Im
Sommer 2010 war die Monopolkommission mit dem verwegenen Ansinnen an
die Politik herangetreten, in der Wasserversorgung eine „Anreizregulierung“ wie
im Strommarkt einzuführen (s. RUNDBR.
949/2-3). In einem ersten
Schritt hätten die Wasserpreise und –gebühren gedeckelt
werden sollen. Anschließend hätte die Bundesnetzagentur
die Wasserpreise schrittweise reduzieren sollen.
Mit
diesem „Anreiz“ sollten
die Wasserwerke zu Fusionen gezwungen werden, um trotz sinkender
Wasserpreise noch wirtschaftlich arbeiten zu können. Ergänzend
hatte die Monopolkommission vorgeschlagen, verstärkt Ausschreibungswettbewerbe für
die Wasserversorgung durchzuführen. Durch eine Trennung
von Netz und Betrieb sollten Ausschreibungswettbewerbe um Betriebsführungen
erleichtert werden.
In
einer Verbändeanhörung des Bundeswirtschaftsministeriums
im Sept. 2010 hatten fast alle teilnehmenden Verbände diese
akademischen Vorschläge einer neoliberalen Professorengilde
als völlig
praxisfremd abgelehnt. Aber nicht nur die Verbände, sondern
auch das Bundesreaktorministerium (BMU) hatte in einem Schreiben
vom 29.09.10 an die Kollegen im Bundeswirtschaftsministerium das
Gutachten
der Monopolkommission regelrecht zerpflückt.
Im
Dez. 2010 hat die Bundesregierung ihre Schlussfolgerungen aus dem
Gutachten
der
Monopolkommission aus der Verbändeanhörung und aus
der Stellungnahme des BMU vorgelegt.
Zunächst
schmiert die Regierung der Monopolkommission ein bisschen Honig ums
Maul:
„Die
Bundesregierung begrüßt,
dass die Monopolkommission zum ersten Mal den Trinkwassersektor
untersucht hat.“
Mit
den Professoren aus der Monopolkommission ist sich die Regierung einig,
dass die deutsche Trinkwasserversorgung
im
europäischen
Vergleich eine zu kleinteilige Struktur aufweisen würde.
Durch die Bildung größerer Einheiten und verstärkte
Zusammenarbeit könnten „Größenvorteile
realisiert und Kostendegressionspotentiale genutzt“ werden.
Zwar könnten
in der kleinteiligen Wasserversorgungslandschaft „Ineffizienzen
bei einzelnen Wasserversorgern nicht ausgeschlossen werden“,
vermutet die Regierung.
Gleichwohl
gehen die Vorschläge
der Monopolkommission „zum
derzeitigen Zeitpunkt“ zu weit. Noch sieht die Regierung
„im
Gegensatz zur Monopolkommission (…) die kartellrechtliche
Missbrauchsaufsicht als wirkungsvolles und geeignetes Instrument
zur Prüfung der
Trinkwasserpreise an“.
Dies
auch deshalb, weil der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung
vom 2. Februar 2010 „dieses
Instrument gestärkt und zu mehr Rechtssicherheit geführt“ habe
(s. 950/2, 940/1-4).
Dass es den hochpreisigen Wasserversorgern an den Kragen
geht, unterstreicht die Bundesregierung mit
dem Hinweise
darauf, dass „mehrere Landeskartellbehörden und
das Bundeskartellamt“ bereits
dabei wären, die Wasserpreise einiger Versorger unter
die Lupe zu nehmen. Angesichts der laufenden Preisprüfungen
durch die Kartellbehörden geht die Regierung davon aus,
dass im vorauseilenden Gehorsam
„die flächendeckend
bestehende Erwartung einer kartellrechtlichen Kontrolle“ bei
den verschreckten Wasserwerkern „zur
unternehmensinternen Prüfung der Preis- und Kostenkalkulationen
sowie zur Hebung möglicher Effizienzreserven führen“ werde.