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14. Mai 2012

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

Berliner Wassertisch, Sprecherteam, 10.05.2012

 

RWE-Verkauf bei Nacht und Nebel

Sonderausschuss soll über RWE-Rückkauf beraten
Wasserverbraucher werden Kaufpreis bezahlen

 

Laut Auskunft des Esseners Energiekonzerns RWE haben sich RWE und der Berliner Senatüber den Verkauf der Anteile des Konzerns an den Berliner Wasserbetrieen (BWB) geeinigt. Der Vertrag sei unterschriftsreif und müsse nur noch abgesegnet werden, verlautbarte RWE-Finanzvorstand Rolf Pohlig am Donnerstag.

Am Montag hatte die «Bild»-Zeitung berichtet, dass Berlin den 24,95-prozentigen RWE-Anteil an den Wasserbetrieben für 618 Millionen Euro kaufen werde. Der französische Veolia-Konzern, ebenfalls mit 24,95 Prozent beteiligt, will dagegen eine Vertiefung seiner" Partnerschaft". Das bedeutet eine Sperrminorität, um eine vollständige Rekommunalisierung zu verhindern.

Angesichts dieser Faktenlage, bei Nacht und Nebel verhandelt, fordert der Berliner Wassertisch, dass die Tagesordnung der 7. Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge" morgen (11. Mai 2012) im Berliner Abgeordnetenhaus aus aktuellem Anlass geändert wird.

Wassertisch- Sprecherin Ulrike von Wiesenau kommentiert: "Die Tatsache, dass die Verhandlungen über den Rückkauf der RWE-Anteile an den BWB an der Bevölkerung und am Sonderausschuss vorbei sich in der Endphase befinden, ist ein Affront gegen 666.ooo Berlinerinnen und Berliner, die mit dem Wasser-Volksentscheid für eine kostengünstige Rückabwicklung der sittenwidrigen Verträge gestimmt haben. Jetzt können wir nicht kommentarlos zur Tagesordnung übergehen".

Wirtschaftsexpertin Gerlinde Schermer erläutert: "Der viel zu hohe geplante Kaufpreis widerspiegelt eine spekulative Hochrechnung von Gewinnerwartungen. Damit wird gegen die Verfassung verstoßen, weil die bereits 1999 vom Verfassungsgerichtshof für nichi erklärte Effizienzsteigerungsklausel mit Hilfe einer Änderung der Abschreibungsmethode kompensiert wird".

"Es ist inakzeptabel, dass das Land einen Kredit aufnimmt, um vom
Verfassungsgericht für verfassungswidrig gesprochene Renditehöhen über den Rückkaufpreis auszuzahlen. Egal ob den Kredit dafür das Land oder die BWB aufnehmen, der zuviel gezahlte Betrag wird den Bürgerinnen und Bürgern aufgedrückt! Das dürfen wir nicht zulassen", unterstreicht Gerlinde Schermer.


Kontakt:
Gerlinde Schermer, 0177-2462983
Ulrike von Wiesenau, 030-7814604
Gerhard Seyfarth, Tel. 0170 200 49 74

 
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