aktualisiert:
10. Februar 2013
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
4.2.2013
Gegenwind
für die
EG-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie
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Obwohl
der Entwurf für eine EG-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie
(s. RUNDBR. 998/1-3, 926/2-3, 837/2-3) seit
dem November 2011 auf dem Tisch liegt, hatten die Medien bislang kaum Notiz von dem Papier aus
der Binnenmarktkommission genommen. Im Januar 2013 wuchs sich
die Medienberichterstattung aber zu einer beeindruckenden Flut
aus. Der Richtlinienentwurf schaffte es sogar in die Satiresendungen des
ZDF – siehe Kasten). Und seit der Verabschiedung des Richtlinienentwurfs
im federführenden Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments am
24. Jan. 2013 pfeift den Befürwortern der Richtlinie zunehmender Gegenwind um die Ohren.
Zum
Medieninteresse hat sicher auch beigetragen, dass die EU-Petition
zum Menschenrecht auf Wasser (siehe
RUNDBR. 999/4, 994/1, 983/1), die sich auch
gegen die Richtlinie wendet, inzwischen enormen Zulauf bekommen
hat. Im web war im Januar 2013 zu beobachten, wie sich eine
richtiggehende Email-Lawine aufgebaut hat, in der allerorten zum Zeichnen der EU-Petition aufgefordert wurde.
Die Konzessions-Richtlinie als Lachnummer
Bei „Neues
aus der Anstalt“ im ZDF waren am 22.01.13 sowohl
der Richtlinienentwurf als auch die EU-Petition „Wasser
ist ein Menschenrecht“ Thema.
Und
während der halben Sendung wurde sogar
der Link zur Online- Unterzeichnung eingeblendet – auf
einem Schild, das man auf der Kühlerhaube
eines ollen R4 platziert hatte (als Krücke,
um den juristischen Bedenken der ZDFHausjuristen zu begegnen…)
http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/18247
46/Neues-aus-der-Anstalt-vom-22012013
Die Kunstfigur „Pelzig“ hat dort sehr listig
mit einem Schild und in einem leidenschaftlichen
Plädoyer dafür geworben, dass
sich die Zuschauer gegen die Pläne des „Wettbewerbskommissars“ Michel
Barnier wenden sollten, alle Dienstleistungen
(vom Altenheim bis zur Wasserversorgung) einer „Marktöffnung“ zu unterwerfen.
Auch
die „heute-show“ am 01.02.13 hatte sich dem
Entwurf der EG-Konzessions-Richtlinie angenommen. Unter
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/
760014#/
beitrag/video/1832498/Ey-Europa
wird u.a. ein Schnipsel aus einem Interview mit dem EUBinnenmarkt-Kommissar
gezeigt. Darin erklärt Michel Barnier
zunächst, dass sich durch die Richtlinie „nichts“ändern
wird. Auf die Journalistenfrage, warum man danndie Richtlinie überhaupt
benötige, erwidert der Kommissar: „Weil wir Regeln
brauchen!“ Moderator: „Hä???“
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Zwischenzeitlich
ist schon fast Mindestzahl von einer Million Unterschriften
erreicht. Je deutlicher die Zielmarke von einer Million Unterschriften überschritten wird,
desto mehr wird der Druck auf Kommission, EU-Parlament sowie
auf die nationalen Parlamente und Regierungen zunehmen, zumindest die
Wasser- und Abwasserentsorgung aus dem Regelungsbereich der Richtlinie doch noch herauszunehmen.
