aktualisiert:
18. März 2013
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
8.3.2013
EU-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie:
Michel Barnier lenkt ein
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Unter
dem Eindruck einer breiten Protestbewegung gegen die geplante EU-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie
(s. RUNDBR. 1007) hat der EU-Binnenmarktkommissar
MICHEL BARNIER ein erstes Zugeständnis gemacht. In einer Sitzung
des zuständigen
Ausschusses wurde der Ausschreibungszwang für kommunale Wasser-
und Abwasserbetriebe eingegrenzt.
Während
die EU-Kommission und der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments bislang
eher nur rein kommunale
Wasserbetriebe von der Ausschreibung ausnehmen wollten, soll jetzt
auch die Wassersparte von Stadtwerken von der Ausschreibungsverpflichtung
freigestellt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Buchhaltung
der Wassersparte völlig von der Buchhaltung der Energiesparte
getrennt wird, dass also zwischen Wassersparte einerseits und sowie
dem Gas- und Strom-Geschäft andererseits eine „chinesische
Mauer“ eingezogen wird. Damit sollen intransparente Geldflüsse
von der Wassersparte ins Wettbewerbsgeschäft verhindert werden.
Aus der Wassersparte dürfen keine Quersubventionen in die Energiesparte
fließen. „Nur“ eine „chinesische Mauer“ zwischen
der Wassersparte und dem Energiegeschäft hochziehen zu müssen,
signalisiert in den Augen von BARNIER ein Entgegenkommen gegenüber
den bisherigen Gegnern des Richtlinienentwurfs. Der Entwurf hätte
nämlich für eine Freistellung der Trinkwasserversorgung
vom Ausschreibungszwang die völlige Heraustrennung der Wassersparte
aus dem Stadtwerkeverbund erfordert. Der Richtlinienentwurf sieht
vom Ausschreibungszwang nur dann ab, wenn die Stadtwerke nicht mehr
als
20 Prozent ihres Umsatzes außerhalb der Stadt-grenzen erwirtschaften.
Im „liberalisierten“ Energiegeschäft
sind inzwischen fast alle Stadtwerke aber auch außerhalb ihrer „Heimatkommune“ tätig.
Damit wären nicht nur Konzessionen für die Energiesparte,
sondern in einem Aufwisch auch die Konzessionen für die Wasserversorgung
einer EU-weiten Ausschreibungsverpflichtung anheim gegeben worden.
Das
20-Prozent-Kriterium gilt allerdings weiterhin auch für eine
buchhalterisch abgetrennte Wassersparte. Wasserversorger, die mehr
als 20 Prozent ihres Umsatzes außerhalb ihres angestammten Konzessionsgebietes
erwirtschaften, werden weiterhin dem Ausschreibungszwang unterliegen.
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Es
geht auch um die Konzessionen
für die Strom- und Gasnetze!
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Der Verband kommunaler
Unternehmen hat darauf hingewiesen, dass auch unter Berücksichtigung
von BARNIERS Zugeständnis nach wie vor 400 von den 800 beim
VKU organisierten kommunalen Wasserversorgern von der Ausschreibungspflicht
betroffen wären - all jene nämlich, die über eine
private Beteiligung verfügen.
Diese VKU-Sichtweise
ist allerdings strittig. Denn BARNIER hat im Handstreich alle In-house-Urteile
(siehe
RUNDBR. 926/2-3, 900/1, 858/2, 848/1, 837/1-3, 835/1-2, 819/1-2,
786/1, 787/2, 787/1) des EU-Gerichtshofes vom Tisch
gefegt: Die Befreiung von der Ausschreibungsver-pflichtung der
Wassersparte
würde
selbst dann gelten, wenn am Stadtwerkekonzern private Gesellschaften
beteiligt seien. Dabei hat der Kommissar in seiner Charmeoffensive
allerdings einen entscheidenden Punkt nicht angesprochen: Im Gegensatz
zur Wasserkonzession würden die Konzessionen für das
Strom- und Gasnetz weiterhin einem Ausschreibungszwang unterliegen.
Insofern gehen die Querverbundstadtwerke einer ungewissen
Zukunft entgegen. Beim Auslaufen der Konzessionen für das
Strom- und Gasnetz ist völlig ungewiss, in welchen Händen
die Stadtwerke – einschließlich
der Wasserversorgung – landen.
