aktualisiert:
24. Juli 2011
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
10.5.2011
Bundeskartellamt:
Wasserpreise
in Berlin sind überhöht
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Die
Wasserpreise in Berlin sind nach Einschätzung des Bundeskartellamtes
um 50 Cent pro Kubikmeter oder etwa 25 Prozent zu hoch. Diese Zahlen
habe das Kartellamt in einem Brief an die Berliner Was-serbetriebe
(BWB) genannt, teilten die BWB am 9.3.11 mit. Das Bundeskartellamt
hat in den vergangenen Monaten die Preiskalkulationen von mehr als
40 Wasserunternehmen in Deutschland verglichen. Geklärt werden
sollte, ob die hohen Preise in Berlin gerechtfertigt seien. Ein Kubikmeter
Trinkwasser (1.000 Liter) kostet in der Hauptstadt derzeit 2,17 Euro,
dazu kommt noch ein monatlicher Grundpreis. Die Berliner Abwasserpreise
von 2,88 Euro pro Kubikmeter waren in der Kartellamtsuntersuchung
unberücksichtigt geblieben.
Gegen
die angedrohte Preissenkungsverfügung
für Trinkwasser wollen die Wasserbetriebe nun vor Gericht ziehen.
Die Klage richtet sich gegen „die Anwendbarkeit des Kartellrechts“.
Die üblichen Vorschriften zum Wettbewerb, die Absprachen zwischen
konkurrierenden Firmen verhindern sollen, würden im Fall der öffentlichen
Wasserversorgung nicht greifen, so die BWB laut einer dpa-Meldung
vom 09.03.11 (Details siehe in der nachfolgenden Notiz).
Zuständig
für eine solche Klage ist das Verwaltungsgericht in Köln,
weil das Bundeskartellamt im benachbarten Bonn sitzt. In Köln
kostet der Kubikmeter Wasser 1,61 Euro plus einer - allerdings
recht hohen - Monatspauschale. In Hamburg liegt der Preis bei 1,64
Euro
und in München bei 1,58.
Über
die Wasserpreise wird in der Hauptstadt schon lange gestritten. Im
Februar 2011 entschieden
die Berliner bei
einem Volksentscheid, alle Verträge und Nebenabsprachen
zum Teilverkauf der Wasserbetriebe im Jahr 1999 offen zu legen.
Damals
hatte das Land
Berlin 49,9 Prozent der landeseigenen Wasserbetriebe an die Konzerne
Veolia, RWE und Allianz verkauft. Die Rendite-Interessen der
privaten Teilhaber sehen Kritiker als Grund für die hohen
Preise. Demgegenüber
betonen die BWB, dass in Berlin die Grundgebühren im Vergleich
zu anderen Großstädten besonders niedrig liegen würden.
Dieser Effekt würde in rein kubikmeterbezogenen
Preisvergleichen zu Lasten der BWB vernachlässigt.
[Allerdings wäre diesbezüglich anzumerken, dass es erklärtes
Ziel des BWB-Vorstandes ist, die erst vor wenigen Jahren eingeführten
Grundgebühren kontinuierlich zu steigern.] Das Bundeskartellamt
hatte den BWB eine Frist bis Ende April 2011 gesetzt, um sich zu rechtfertigen.
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Berliner
Wasserbetriebe
wollen gegen Kartellamt klagen
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Trotz der angekündigten
Klage gegen eine Preissenkungsverfügung durch das Bundeskartellamt
versuchen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) dem Verdikt des Kartellamtes
auch gute Seiten abzuge-winnen: So habe das Amt „dem Unternehmen
gute Rahmenbedingungen, effizienten Betrieb mit Kosten unter dem
Durchschnitt und einen guten Zustand des Rohrnetzes, der sich in
einer geringen Rohrbruch- und Wasserverlustquote spiegelt“,
bescheinigt. Warum man trotzdem in ein Klageverfahren eintreten
werde, begründen die BWB in ihrer Pressemitteilung vom 9.3.11
damit, dass viele der vom Kartellamt aufgeworfenen Punkte aus der
Sicht des Un-ernehmens „nicht nachvollziehbar“ seien:
„Wir sind
ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände nicht
mit Hamburg, Köln und München vergleichbar. Keine dieser
Städte musste in nur zwei Jahrzehnten eine Halbierung ihrer
Verkaufsmengen auffangen und gleichzeitig auf Grund der Wiedervereinigung
ihr Rohrnetz
so stark sanieren und ausbauen.“
Ferner sei vor allem völlig unklar, ob überhaupt die kartellrechtlichen
Preismissbrauchsvorschriften auf die Tarife der Berliner Wasserbetriebe
anwendbar seien. Bei ihren Zweifeln an der Zuständigkeit des Bundeskartellamtes
stützen sich die BWB auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf
aus dem Dezember 2010:
„Das
Gericht hatte im Falle eines öffentlich-rechtlichen
Wasserversorgers aus Brandenburg darauf hingewiesen,
dass möglicherweise allein
schon wegen des Anschluss- und Benutzungszwangs eine
wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der kartellrechtlichen
Vorschriften nicht vorliege und somit kartellrechtliche
Preismissbrauchsvorschriften
nicht anwendbar
seien. Genau dies ist in Berlin der Fall“,
erklären die BWB in ihrer Pressemitteilung zum Schreiben des Kartellamtes.
