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aktualisiert:
18. März 2013

 

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 8.3.2013

 

EU-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie: Michel Barnier lenkt ein

 

Unter dem Eindruck einer breiten Protestbewegung gegen die geplante EU-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie (s. RUNDBR. 1007) hat der EU-Binnenmarktkommissar MICHEL BARNIER ein erstes Zugeständnis gemacht. In einer Sitzung des zuständigen Ausschusses wurde der Ausschreibungszwang für kommunale Wasser- und Abwasserbetriebe eingegrenzt.

Während die EU-Kommission und der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments bislang eher nur rein kommunale Wasserbetriebe von der Ausschreibung ausnehmen wollten, soll jetzt auch die Wassersparte von Stadtwerken von der Ausschreibungsverpflichtung freigestellt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Buchhaltung der Wassersparte völlig von der Buchhaltung der Energiesparte getrennt wird, dass also zwischen Wassersparte einerseits und sowie dem Gas- und Strom-Geschäft andererseits eine „chinesische Mauer“ eingezogen wird. Damit sollen intransparente Geldflüsse von der Wassersparte ins Wettbewerbsgeschäft verhindert werden. Aus der Wassersparte dürfen keine Quersubventionen in die Energiesparte fließen. „Nur“ eine „chinesische Mauer“ zwischen der Wassersparte und dem Energiegeschäft hochziehen zu müssen, signalisiert in den Augen von BARNIER ein Entgegenkommen gegenüber den bisherigen Gegnern des Richtlinienentwurfs. Der Entwurf hätte nämlich für eine Freistellung der Trinkwasserversorgung vom Ausschreibungszwang die völlige Heraustrennung der Wassersparte aus dem Stadtwerkeverbund erfordert. Der Richtlinienentwurf sieht vom Ausschreibungszwang nur dann ab, wenn die Stadtwerke nicht mehr als 20 Prozent ihres Umsatzes außerhalb der Stadt-grenzen erwirtschaften.

Im „liberalisierten“ Energiegeschäft sind inzwischen fast alle Stadtwerke aber auch außerhalb ihrer „Heimatkommune“ tätig. Damit wären nicht nur Konzessionen für die Energiesparte, sondern in einem Aufwisch auch die Konzessionen für die Wasserversorgung einer EU-weiten Ausschreibungsverpflichtung anheim gegeben worden.

Das 20-Prozent-Kriterium gilt allerdings weiterhin auch für eine buchhalterisch abgetrennte Wassersparte. Wasserversorger, die mehr als 20 Prozent ihres Umsatzes außerhalb ihres angestammten Konzessionsgebietes erwirtschaften, werden weiterhin dem Ausschreibungszwang unterliegen.

 

Es geht auch um die Konzessionen
für die Strom- und Gasnetze!
 

Der Verband kommunaler Unternehmen hat darauf hingewiesen, dass auch unter Berücksichtigung von BARNIERS Zugeständnis nach wie vor 400 von den 800 beim VKU organisierten kommunalen Wasserversorgern von der Ausschreibungspflicht betroffen wären - all jene nämlich, die über eine private Beteiligung verfügen.

Diese VKU-Sichtweise ist allerdings strittig. Denn BARNIER hat im Handstreich alle In-house-Urteile (siehe RUNDBR. 926/2-3, 900/1, 858/2, 848/1, 837/1-3, 835/1-2, 819/1-2, 786/1, 787/2, 787/1) des EU-Gerichtshofes vom Tisch gefegt: Die Befreiung von der Ausschreibungsver-pflichtung der Wassersparte würde selbst dann gelten, wenn am Stadtwerkekonzern private Gesellschaften beteiligt seien. Dabei hat der Kommissar in seiner Charmeoffensive allerdings einen entscheidenden Punkt nicht angesprochen: Im Gegensatz zur Wasserkonzession würden die Konzessionen für das Strom- und Gasnetz weiterhin einem Ausschreibungszwang unterliegen. Insofern gehen die Querverbundstadtwerke einer ungewissen Zukunft entgegen. Beim Auslaufen der Konzessionen für das Strom- und Gasnetz ist völlig ungewiss, in welchen Händen die Stadtwerke – einschließlich der Wasserversorgung – landen.

