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aktualisiert:
24. Juli
2011

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 11.7.2011

 

"Abwasserbetrüger" versifft
öffentliche Wasserversorgung


 

 

Alptraum vieler Wasserwerker ist, dass Betreiber von privaten Brunnen oder von Regenwassernutzungsanlagen das öffentliche Leitungsnetz mit Keimen belasten könnten. Wenn Brunnen oder Regenwasseranlagen vorschriftswidrig mit der Trinkwasserleitung gekoppelt werden, kann unter Umständen mikrobiell belastetes Brunnen- pder Regenwasser ins öffentliche Netz gepumpt werden. Über einen derartigen Fall berichtete jetzt die Online-Ausgabe der Märkischen Oderzeitung am 5.7.11.

"Ende November hatten wir im Rahmen der regelmäßigen Untersuchungen festgestellt, dass im Trinkwasser von Dahmsdorf erhebliche Mengen an Keimen sind",

wurde die Geschäftsführerin des Wasserverbandes, KERSTIN MENGE, in der Oderzeitung zitiert. Daraufhin seien in Absprache mit dem Gesundheitsamt großflächig Proben genommen worden. Mikrobielle Auffälligkeiten konnten nur im Versorgungsnetz von Dahmsdorf festgestellt werden. In Wendisch Rietz und in Bad Saarow, die ebenfalls vom Verband versorgt werden, waren demgegenüber alle Befunde in Ordnung.

"Deshalb konnten wir davon ausgehen, dass der Herd dieser Keime direkt in Dahmsdorf liegt",

erläuterte KERSTIN MENGE gegenüber der MOZ. Die Leitungen in Dahmsdorf wurden anschließend intensiv gespült. Ferner wurde auf Anweisung des Gesundheitsamtes das Trinkwasser zum Desinfizieren mit Chlor versetzt. U.a. mit Hilfe von Druckproben im Trinkwassernetz des kleinen Reichenwalder Ortsteils sei man dem Verursacher am 20.12.2010 schließlich auf die Spur gekommen:

Ein Grundstücksbesitzer habe aus einemBrunnen unter anderem die Toilettenspülung, die Waschmaschine und wahrscheinlich auch eine Ferienwohnung sowie den Hühnerstall mit dem Brunnenwasser versorgt. Das war für den Brunnenbetreiber deshalb lukrativ, weil er nicht nur Trinkwassergebühren, sondern auch massig Abwassergebühren einsparte. Denn der Verband stellt nur das an Abwasser in Rechnung, was an Trinkwasser auf dem Grundstück verbraucht wurde. Das Malheur: Die mikrobiologisch nicht einwandfreie Brunnenanlage war entgegen der Vorschriften der Trinkwasserverordnung mit dem Leitungsnetz verbunden worden. Laut KERSTIN MENGE war beim Brunnenbetrieb folgendes passiert:

"Jedes Mal, wenn in Dahmsdorf jemand kräftig den Wasserhahn aufgedreht hat, gab es einen kleinen Druck-Abfall im Netz. Dadurch sprang die Pumpe der privaten Wasserversorgung an und hat das Wasser in die öffentlichen Leitungen gedrückt, sodass der Wasserzähler quasi rückwärts gelaufen ist."

Durch die Nachforschungen seien dem Verband Kosten in Höhe von 15.000 Euro entstanden, die nun dem Brunnenbesitzer in Rechnung gestellt würden. Obendrein erstelle der Verband einen Bußgeldbescheid, der laut gesetzlichen Vorgaben bis zu 50.000 Euro betragen könne. Bei der Festsetzung der Höhe des Bußgeldbescheides werde erschwerend berücksichtigt, dass die Ferienwohnung offenbar ausschließlich mit Brunnenwasser versorgt wurde. Obendrein werde der Verband den tatsächlichen Wasserverbrauch für die vergangenen vier Jahre schätzen und die Differenz für Wasser und vor allem Abwasser berechnen, berichtete die MOZ. Noch ärger wäre es für den Betroffenen gekommen, wenn jemand in der Ferienwohnung erkrankt wäre. Dann wäre mit Klagen auf Schadensersatz und Anzeigen wegen Körperverletzung zu rechnen gewesen.

Der Fall habe für den Verband deutlich gemacht, zu welchen Problemen ein illegaler Betrieb von Brunnenanlagen führen könne. Der Verband plane jetzt für die nahe Zukunft Druckuntersuchungen verstärkt in allen Ortsnetzen durchzuführen, um möglicherweise weiteren illegalen Rohrnetzverbindungen auf die Spur zu kommen. (Warum der Vorfall vom Dezember 2010 erst jetzt publik gemacht wurde, war der MOZ nicht zu entnehmen.)

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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