Das drohende Ende
integraler Stadtwerkeunternehmen in kommunaler Hand wird merkwürdigerweise
in der ganzen Debatte um den Entwurf der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie
kaum thematisiert. Der Bundesrat scheint diesbezüglich weitsichtiger
zu sein – hat er doch nicht nur die Herausnahme der Wasserversorgung,
sondern auch die Herausnahme der Strom- und Gasnetze aus der
Richtlinie gefordert (siehe nächste Notiz).
Für Deutschland
kommt die Forderung des Bundesrates allerdings zu spät: § 46
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verlangt schon heute,
dass die Konzessionen für die Strom- und Gasnetze ausgeschrieben
werden müssen (siehe Kasten). Beim Auslaufen dieser Verträge
haben die Stadtwerke kein automatisches Zugriffsrecht auf
die Konzessionen. Skeptiker befürchten ohnehin, dass
sich bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie die nächste
Bundesregierung genau an diesem § 46
EnWG orientieren wird: Warum soll für Wasser etwas anderes
gelten als für Strom und Gas? Für alle leitungsgebundenen
Dienstleistungen müsse ein einheitliches Recht gelten,
so die Wettbewerbs-Denke im Bundeswirtschaftsministerium. Wobei
entscheidend ist, dass sich lt. Abs. 4 auch die Eigenbetriebe
der Gemeinde
dem „Wettbewerb“ zu
stellen haben! Das bereitet jetzt schon überall Kopfzerbrechen,
wo sich (wie beispielsweise in Stuttgart) Bürgerinitiativen
dafür einsetzen, dass zum Vorantreiben der Energiewende
neu zu gründende Stadtwerke die Strom- und Gaskonzessionen
erhalten. Mit Verweis auf § 46 (4) werden derartige Ansinnen
von den Wettbewerbsapologeten abgeblockt. Auch die Stadtwerke
müssen
sich ganz hinten in der Reihe der privaten Wettbewerber anstellen.
Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG)
§
46 Wegenutzungsverträge
(1)
Gemeinden haben ihre öffentlichen Verkehrswege für
die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich
Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur
unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet
diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung
zu stellen. (…).
(2)
Verträge von Energieversorgungsunternehmen mit Gemeinden über
die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die
Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz
der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören,
dürfen höchstens für eine Laufzeit von 20
Jahren abgeschlossen werden. (…).
(3)
Die Gemeinden machen spätestens zwei Jahre vor Ablauf
von Verträgen nach Absatz 2 das Vertragsende und
einen ausdrücklichen Hinweis auf die nach Absatz
2 Satz 4 von der Gemeinde in geeigneter Form zu veröffentlichenden
Daten sowie den Ort der Veröffentlichung durch Veröffentlichung
im Bundesanzeiger bekannt. Wenn im Gemeindegebiet mehr
als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar an das
Versorgungsnetz
angeschlossen sind, hat die Bekanntmachung zusätzlich
im Amtsblatt der Europäischen Union zu erfolgen.
(…).
Bei der Aus-wahl des Unternehmens ist die Gemeinde den
Zielen des § 1 verpflichtet.
(4) Die Absätze 2 und 3 finden für Eigenbetriebe
der Gemeinden entsprechende Anwendung. (…).
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Bundesrat
will auch Strom- und Gasnetze
gegen Barnier verteidigen
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Dem VERBAND
DER KOMMUNALEN UNTERNEHMEN (VKU) und der ALLIANZ ÖFFENTLICHE
WASSERWIRT-SCHAFT (AöW) gehen die Zugeständnisse des
Binnenmarktkommissars nicht weit genug. Beide Verbände fordern,
dass die Wasser- und Abwasserentsorgung komplett aus dem Regelungsbereich
der Richtlinie herauszunehmen wäre. Die AöW begründete
dies am 01.03.13 u.a. mit folgendem Argument:
„Die Binnenmarkt-
und Wettbewerbsregeln sind für Waren und Dienstleistungen
in der Privatwirtschaft innerhalb der EU geschaffen worden, sie
passen nicht zum Wasser“.