Das drohende Ende integraler Stadtwerkeunternehmen in kommunaler Hand wird merkwürdigerweise in der ganzen Debatte um den Entwurf der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie kaum thematisiert. Der Bundesrat scheint diesbezüglich weitsichtiger zu sein – hat er doch nicht nur die Herausnahme der Wasserversorgung, sondern auch die Herausnahme der Strom- und Gasnetze aus der Richtlinie gefordert (siehe nächste Notiz).

Für Deutschland kommt die Forderung des Bundesrates allerdings zu spät: § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verlangt schon heute, dass die Konzessionen für die Strom- und Gasnetze ausgeschrieben werden müssen (siehe Kasten). Beim Auslaufen dieser Verträge haben die Stadtwerke kein automatisches Zugriffsrecht auf die Konzessionen. Skeptiker befürchten ohnehin, dass sich bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie die nächste Bundesregierung genau an diesem § 46 EnWG orientieren wird: Warum soll für Wasser etwas anderes gelten als für Strom und Gas? Für alle leitungsgebundenen Dienstleistungen müsse ein einheitliches Recht gelten, so die Wettbewerbs-Denke im Bundeswirtschaftsministerium. Wobei entscheidend ist, dass sich lt. Abs. 4 auch die Eigenbetriebe der Gemeinde dem „Wettbewerb“ zu stellen haben! Das bereitet jetzt schon überall Kopfzerbrechen, wo sich (wie beispielsweise in Stuttgart) Bürgerinitiativen dafür einsetzen, dass zum Vorantreiben der Energiewende neu zu gründende Stadtwerke die Strom- und Gaskonzessionen erhalten. Mit Verweis auf § 46 (4) werden derartige Ansinnen von den Wettbewerbsapologeten abgeblockt. Auch die Stadtwerke müssen sich ganz hinten in der Reihe der privaten Wettbewerber anstellen.

 

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
§ 46 Wegenutzungsverträge

(1) Gemeinden haben ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen. (…).

(2) Verträge von Energieversorgungsunternehmen mit Gemeinden über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören, dürfen höchstens für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen werden. (…).

(3) Die Gemeinden machen spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen nach Absatz 2 das Vertragsende und einen ausdrücklichen Hinweis auf die nach Absatz 2 Satz 4 von der Gemeinde in geeigneter Form zu veröffentlichenden Daten sowie den Ort der Veröffentlichung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt. Wenn im Gemeindegebiet mehr als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar an das Versorgungsnetz angeschlossen sind, hat die Bekanntmachung zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union zu erfolgen. (…). Bei der Aus-wahl des Unternehmens ist die Gemeinde den Zielen des § 1 verpflichtet.

(4) Die Absätze 2 und 3 finden für Eigenbetriebe der Gemeinden entsprechende Anwendung. (…).

 

 

Bundesrat will auch Strom- und Gasnetze
gegen Barnier verteidigen

 

Dem VERBAND DER KOMMUNALEN UNTERNEHMEN (VKU) und der ALLIANZ ÖFFENTLICHE WASSERWIRT-SCHAFT (AöW) gehen die Zugeständnisse des Binnenmarktkommissars nicht weit genug. Beide Verbände fordern, dass die Wasser- und Abwasserentsorgung komplett aus dem Regelungsbereich der Richtlinie herauszunehmen wäre. Die AöW begründete dies am 01.03.13 u.a. mit folgendem Argument:

„Die Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln sind für Waren und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft innerhalb der EU geschaffen worden, sie passen nicht zum Wasser“.

Die Daseinsvorsorge habe nach anderen Prinzipien zu funktionieren, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Noch bedeutsamer als das Votum dieser beiden Verbände war die Stellungnahme des Bundesrates, der in seiner Sitzung am 01.03.13 seinen Beschluss vom 30. März 2012 zunächst bekräftige, dass die Trinkwasserversorgung aus dem Anwen-dungsbereich der geplanten Richtlinie herauszunehmen sei. Der Bundesrat sieht im Vorschlag der Kommission zu einer Konzessionsvergaberichtlinie weiterhin

„die Gefahr einer schleichenden Öffnung der Wasserversorgung für einen reinen Wettbewerbsmarkt“,

heißt es in der BR-Drs. 874/11. Der Bundesrat steht aber darüber hinausgehend auch der Ausschreibungspflicht für Strom- und Gasnetze kritisch gegenüber und

„wiederholt daher auch diesbezüglich seine Forderung, diese Bereiche vom Anwendungsbereich des Richtlinienvorschlags auszunehmen“.

