Der
42. Jahresbericht der Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein
(AWBR) für das Jahr 2010 beschäftigt sich schwerpunktmäßig
mit Desinfektionsverfahren. In mehreren Aufsätzen geht es insbesondere
um die Umstellung von chlorhaltigen Desinfektionsmitteln auf die UV-Entkeimung.
Warum
immer mehr Wasserversorger diese Umstellung praktizieren, erläutert
KLAUS RHODE von der Freiburger badenova AG in seinem Aufsatz „Pro
und Contra bei der Umstellung auf chlorfreie Desinfektionsverfahren
bei Quellwasserversorgungen“ (S. 161–175).
RHODE weist darauf hin, dass die bislang vielerorts übliche
Chlordesinfektion bei den Kunden zu Reklamationen über Geschmacks-
und Geruchsbeeinträchtigung
führt. Vor allem bei oberflächennahen Quellwässern
kann es bei einer Chlordesinfektion durch Huminstoffe zu einem muffigen
Geruch des Trinkwassers kommen. Wenn auf eine UV-Desinfektion umgestellt
wird, resultieren in der Regel zwar höhere Kosten. Wenn dadurch
aber auf die Zugabe von Chlor verzichtet werden kann, seien die Kunden
bereit, die höheren Investitions- und Betriebskosten im Vergleich
zur Chlordesinfektion zu tragen.
Der
badenova-Wasserwerkschef
weist in seinem Aufsatz auch auf die Problempunkte der UV-Desinfektion
hin. Nicht nur die Investitionskosten sowie die Kontroll- und Überwachungskosten
seien höher, auch die Störanfälligkeit der UV-Strahler
sei höher als bei den robustern Chloranlagen. U.a. daraus
resultieren erhöhte Unterhaltungs- und Personalkosten:
„Besonders
in Quellwassergebieten, sprich in bergigen Versorgungsbereichen, in
denen die Stromversorgung gewissen Schwankungen unterworfen
ist, kommt es häufiger zu Ausfällen der UV-Desinfektionsanlagen
durch Spannungsschwankungen.“
Kostentreibend
kann es auch sein, wenn es durch Starkniederschlagsereignisse zu einer
Eintrübung des Quellwassers kommt. Dann funktioniert die
Entkeimung durch die UV-Strahler nicht mehr zuverlässig.
Wenn deshalb Fremdwasser bezogen werden muss,
steigen auch die Wasserbezugskosten. Falls mit periodischen Trübungsphänomenen
zu rechnen sei, seien alternative Bezugsmöglichkeiten „unerlässlich
oder aber eine UV-Entkeimung kann nicht eingesetzt werden“. Problematisch
für die UV-Entkeimung sei aber nicht nur die Trübungsempfind-lichkeit:
„Ebenso
sind die Eisen- und Manganwerte deutlich unter den Grenzwerten der
Trinkwasserverordnung fixiert, da Eisen und Mangan zu Ablagerungen
innerhalb der UV-Anlage führen und damit die Funktionsweise der
Anlage, besonders des Lichts der Welllänge 254 nm stören
würden.“
Weitere
Auskunft zu den badenova-Erfahrungen mit der UV-Entkeimung von Quellwässern:
Klaus
Rhode
Bereichsleitung Wasser
badenova AG & Co. KG
Tullastraße 61
79108 F r e i b u r g
Tel.: 0761/279 27 21; Fax: 279 27 31
E-Mail: klaus.rhode@badenova.de