global Asset Management, der Meinung, dass Wasser in vielen Regionen zu billig sei. Schließlich kosten Wasserwiederaufbereitungsanlagen oder Klärwerke Geld und investiert wird nur, wenn gute Gewinnaussichten bestehen (4).

Bei Wasser als Menschenrecht geht es DE ALBUQUERQUE vor allem darum, dass Wasser von einem anderen Standpunkt betrachtet werden muss: nicht mehr als eine Frage von Wohltätigkeit, sondern als eine rechtliche Angelegenheit. Sie fordert daher, dass das Menschenrecht Wasser explizit anerkannt wird, so wie es auch von anderen Organisationen wie z.B. Brot für die Welt oder WASH United verlangt wird. Außerdem wäre ein Menschenrecht auf Wasser auch wirtschaftlich lohnenswert: Wird, laut einer Studie der WHO 1 $ in Wasser und sanitäre Anlagen investiert, so spart man damit 8 $. Man ist sich also durchaus darin einig, dass es ein Menschenrecht auf Wasser geben sollte und auch darin, dass Wasser nicht völlig kostenfrei sein darf.

Der Bericht des französischen Staatsrates nennt keine konkreten Maßnahmen, die unternommen werden könnten. CATARINA DE ALBU-QUERQUE fordert zu einer Anerkennung des Rechts auf Wasser auf. Und BERND LADWIG fasst zusammen:

„Ein ausdrücklich anerkanntes Menschenrecht auf Wasser würde verdeutlichen, dass auch Privatisierungen die Regierungen nicht aus der Pflicht entließen, die Grundversorgung mit Wasser für alle zu sichern.“ (5)

 


Koalitionsfraktionen im Bundestag
für Menschrecht auf Wasser
 

Auch der Deutsche Bundestag hat in einer Drucksache vom 30.6.2010 herausgestellt, dass ein Menschenrecht auf Wasser bereits indirekt besteht. Abgeordnete der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP fordern die Regierung dazu auf, „sich weiter für die Anerkennung des Menschenrechts auf Trinkwasser und Sanitärversorgung einzusetzen.“ (6)

Des Weiteren soll die Regierung auch die unabhängige Expertin der Vereinten Nationen, CATARINA DE ALBUQUERQUE, in ihrer Arbeit unterstützen. Insgesamt sollte die Bundesregierung mehr Wert auf Öffentlichkeitsarbeit und somit die Aufklärung der Bevölkerung legen, unter anderem in dem sie sich bei bereits bestehenden Projekten (genannt wird WASH United) einklinkt, so die Abgeordneten der Regierungsfraktionen.

-is-

 

Internetseiten zum Menschenrecht auf Wasser

(1) L’eau et son droit (2010), in : Études et docu-ments du Conseil d‘État,
http://www.conseil-etat.fr/cde/media/document/eau_droit_rapport.pdf

(2) Ladwig, Bernd (2009), Zur Begründung eines Menschenrechts auf Wasser, http://www.bpb.de/themen/ZGHYPZ,1,0,Zur_Begr%FCndung_
eines_Menschenrechts_auf_Wasser.html

(3) De Albuquerque, Catarina (2010), Water and Sanitation as Human Rights,
in: L’eau et son droit, siehe Fußnote 1

(4) Foonds.com (2010), Interview mit Raphael Lüscher,
http://www.foonds.com/article/7144

(5) Ladwig, Bernd (2009), Zur Begründung eines Menschenrechts auf Wasser, http://www.bpb.de/themen/ZGHYPZ,1,0,Zur_Begr%FCndung_eines_
Menschenrechts_auf_Wasser.html, S. 2.

(6) Bundestags-Drucksache 17/2332 vom 30.06.2010, S.4.
Mehr zum „Menschenrecht auf Wasser in den RUNDBRIEFEN 848/1-2, 839/3, 834/2

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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