Alptraum
vieler Wasserwerker ist, dass Betreiber von privaten Brunnen oder von
Regenwassernutzungsanlagen das öffentliche Leitungsnetz mit Keimen
belasten könnten. Wenn Brunnen oder Regenwasseranlagen vorschriftswidrig
mit der Trinkwasserleitung gekoppelt werden, kann unter Umständen mikrobiell
belastetes Brunnen- pder Regenwasser ins öffentliche Netz gepumpt werden.
Über einen derartigen Fall berichtete jetzt die Online-Ausgabe der
Märkischen Oderzeitung am 5.7.11.
"Ende
November hatten wir im Rahmen der regelmäßigen Untersuchungen festgestellt,
dass im Trinkwasser von Dahmsdorf erhebliche Mengen an Keimen sind",
wurde
die Geschäftsführerin des Wasserverbandes, KERSTIN MENGE, in der Oderzeitung
zitiert. Daraufhin seien in Absprache mit dem Gesundheitsamt großflächig
Proben genommen worden. Mikrobielle Auffälligkeiten konnten nur im
Versorgungsnetz von Dahmsdorf festgestellt werden. In Wendisch Rietz
und in Bad Saarow, die ebenfalls vom Verband versorgt werden, waren
demgegenüber alle Befunde in Ordnung.
"Deshalb
konnten wir davon ausgehen, dass der Herd dieser Keime direkt in Dahmsdorf
liegt",
erläuterte
KERSTIN MENGE gegenüber der MOZ. Die Leitungen in Dahmsdorf
wurden anschließend intensiv gespült. Ferner wurde auf Anweisung des
Gesundheitsamtes
das Trinkwasser zum Desinfizieren mit Chlor versetzt. U.a. mit Hilfe
von Druckproben im Trinkwassernetz des kleinen Reichenwalder Ortsteils
sei man dem Verursacher am 20.12.2010 schließlich auf die Spur gekommen:
Ein
Grundstücksbesitzer habe aus einemBrunnen unter anderem die
Toilettenspülung, die Waschmaschine und wahrscheinlich auch eine
Ferienwohnung sowie den Hühnerstall mit dem Brunnenwasser versorgt.
Das war für den Brunnenbetreiber deshalb lukrativ, weil er nicht nur
Trinkwassergebühren, sondern auch massig Abwassergebühren einsparte.
Denn der Verband stellt nur das an Abwasser in Rechnung, was an Trinkwasser
auf dem Grundstück verbraucht wurde. Das Malheur: Die mikrobiologisch
nicht einwandfreie Brunnenanlage war entgegen der Vorschriften der
Trinkwasserverordnung mit dem Leitungsnetz verbunden worden. Laut KERSTIN
MENGE war beim Brunnenbetrieb folgendes passiert:
"Jedes
Mal, wenn in Dahmsdorf jemand kräftig den Wasserhahn aufgedreht hat,
gab es einen kleinen Druck-Abfall im Netz. Dadurch sprang die Pumpe
der privaten Wasserversorgung an und hat das Wasser in die öffentlichen
Leitungen gedrückt, sodass der Wasserzähler quasi rückwärts gelaufen
ist."
Durch
die Nachforschungen seien dem Verband Kosten in Höhe von 15.000 Euro
entstanden, die nun dem Brunnenbesitzer in Rechnung gestellt würden.
Obendrein erstelle der Verband einen Bußgeldbescheid, der laut
gesetzlichen Vorgaben bis zu 50.000 Euro betragen könne. Bei der Festsetzung
der Höhe des Bußgeldbescheides werde erschwerend berücksichtigt, dass
die Ferienwohnung offenbar ausschließlich mit Brunnenwasser versorgt
wurde. Obendrein werde der Verband den tatsächlichen Wasserverbrauch
für die vergangenen vier Jahre schätzen und die Differenz für Wasser
und vor allem Abwasser berechnen, berichtete die MOZ. Noch
ärger wäre es für den Betroffenen gekommen, wenn jemand in der Ferienwohnung
erkrankt wäre. Dann wäre mit Klagen auf Schadensersatz und Anzeigen
wegen Körperverletzung zu rechnen gewesen.
Der
Fall habe für den Verband deutlich gemacht, zu welchen Problemen ein
illegaler Betrieb von Brunnenanlagen führen könne. Der Verband plane
jetzt für die nahe Zukunft Druckuntersuchungen verstärkt in allen Ortsnetzen
durchzuführen, um möglicherweise weiteren illegalen Rohrnetzverbindungen
auf die Spur zu kommen. (Warum der Vorfall vom Dezember 2010 erst jetzt
publik gemacht wurde, war der MOZ nicht zu entnehmen.)