Die
Stadt Kassel hat angekündigt, die lokale Wasserversorgung zu
rekommunalisieren. Mit der Rückführung der Wasserversorgungs-GmbH
in einen kommunalen Eigenbetrieb will man in Kassel einer drohenden
Preissenkungsverfügung durch das hessische Kartellamt entgehen.
Der
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
e. V. sieht diese Rekommunalisierung, die zuvor schon weitere Kommunen
in Hessen vollzogen haben, ausgesprochen kritisch. Via Pressemitteilung
vom 02.03.12 erneuerte der Lobbyverband seine Forderung „nach
der Schließung dieser Gesetzeslücke im Wettbewerbsrecht“.
Es
könne „nicht sein, dass sich jedes privatwirtschaftlich
organisierte Unternehmen der unabhängigen Überprüfung
durch das Kartellamt stellen muss, während kommunale Unternehmen
sich einer wirksamen Kontrolle durch das Kartellamt entziehen
können,
indem sie in das Gebührenrecht fliehen", empörte
sich der BDE.
Mit
seiner Forderung, auch die gebührenerhebenden
Wasserversorger unter die Preisaufsicht der Kartellämter
zu unterstellen, sieht sich der BDE auch von der Monopolkommission
unterstützt. Die
Monopolwächter hatten vor kurzem in einem Sondergutachten
ausdrücklich
gefordert, die Gebühren der kommunalen Wasserversorger ebenfalls
der kartellrechtlichen Überprüfung zu unterziehen.
Nur auf diese Weise sei zu verhindern, dass sich Kommunen „durch
eine Flucht ins Gebührenrecht einer effektiven Kontrolle
ihrer Wasserentgelte entziehen“ könnten.
Wer
mehr von den Fluchtverhinderern beim BDE wissen will, kann sich wen-den
an
Herrn
Karsten Hintzmann - Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BDE Bundesverband der Deutschen Entsor-gungs-, Wasser- und
Rohstoffwirtschaft e. V.
Behrenstraße 29; 10117 B e r l i n
Tel.: 030/5900335-20
E-Mail: hintzmann@bde-berlin.de