 

„Todesstoß für den ppp-Gedanken“
und Rücksturz in die 60er Jahre
 

Gegen die geplante EU-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie“ kann man aus mindestens zwei Gründen sein: Die Aktivisten – beispielsweise von right2water, von attac und von „wasser in bürgerhand“ - rackern sich ab, um Wasserver- und Abwasserentsorgung grundsätzlich als kommerzfreie Zone zu erhalten.

Das ist nicht unbedingt das Ansinnen der Kommunalvertreter. Bürgermeister und Funktionäre der kommunalen Spitzenverbände wollen sich weiterhin den Freiraum erhalten, Wasser- und Stadtwerke in öffentlich-private Partnerschaften (public-privat-partnerships, ppp) einzubringen – und zwar nach eigenem Gutdünken und ohne das von BARNIER favorisierte EU-weite Ausschreibungsverfahren. So schreibt beispielsweise das Brüsseler Gemeinschaftsbüro der bayerischen, baden-würtem¬bergischen und sächsischen Kommunen, dass nach den Inhouse-Urteilen des Europäischen Gerichtshofes die geplante EU-Richtlinie zu einem „(weiteren) Todesstoß für den PPP-Gedanken“ führen würde (vgl. RUNDBR. 835/2-3). In dem Kom-mentar vom 08.02.13 zum Richtlinienentwurf heißt es weiter:

„Wer als kommunaler Aufgabenträger handlungsfähig bleiben will, müsste zuvor alle privaten Beteiligungen aufkündigen und Stadtwerke und deren Unterbeteiligungen entflechten, oder sie am besten gleich zerlegen und vollständig rekommunalisieren. Das würde aber bedeuten, die kommunalen Aufgabenträger organisationsrechtlich auf einen Stand von vor 50 Jahren zurückzuwerfen. Denn gerade in der (teilweisen) Privatisierung und der gemeinsamen Erbringung von Aufgaben sind dank starker Synergieeffekte grundsätzlich große Chancen zu sehen.“

 

Niemand hat die Absicht, die
Wasserversorgung zu privatisieren!
 

Der EU-Binnenmarktkommissar setzte sich Ende Februar 2013 bei jeder sich bietenden Gelegenheit leidenschaftlich gegen den Vorwurf zur Wehr, dass er mit der geplanten Richtlinie eine Zwangsprivatisierung kommunaler Wasserbetriebe betreibe.

„Die Kommission hat keineswegs vor, die Wasserwirtschaft zu privatisieren – weder heute noch morgen“,

sagte BARNIER vor dem Ausschuss laut Redemanuskript. Und gegenüber der österreichischen Tageszeitung STANDARD erklärte der Binnenmarktkommissar am 22.02.13:

„Ich sage ganz klar, diese Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen hat nicht das Ziel oder die Konsequenz, die Versorgung mit Wasser zu privatisieren. Das ist nicht die Absicht der Kommission. Und wer das behauptet, der kennt auch mich sehr schlecht. Ich hatte persönlich nie diese Absicht.“

Und an anderer Stelle:

„Ich habe zu keiner Zeit, als Politiker und als Bürger, einer Privatisierung des Wassers das Wort geredet. Das widerspricht auch meiner Überzeugung.“

Ferner outete sich BARNIER im STANDARD-Interview als großer Fan der kommunalen Wasserversorgung:

„Ich weiß, was Wasserqualität heißt, das kann ich Ihnen aus ganz persönlicher Erfahrung sagen. Ich persönlich ziehe es auch vor, wenn die Wasserversorgung im öffentlichen Bereich vorgenommen wird, und nicht privat. Wir reden von einem öffentlichen Gut. Ich verstehe sehr gut die starke Bindung an das Wasser.“