Die
Daseinsvorsorge habe nach anderen Prinzipien zu funktionieren,
um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Noch bedeutsamer als
das Votum dieser beiden Verbände war die Stellungnahme
des Bundesrates, der in seiner Sitzung am 01.03.13 seinen
Beschluss vom 30. März
2012 zunächst bekräftige, dass die Trinkwasserversorgung
aus dem Anwen-dungsbereich der geplanten Richtlinie herauszunehmen
sei. Der Bundesrat sieht im Vorschlag der Kommission zu einer
Konzessionsvergaberichtlinie weiterhin
„die Gefahr
einer schleichenden Öffnung der
Wasserversorgung für einen reinen Wettbewerbsmarkt“,
heißt es in der BR-Drs. 874/11. Der Bundesrat steht
aber darüber
hinausgehend auch der Ausschreibungspflicht für Strom-
und Gasnetze kritisch gegenüber und
„wiederholt
daher auch diesbezüglich
seine Forderung, diese Bereiche vom Anwendungsbereich des
Richtlinienvorschlags auszunehmen“.
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„Todesstoß für
den ppp-Gedanken“
und Rücksturz in die 60er Jahre
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Gegen die geplante
EU-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie“ kann man aus
mindestens zwei Gründen sein: Die Aktivisten – beispielsweise
von right2water, von attac und von „wasser in bürgerhand“ -
rackern sich ab, um Wasserver- und Abwasserentsorgung grundsätzlich
als kommerzfreie Zone zu erhalten.
Das ist nicht
unbedingt das Ansinnen der Kommunalvertreter. Bürgermeister
und Funktionäre
der kommunalen Spitzenverbände wollen sich weiterhin den
Freiraum erhalten, Wasser- und Stadtwerke in öffentlich-private
Partnerschaften (public-privat-partnerships, ppp) einzubringen – und
zwar nach eigenem Gutdünken und ohne das von BARNIER favorisierte
EU-weite Ausschreibungsverfahren. So schreibt beispielsweise
das Brüsseler Gemeinschaftsbüro der bayerischen, baden-würtem¬bergischen
und sächsischen Kommunen, dass nach den Inhouse-Urteilen
des Europäischen Gerichtshofes die geplante EU-Richtlinie
zu einem „(weiteren) Todesstoß für den PPP-Gedanken“ führen
würde (vgl. RUNDBR. 835/2-3). In dem Kom-mentar vom 08.02.13
zum Richtlinienentwurf heißt es weiter:
„Wer als
kommunaler Aufgabenträger handlungsfähig bleiben
will, müsste zuvor alle privaten Beteiligungen aufkündigen
und Stadtwerke und deren Unterbeteiligungen entflechten, oder
sie am besten gleich zerlegen und vollständig rekommunalisieren.
Das würde aber bedeuten, die kommunalen Aufgabenträger
organisationsrechtlich auf einen Stand von vor 50 Jahren zurückzuwerfen.
Denn gerade in der (teilweisen) Privatisierung und der gemeinsamen
Erbringung von Aufgaben sind dank starker Synergieeffekte grundsätzlich
große Chancen zu sehen.“
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Niemand
hat die Absicht, die
Wasserversorgung zu privatisieren!
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Der EU-Binnenmarktkommissar
setzte sich Ende Februar 2013 bei jeder sich bietenden Gelegenheit
leidenschaftlich gegen den Vorwurf zur Wehr, dass er mit der geplanten
Richtlinie eine Zwangsprivatisierung kommunaler Wasserbetriebe betreibe.
„Die
Kommission hat keineswegs vor, die Wasserwirtschaft zu privatisieren – weder
heute noch morgen“,
sagte
BARNIER vor dem Ausschuss laut Redemanuskript. Und gegenüber
der österreichischen Tageszeitung STANDARD erklärte
der Binnenmarktkommissar am 22.02.13:
„Ich
sage ganz klar, diese Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen
hat nicht das Ziel oder die Konsequenz, die Versorgung mit
Wasser zu privatisieren.
Das ist nicht die Absicht der Kommission. Und wer das behauptet,
der kennt auch mich sehr schlecht. Ich hatte persönlich
nie diese Absicht.“
„Ich
habe zu keiner Zeit, als Politiker und als Bürger,
einer Privatisierung des Wassers das Wort geredet.
Das widerspricht auch
meiner Überzeugung.“
Ferner
outete sich BARNIER im STANDARD-Interview als großer
Fan der kommunalen Wasserversorgung:
„Ich
weiß, was Wasserqualität heißt,
das kann ich Ihnen aus ganz persönlicher Erfahrung
sagen. Ich persönlich ziehe
es auch vor, wenn die Wasserversorgung im öffentlichen
Bereich vorgenommen wird, und nicht privat.