Zudem betonen die BWB, dass darüber hinaus die Preisbildung auf
der Grundlage öffentlich-rechtlicher Vorgaben erfolge – insofern
sei auch diesbezüglich „das Kartellrecht nicht anwendbar“.
Mit der Klage wollen die BWB grundsätzliche „Klarheit über
die Anwendbarkeit des Kartellrechts“ schaffen.
Weitere
Auskunft zur Rechtspositionierung der BWB:
Herr Stephan Natz
Pressesprecher/Leiter Öffentlichkeitsarbeit
Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Neue Jüdenstraße 1
10179 B e r l i n
Tel. 030/8644-6864, 0172-3040044;
Fax 030/8644-5644
E-Mail: presse@bwb.de
web: www.bwb.de
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BDEW:
Kartellwächtern
fehlt es an Durchblick!
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Auch der Bundesverband
der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat das Vorgehen
des Bundeskartellamtes gegenüber den Berliner Wasserbetrieben
(BWB) kritisiert. In seiner Pressemitteilung vom 10.3.2011 hat
der BDEW „Zweifel“ angemeldet,
„ob
der von dem Bundeskartellamt zugrunde gelegte »Konzernansatz« die
Handlungsoptionen des Unternehmens richtig“ wiedergebe.
»Konzernansatz« bedeutet,
dass in der Betrachtungsweise des Bundeskartellamtes das
Land Berlin mit 50,1 % nicht nur als Hauptanteilseigener
an den BWB fungiert.
Das Land Berlin sei darüber hinaus auch Gesetzgeber – und
könne damit die juristischen Rahmenbedingungen für
die Preisfestsetzung seiner Wasserbetriebe selbst frei gestalten.
Das
Land Berlin als Hauptaktionär der BWB und als Gesetzgeber
sei in dem Fall als „einheitlich handelnde juristische
Person“ anzusehen.
Demgegenüber hebt der BDEW darauf ab, dass die BWB sozusagen
der Preisfestsetzungswillkür des Berliner Senats machtlos
ausgeliefert seien:
„So
handelt das Unternehmen auf der Basis einer öffentlich
rechtlichen Entscheidung des Landes Berlin zu den Kalkulationsgrundlagen,
die in
Gesetzen festgelegt sind. Diese Vorgaben sind für das
Unternehmen nicht veränderbar.“
Der BDEW
argumentiert weiter, dass „einige Rechtsexperten“ davon
ausgehen würden,
„dass
mit der gesetzlichen Festlegung von Kalkulationsgrundlagen
ein analoger Vorgang zu Unternehmen
mit einer Gebührenregelung vorliegt und somit eine
Zuständigkeit des Kartellamtes nicht gegeben ist.“
Zu
diesem Themenkomplex hätten der BDEW und Verband
kommunaler Unternehmen (VKU) ein gemeinsames Gutachten
in Auftrag gegeben, das
aufzeigen soll, wo die Grenzen kartellrechtlicher Aufsicht
im Verhältnis
zur öffentlich-rechtlichen Funktionswahrnehmung
liegen.
Die
Berliner Wasserbetriebe
als Gelddruckmaschine
Die
Bürgerinitiativen, die sich zum „Berliner
Wassertisch“ zusammengefunden
haben, titulieren die Berliner Wasserbetriebe (BWB) für die privaten
Eigner als „Gelddruckmaschine“. Der Berliner Wassertisch verweist
ferner darauf, dass RWE und VEOLIA den Kaufpreis von 1,68 Mrd. Euro im Jahr
1999 keineswegs
aus eigenen Rücklagen finanziert hätten. Die privaten "InvestorInnen" hätten
beim Kauf der 49,9 Prozent Anteile ihren Einstieg nämlich fremdfinanziert:
„Sie
haben Kredite aufgenommen und so ihre Schuldenlast
vergrößert.
Diese privaten Schulden wurden in Folge in die Wassertarife einkalkuliert.
Also bezahlen wir doppelt. Warum? Wir bezahlen die
Kreditzinsen der Privaten, aber
ihnen gehört das bisher öffentliche Eigentum nun auf Dauer. Noch
dazu speist sich die Rendite der Privaten aus dem Abbau von tariflich bezahlten
Arbeitsplätzen,
aus Arbeitsverdichtung, Senkung der Instandhaltungskosten und aus Gebührensteigerungen
für die NutzerInnen, also uns. Die Wasserversorgung Berlins ist zur
Gelddruckmaschine geworden“,
kritisiert
GERLINDE SCHERMER. Die ehemalige Parlamentarierin
im Berliner Abgeordnetenhaus gehört in der Berliner
SPD zu denjenigen, die von Anfang an – im Gegensatz
zur Parteimehrheit – die Teilprivatisierung der BWB kritisiert hat.
Kontakt
und Rück-fragen zu den Aktivitäten und Einschätzungen des Berliner
Wassertischs:
Thomas Rudek
Sprecher des Volksentscheids der
GRÜNEN LIGA Berlin
und des Berliner Wassertischs
Tel.: 030 / 261 33 89
E-Mail: ThRudek@gmx.de
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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