BARNIER äußerte gar, dass er die EU-weite Unterschriftenkampagne right2water begrüße. Allerdings könne er Kampagne nicht mit seiner Unterschrift unterstützen, weil er einen Punkt komplett anders sehe als die Kampagne: Wenn eine Kommune sich dafür entscheide, die Wasserversorgung zu privatisieren, dann beharre er auf einem transparenten Ausschreibungsverfahren. Als Franzose sei er im Hinblick auf Mauscheleien, Klüngel und Korruption ein gebranntes Kind:

„Ich kenne diese Probleme sehr gut aus meinem Land. Es gab Skandale, die mit der Vergabe von Konzessionen verbunden sind, es gab Korruption.“

 

Konzessionsrichtlinie: Gab es überhaupt
einen Ausschreibungszwang?
 

Abonnent des RUNDBR. hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass es überhaupt keinen Ausschreibungszwang – geschweige denn einen Privatisierungszwang – im Richtlinienentwurf gegeben habe. Der Leser hat sich offenbar an der Positionierung von MICHEL BARNIER orientiert. Der Binnenmarktkommissar hatte alle diesbezüglichen Vorwürfe mit dem Argument gekontert, dass „der aktuelle Text (…) ganz klar die Freiheit der EU-Mitgliedsstaaten und die Autonomie der Kommunen“ anerkennen würde (WELT, 22.02.13). Und DIE WELT attestiert: In BARNIERS Richtlinienvorschlag sei tatsächlich „keine Rede von einer Pflicht zur Privatisierung“ – um dann erneut den Binnenmarktkommissar zu zitieren:

"Der Kommissionsvorschlag sieht lediglich vor, dass im Falle einer Vergabe an ein privates Unternehmen der Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden muss. (…) Das ist im Interesse der Bürger, der Steuerzahler und der Verbraucher. Wir brauchen hier Transparenz!“

Das sieht der Wirtschaftsrat der CDU ähnlich, der unter der Überschrift „Grüne Hysterie“ am 28.02.13 polemisierte:

„Mit Halbwahrheiten und dem gezielten Schüren von Ängsten wird ein wichtiges europäisches Projekt, die Vollendung des europäischen Binnenmarktes, diskreditiert. Es ist einfach falsch, wenn wie von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in einem Antrag der heute im Deutschen Bundestag eingegeben wird, die angestoßene Reform der öffentlichen Auftragsvergabe führe zu einer Zwangsprivatisierung der kommunalen Wasserversorgung.

Nach Meinung des CDU-Wirtschaftsrates hätten die Stadtwerkechefs und die Bürgermeister „hierzulande schlicht und ergreifend Angst davor“, sich mit ihren

„wirtschaftlichen Interessen nicht mehr hinter dem vermeidlichen Deckmantel der Daseinsvorsorge verstecken zu können und sich einer richtigen Ausschreibung stellen zu müssen. Das ist Angst vor dem Wettbewerb".

Das Misstrauen gegenüber den Wasserversorgen wird selbst von der FR geteilt. Die FR kommentierte am 22.02.13 nach dem Teilzugeständnis von BARNIER, dass die deutschen Wasser-versorger nicht gerade „als Hort der Transparenz“ bekannt wären:

„Hier ein Posten für den verdienten Stadtrat, dort eine Spende für den Sportverein. Der Protest [gegen den Richtlinienentwurf] muss also weitergehen, die neue Parole lautet: Mehr Licht im Wasserwerk.“

 

Verabschiedung der Richtlinie
im trilogischen Schweinsgalopp?
 

Dass jetzt die EU-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie so schnell wie möglich in trockene Tücher gewickelt werden soll, stößt vielerorts auf Unverständnis. So spricht sich beispielsweise die SPD-EU-Parlamentsabgeordnete EVELYNE GEBHARDT gegen ein "Hauruck-Verfahren" bei der Verabschiedung der Konzessionsrichtlinie aus:

"Ein Vorhaben von solcher Tragweite in einem Hauruck-Verfahren durchzupeitschen ist ein Unding. Die Konzessionsrichtlinie in nur einer Lesung zu verabschieden, kann und will ich nicht mittragen.“

