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3. März 2013

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 21.12.2012

 

Trinkwasserinstallation: „Hohes Maß
an Unwissenheit und Unkenntnis“


 

Das kooperative Vorgehen des Erfurter Wasserversorgers und des dortigen Gesundheitsamtes bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung beschreiben
UWE GERSTENHAUER & ELISABETH SCHÜLER in dem Aufsatz „Erste Erfahrungen mit der 'neuen‘ Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)“ in der ENERGIE-WASSER-PRAXIS 12/2012, S. 62 – 65.

U.a. wird berichtet, dass man in enger Zusammenarbeit den Maßnahmenplan nach § 16 der TrinkwV auf den aktuellen Stand gebracht hat, um auf möglichst
alle denkbaren Störfälle gewappnet zu sein: „Wer meldet wann wem was wie?“ (vgl. RUNDBR. 997/1-2).

Ausführlich wird das Vorgehen von Wasserversorger und Gesundheitsamt erläutert, um die in Erfurt immer noch vorhandenen Bleileitungen auszutauschen. Da die Änderung 2011 zur TrinkwV eine jährliche Legionellenbeprobung in größeren Gebäuden vorsieht, wird auch diesbezüglich Bilanz gezogen. Bei bislang im Gesundheitsamt eingegangenen 2000 Anzeigen haben sich 15 Prozent der Anlagen als mit Legionellen belastet erwiesen.

Um vor allem das Fachhandwerker mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik (die in der geänderten TrinkwV gleich 20 Mal erwähnt werden) vertraut
zu machen, führen die ThüringenWasser GmbH (der Wasserversorger in Erfurt) sowie das dortige Gesundheitsamt gemeinsame Fachveranstaltungen durch.

Dabei habe es sich gezeigt, dass es sowohl bei den Fachhandwerkern als auch bei den Planern der Hausinstallationen noch „große Defizite“ geben würde. Man müsse immer wieder „ein hohes Maß an Unwissenheit, Unkenntnis und Halbwissen“ feststellen. Bei gemeinsam von Wasserversorger und Gesundheitsamt durchgeführten Vor-Ort- Terminen habe man Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der Hausinstallation fotographisch dokumentiert, um die Fotobelege in Schulungen wieder einsetzen zu können.

Die ThüringenWasser GmbH selbst praktiziere in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt „auf freiwilliger Basis“ einen deutlich höheren Probenahmerhythmus als er in der TrinkwV vorgeschrieben sei.

Weitere Auskunft zur Zusammenarbeit von Wasserversorger und Gesundheitsamt in Erfurt gibt es bei

Dr. Elisabeth Schüler
Amt für Soziales und Gesundheit
SG Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Juri-Gagarin-Ring 150, 99084 E r f u r t
Tel.: 0361/655-4250; Fax: -4209
E-Mail: eslisabeth.schueler@erfurt.de
Internet: www.erfurt.de

Uwe Gerstenhauer
ThüWa ThüringenWasser GmbH, Magdeburger Allee 34, 99086 E r f u r t
Tel.: 0361/564-1803; Fax: -1802
E-Mail: uwe.gerstenhauer@stadtwerkeerfurt.de
Internet: www.stadtwerke-erfurt.de


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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