Wir reden von einem öffentlichen
Gut. Ich verstehe sehr gut die starke Bindung
an das Wasser.“
BARNIER äußerte
gar, dass er die EU-weite Unterschriftenkampagne
right2water begrüße. Allerdings
könne er Kampagne nicht
mit seiner Unterschrift unterstützen,
weil er einen Punkt komplett anders sehe
als die Kampagne: Wenn eine Kommune sich
dafür entscheide,
die Wasserversorgung zu privatisieren,
dann beharre er auf einem transparenten
Ausschreibungsverfahren. Als Franzose
sei er im Hinblick auf Mauscheleien, Klüngel
und Korruption ein gebranntes Kind:
„Ich
kenne diese Probleme sehr gut aus meinem
Land. Es gab Skandale, die mit der Vergabe von Konzessionen
verbunden sind, es gab Korruption.“
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Konzessionsrichtlinie:
Gab es überhaupt
einen Ausschreibungszwang?
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Abonnent des
RUNDBR. hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass es überhaupt
keinen Ausschreibungszwang – geschweige denn einen Privatisierungszwang – im
Richtlinienentwurf gegeben habe. Der Leser hat sich offenbar an
der Positionierung von MICHEL BARNIER orientiert. Der Binnenmarktkommissar
hatte alle diesbezüglichen Vorwürfe mit dem Argument
gekontert, dass „der aktuelle Text (…) ganz klar die
Freiheit der EU-Mitgliedsstaaten und die Autonomie der Kommunen“ anerkennen
würde (WELT, 22.02.13).
Und DIE WELT attestiert: In BARNIERS Richtlinienvorschlag sei tatsächlich „keine
Rede von einer Pflicht zur Privatisierung“ – um dann
erneut den Binnenmarktkommissar zu zitieren:
"Der Kommissionsvorschlag
sieht lediglich vor, dass im Falle einer Vergabe an ein privates
Unternehmen der Auftrag öffentlich
ausgeschrieben werden muss. (…) Das ist im Interesse der
Bürger,
der Steuerzahler und der Verbraucher. Wir brauchen hier Transparenz!“
Das sieht der
Wirtschaftsrat der CDU ähnlich, der unter der Überschrift „Grüne
Hysterie“ am 28.02.13 polemisierte:
„Mit
Halbwahrheiten und dem gezielten Schüren von Ängsten
wird ein wichtiges europäisches Projekt, die Vollendung
des europäischen Binnenmarktes, diskreditiert. Es
ist einfach falsch, wenn wie von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
in einem Antrag der heute im Deutschen Bundestag eingegeben
wird, die angestoßene
Reform der öffentlichen Auftragsvergabe führe
zu einer Zwangsprivatisierung der kommunalen Wasserversorgung.
Nach
Meinung des CDU-Wirtschaftsrates hätten die Stadtwerkechefs
und die Bürgermeister „hierzulande schlicht und ergreifend
Angst davor“, sich mit ihren
„wirtschaftlichen
Interessen nicht mehr hinter dem vermeidlichen Deckmantel
der Daseinsvorsorge
verstecken zu können und sich einer richtigen
Ausschreibung
stellen zu müssen. Das ist Angst vor dem Wettbewerb".
Das
Misstrauen gegenüber den Wasserversorgen wird
selbst von der FR geteilt. Die FR kommentierte am
22.02.13 nach dem Teilzugeständnis
von BARNIER, dass die deutschen Wasser-versorger
nicht gerade „als
Hort der Transparenz“ bekannt wären:
„Hier
ein Posten für den verdienten Stadtrat, dort eine
Spende für den Sportverein. Der Protest [gegen den
Richtlinienentwurf] muss also weitergehen, die neue Parole
lautet: Mehr Licht im Wasserwerk.“
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Verabschiedung
der Richtlinie
im
trilogischen Schweinsgalopp?
