aktualisiert:
18. August 2010
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
25.7.2010
Das
Menschrecht auf Wasser
Vorstöße aus Frankreich und Deutschland
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Im
Deutschen Bundestag und in Frankreich gibt es Initiativen, die das „Menschenrecht
auf Wasser“ endlich als eigenständigen Rechtsanspruch sicherstellen
wollen. Bislang lässt sich ein Menschenrecht auf Wasser nur indirekt
aus anderen Menschenrechten ableiten.
Am
4. Juni gab der französische
Staatsrat (entspricht in etwa dem dt. Bundesverwaltungsgericht) den
Bericht „Recht des Wassers“ („Droit de l’eau“)
(1) heraus. In dem Bericht
wird eingeräumt,
dass über Jahre
hinweg der Umweltschutz und die Erhaltung der Biodiversität
vernachlässigt
wurden. Außerdem stellt der Bericht die Einzigartigkeit der
Ressource Wasser heraus und welche Folgen Wasserverschmutzung, vor
allem durch die Industrie, haben kann.
Dies
ist durchaus als positiv zu bewerten, da Probleme angesprochen und
damit auch als solche erkannt
werden. Doch abgesehen davon, wird auch erklärt, dass es
zwar Richtlinien und Verträge gibt, die sich mit dem Schutz
des Wassers beschäftigen, dass aber die meisten dieser Abkommen
(noch) keine Gültigkeit haben. In einem anderen Abschnitt
geht es darum, ob es ein Menschenrecht auf Wasser gibt bzw. wie
ein solches
Recht umzusetzen
wäre.
Hierbei
wird klar, dass dieses Recht nur indirekt besteht, z.B. im Recht auf
Gesundheit oder dem Recht auf eine „anständige
Wohnung“. Nur wenige Staaten haben, laut Bericht,
ein Recht auf Wasser in ihrer Verfassung festgeschrieben. Viele
Staaten
fürchten
wohl auch, dass sie nicht die finanziellen Mittel haben um für
alle Bürger den Zugang zu Wasser zu ermöglichen. Demzufolge
liege das Problem eher in finanziellen Hindernissen als am Willen
der Regierungen. Der Politikwissenschaftler BERND LADWIG betont
zusätzlich,
dass nicht jeder Staat über genügend Wasser verfüge,
um die Einhaltung eines Menschenrechts sicherzustellen.
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Umsonst-Wasser
für alle –
oder Renditewasser für die UBS?
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Die unabhängige
Wasserbeauftragte der UN, CATARINA DE ALBUQUERQUE, bestätigt
in ihrem Aufsatz „Water and Sanitation as Human Rights“ (im
Anhang des französischen Staatsrats-Berichts), dass es bereits
ein indirektes Recht auf Wasser gibt. Einerseits wird klar, dass
ein Menschenrecht auf Wasser nicht allein durch die Staaten zu gewährleisten
ist, andererseits soll Wasser nicht gratis zur Verfügung gestellt
werden. DE ALBUQUERQUE meint zwar, dass man für Wasser durchaus
zahlen sollte, aber auch, dass jeder mit „seinen eigenen Mitteln“ etwas
beitragen sollte, wobei sie nicht genauer spezifiziert, was damit
gemeint ist (3).
So ist RAPHAEL
LÜSCHER, Portfolio Manager bei
UBS Global Asset Management, der Meinung, dass Wasser in vielen
Regionen zu billig sei. Schließlich kosten Wasserwiederaufbereitungsanlagen
oder Klärwerke Geld und investiert wird nur, wenn gute Gewinnaussichten
bestehen (4).
Bei Wasser als
Menschenrecht geht es DE ALBUQUERQUE vor allem darum, dass Wasser
von einem anderen Standpunkt betrachtet
werden muss: nicht mehr als eine Frage von Wohltätigkeit,
sondern als eine rechtliche Angelegenheit. Sie fordert daher,
dass das Menschenrecht
Wasser explizit anerkannt wird, so wie es auch von anderen Organisationen
wie z.B. Brot für die Welt oder WASH United verlangt wird.
Außerdem
wäre ein Menschenrecht auf Wasser auch wirtschaftlich lohnenswert:
Wird, laut einer Studie der WHO 1 $ in Wasser und sanitäre
Anlagen investiert, so spart man damit 8 $. Man ist sich also
durchaus darin
einig, dass es ein Menschenrecht auf Wasser geben sollte und
auch darin, dass Wasser nicht völlig kostenfrei sein darf.
Der Bericht des
französischen Staatsrates nennt keine konkreten
Maßnahmen,
die unternommen werden könnten. CATARINA DE ALBU-QUERQUE
fordert zu einer Anerkennung des Rechts auf Wasser auf. Und
BERND LADWIG
fasst zusammen:
„Ein ausdrücklich
anerkanntes Menschenrecht auf Wasser würde
verdeutlichen, dass auch Privatisierungen die Regierungen
nicht aus der Pflicht entließen, die Grundversorgung mit Wasser
für
alle zu sichern.“ (5)
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Koalitionsfraktionen
im Bundestag
für Menschrecht auf Wasser
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Auch der Deutsche
Bundestag hat in einer Drucksache vom 30.6.2010 herausgestellt,
dass ein Menschenrecht auf Wasser bereits indirekt besteht. Abgeordnete
der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP fordern die Regierung dazu
auf, „sich weiter für die Anerkennung des Menschenrechts
auf Trinkwasser und Sanitärversorgung einzusetzen.“ (6)
Des Weiteren
soll die Regierung auch die unabhängige Expertin
der Vereinten Nationen, CATARINA DE ALBUQUERQUE, in ihrer Arbeit
unterstützen. Insgesamt sollte die Bundesregierung mehr Wert
auf Öffentlichkeitsarbeit und somit die Aufklärung der
Bevölkerung legen, unter anderem in dem sie sich bei bereits
bestehenden Projekten (genannt wird WASH United) einklinkt, so die
Abgeordneten der Regierungsfraktionen.
-is-
Internetseiten
zum Menschenrecht auf Wasser
(1)
L’eau et son droit (2010), in : Études et
docu-ments du Conseil d‘État,
http://www.conseil-etat.fr/cde/media/document/eau_droit_rapport.pdf
(2) Ladwig, Bernd (2009), Zur Begründung
eines Menschenrechts auf Wasser, http://www.bpb.de/themen/ZGHYPZ,1,0,Zur_Begr%FCndung_
eines_Menschenrechts_auf_Wasser.html
(3)
De Albuquerque, Catarina (2010), Water and Sanitation
as Human Rights,
in: L’eau et son droit, siehe Fußnote
1
(4)
Foonds.com (2010), Interview mit Raphael Lüscher,
http://www.foonds.com/article/7144
(5)
Ladwig, Bernd (2009), Zur Begründung eines
Menschenrechts auf Wasser, http://www.bpb.de/themen/ZGHYPZ,1,0,Zur_Begr%FCndung_eines_
Menschenrechts_auf_Wasser.html,
S. 2.
(6)
Bundestags-Drucksache 17/2332 vom 30.06.2010, S.4.
Mehr zum „Menschenrecht
auf Wasser in den RUNDBRIEFEN 848/1-2, 839/3,
834/2
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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