Hintergrund dieser Bedenken ist, dass der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments in seiner Sit-zung vom 21.02.13 beschlossen hat, direkt in informelle Trilogverhandlungen zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission einzusteigen und die Richtlinie anschließend in erster Lesung im Plenum final zu verabschieden. In den Trilog-Verhandlungen sollen nach den derzeitigen Planungen vom 21. März bis zum 10. Juni in mehreren Verhandlungsrunden die Standpunkte von EU-Kommission, Ministerrat und EU-Parlament angenähert werden. Die Trilogverhandlungen und das auf eine Lesung verkürzte Richtlinienverabschiedungsverfahren werden auch von DANIELA WEINGÄRTNER kritisiert, die als EU-Korrespondentin für viele deutsche Tageszeitungen aus Brüssel berichtet:

„Da beim Thema Wasser die Emotionen hochkochen und den EU-Bürokraten wieder einmal finstere Interessen im Dienste der Privatwirtschaft unterstellt werden, hätte man sich eine große öffentliche Debatte gewünscht. Der Ort für eine solche Auseinandersetzung ist das EU-Parlament. Doch die Europäische Volksvertretung hat beschlossen, die Richtlinie nicht auf den ordentlichen Weg zu bringen, sondern wieder einmal auf Geheimverhandlungen mit Rat und Kommission zu setzen. Diese so genannten Triloge kommen immer mehr in Mode und entziehen den politischen Streit weitgehend der öffentlichen Kontrolle. Wenn die Verhandlungspartner nach vielen Marathonsitzungen ein Papier beschlossen haben, bleibt dem Plenum des EU-Parlaments nur noch, das Ergebnis abzunicken“
(BZ, 23.02.13).
 

 

Zerrbild vom gefräßigen
französischen Wassermulti

In „nahdran“, der Firmenzeitschrift von VEOLIA WASSER, setzt sich MICHEL CUNNAC, Vorsitzender der Geschäftsführung von VEOLIA WASSER, in der Februar-Ausgabe kritisch mit den Zielsetzungen von right2water auseinander. Wer das Drumherum um die Europäische Bürgerinitiative zum Menschenrecht auf Wasser lese, würde schnell merken, dass es den Initiatoren gar nicht um das Menschenrecht auf Wasser gehe:

„Es geht um etwas ganz anderes. Die Initiatoren wollen eine von A bis Z kommunale Wasserversorgung, in der private Unternehmen keine Rolle spielen dürfen. Sie vertreten damit ihre Meinung und ihr Eigeninteresse, das ist legitim. Aber sie tun so, als wäre das identisch mit dem Gemeinwohl oder habe mit Menschenrechten zu tun – und das ist falsch.

Einige Akteure wärmen gerade immer wieder ein angestaubtes Klischee auf: das Bild von gefräßigen französischen Konzernen, die sich die EU gefügig gemacht haben, um den Deutschen das gute, kommunale Wasser wegzunehmen und sie stattdessen mit trüber, gechlorter Brühe zu versorgen. Die die Bürger abzocken und die Infrastruktur verrotten lassen.“

Anschließend erläutert der VEOLIA WASSER-Chef in seinem Editorial, dass VEOLIA mit seinen Beteiligungen und exzellenten Betriebsführungen in Deutschland das genaue Gegenteil bewiesen habe.

Schwerpunkt der Febr.-Ausgabe von „nahdran“ ist die kommunale Energiewirtschaft. VEOLIA will auch bei Stromnetzübernahmen den Kommunen das Know-how des Konzerns zur Verfügung stellen und entsprechende Dienstleistungsaufträge akquirieren – wobei hervorgehoben wird, dass es dem Konzern im Energiebereich genauso wenig wie in der Wasserversorgung darum gehe, „kommunale Infrastrukturen in Privatbesitz zu bringen“.

Weiteres Thema in „nahdran“ sind die Leistungen von VEOLIA bei der Sanierung der übersäuerten Seen in den aufgelassenen ostdeutschen Braunkohletagbauen (vgl. RUND¬BR. 1008/3-4).

„nahdran“ kann im Internet unter
http://www.veoliawasser.de/content/nahdran
heruntergeladen werden.

 

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
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