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Dass jetzt die
EU-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie so schnell wie möglich
in trockene Tücher gewickelt werden soll, stößt
vielerorts auf Unverständnis. So spricht sich beispielsweise
die SPD-EU-Parlamentsabgeordnete EVELYNE GEBHARDT gegen ein "Hauruck-Verfahren" bei
der Verabschiedung der Konzessionsrichtlinie aus:
"Ein Vorhaben
von solcher Tragweite in einem Hauruck-Verfahren durchzupeitschen
ist ein Unding. Die Konzessionsrichtlinie in nur
einer Lesung zu
verabschieden, kann und will ich nicht mittragen.“
Hintergrund
dieser Bedenken ist, dass der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments
in seiner Sit-zung vom 21.02.13 beschlossen hat,
direkt
in informelle Trilogverhandlungen zwischen dem Parlament,
dem Rat und der Kommission einzusteigen und die Richtlinie
anschließend
in erster Lesung im Plenum final zu verabschieden. In den
Trilog-Verhandlungen sollen nach den derzeitigen Planungen
vom 21. März bis zum
10. Juni in mehreren Verhandlungsrunden die Standpunkte
von EU-Kommission, Ministerrat und EU-Parlament angenähert
werden. Die Trilogverhandlungen und das auf eine Lesung verkürzte
Richtlinienverabschiedungsverfahren werden auch von
DANIELA WEINGÄRTNER kritisiert, die als
EU-Korrespondentin für viele deutsche Tageszeitungen
aus Brüssel berichtet:
„Da
beim Thema Wasser die Emotionen hochkochen und den
EU-Bürokraten
wieder einmal finstere Interessen im Dienste der Privatwirtschaft
unterstellt werden, hätte man sich eine große öffentliche
Debatte gewünscht. Der Ort für eine solche
Auseinandersetzung ist das EU-Parlament. Doch die Europäische
Volksvertretung hat beschlossen, die Richtlinie nicht
auf den ordentlichen
Weg zu bringen,
sondern wieder einmal auf Geheimverhandlungen mit Rat
und Kommission zu setzen. Diese so genannten Triloge
kommen immer mehr in Mode und
entziehen den politischen Streit weitgehend der öffentlichen
Kontrolle. Wenn die Verhandlungspartner nach vielen
Marathonsitzungen ein Papier beschlossen haben, bleibt dem Plenum des
EU-Parlaments nur noch, das Ergebnis
abzunicken“
(BZ, 23.02.13).
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Zerrbild
vom gefräßigen
französischen Wassermulti
In „nahdran“, der Firmenzeitschrift von VEOLIA
WASSER, setzt sich MICHEL CUNNAC, Vorsitzender der Geschäftsführung
von VEOLIA WASSER, in der Februar-Ausgabe kritisch mit
den Zielsetzungen von right2water auseinander. Wer das
Drumherum um die Europäische Bürgerinitiative
zum Menschenrecht auf Wasser lese, würde schnell
merken, dass es den Initiatoren gar nicht um das Menschenrecht
auf Wasser gehe:
„Es
geht um etwas ganz anderes. Die Initiatoren wollen eine
von A bis Z kommunale Wasserversorgung, in der private
Unternehmen keine Rolle spielen dürfen. Sie vertreten
damit ihre Meinung und ihr Eigeninteresse, das ist legitim.
Aber sie tun so, als wäre das identisch mit dem
Gemeinwohl oder habe mit Menschenrechten zu tun – und
das ist falsch.
Einige
Akteure wärmen gerade immer wieder ein angestaubtes
Klischee auf: das Bild von gefräßigen französischen
Konzernen, die sich die EU gefügig gemacht haben,
um den Deutschen das gute, kommunale Wasser wegzunehmen
und sie stattdessen mit trüber, gechlorter Brühe
zu versorgen. Die die Bürger abzocken und die
Infrastruktur verrotten lassen.“
Anschließend
erläutert der VEOLIA WASSER-Chef
in seinem Editorial, dass VEOLIA mit seinen Beteiligungen
und exzellenten Betriebsführungen in Deutschland
das genaue Gegenteil bewiesen habe.
Schwerpunkt
der Febr.-Ausgabe von „nahdran“ ist die kommunale
Energiewirtschaft. VEOLIA will auch bei Stromnetzübernahmen
den Kommunen das Know-how des Konzerns zur Verfügung
stellen und entsprechende Dienstleistungsaufträge
akquirieren – wobei
hervorgehoben wird, dass es dem Konzern im Energiebereich
genauso wenig wie in der Wasserversorgung darum
gehe, „kommunale
Infrastrukturen in Privatbesitz zu bringen“.
Weiteres
Thema in „nahdran“ sind die
Leistungen von VEOLIA bei der Sanierung der übersäuerten
Seen in den aufgelassenen ostdeutschen Braunkohletagbauen
(vgl.
RUND¬BR. 1008/3-4).
„nahdran“ kann
im Internet unter
http://www.veoliawasser.de/content/nahdran
heruntergeladen werden.
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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