Bemerkenswert
für den sich formierenden Widerstand ist auch, dass
sich einige Stadt- und Wasserwerke entschlossen haben, auch ihre Kunden zum Zeichnen
der EU-Petition aufzurufen. Dazu gehören beispielsweise
die Stadtwerke in Lindau. Andere Stadt- und Wasserwerke
haben immerhin in Schreiben der Vorstände an ausgewählte
EUParlamentarier und die Bundeskanzlerin gegen die Richtlinie
argumentiert. Wer von den LeserInnen des RUNDBRIEFS immer
noch nicht die EU-Petition unterschrieben haben sollte:
Hier geht’s
zum „Formblatt“ für die digitale Unterschrift:
www.right2water.eu/de
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(Fast)
Alle Bundestagsparteien
gegen den Richtlinienentwurf
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Schon seit März
2012, als sich der Bundesrat mit der Richtlinie beschäftigte
und den Entwurf abgelehnt hat, ist auch klar, dass der Bundestag
den Richtlinienentwurf ablehnt.
Seitens der CSU
hatte damals der Bundestagsabgeordnete GEORG NÜSSLEIN im
BT-Wirtschaftsausschuss hervorgehoben, dass sich die
Koalitionsregierung nur deshalb nicht offensiv gegen
die Richtlinie wenden würde, weil man sich aus
Rücksicht auf den Koalitionsfrieden mit den „lieben
Kollegen von der FDP“ zurückhalten müsse
(siehe Ausschussprotokoll Drs. 17/8515 Nr. A.36, 17/9069.
Zwischenzeitlich hat sich aber auch die bayerische FDP
mit dem Bundestagsabgeordneten HORST MEIERHOFER (Regensburg)
an der Spitze gegen die Richtlinie ausgesprochen. Die
deutschen Abgeordneten im EP-Binnenmarktausschuss haben sich
geschlossen gegen den Richtlinienentwurf gewandt oder
zumindest dafür plädiert, die Wasserwirtschaft nicht
dem Regelungsregime der Richtlinie zu unterwerfen.
Da die großen
Fraktionen im EUParlament in dieser Frage jedoch gespalten
sind, wurde im Binnenmarktausschuss der Richtlinienentwurf mehrheitlich
angenommen. Es kann vermutet werden, dass sich demnächst
der mitberatende Umweltausschuss gegen die Richtlinie
aussprechen wird. Und in der für April 2013 angesetzten
ersten Lesung in der Plenarsitzung des EU-Parlaments könnte
die – sich derzeit noch abzeichnende - Mehrheit
für den Richtlinienentwurf zum Kippen kommen – wenn wir uns weiterhin alle anstrengen ...
Wann
muss ausgeschrieben werden?
Und wann nicht?
Auf
Anfrage der in „wasser in bürgerhand“ (wib)
engagierten Gruppierungen, wurde wib
und uns vom CDU-Europaparlamentarier Andreas
Schwab zum Regelungsinhalt des modifizierten Richtlinienentwurfs u.a. folgendes mitgeteilt:
Zitat
-
Die
Richtlinie lässt kommunale Eigenbetriebe vollkommen
unangetastet: Wenn eine Kommune Dienstleistungen der
Daseinsvorsorge (wie z.B. Trinkwasserversorgung) selbst
erbringt, fällt sie überhaupt
nicht in den Anwendungsbereich
der Richtlinie. Das gilt für die
kleineren Kommunen
in Deutschland fast überall.
-
Selbst
wenn die Kommune in ihren Stadtwerken einen privaten
Partner hat , die Kommune in den Stadtwerken aber
einen beherrschenden Einfluss ausübt,
bleiben Konzessionen aus
dem Anwendungsbereich ausgenommen, wenn die Stadtwerke ihr Geschäft auf
dem Gebiet der
Kommune erbringen.
-
Nur für den Fall, dass die teilprivatisierten
Stadtwerke mehr
als 20% ihres Geschäfts außerhalb
ihrer eigenen Kommune
erbringen, müssen Dienstleistungen
künftig -
genauso wie öffentliche Aufträge
schon bislang - ausgeschrieben
werden.
-
Stadtwerke
mit privater Beteiligung, die sich auf das Gebiet
der Kommune beschränken, wollen
wir vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausnehmen.“
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EG-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie:
Was macht die Kanzlerin?
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In Schreiben
an die Dienstleistungsgewerkschaft verdi und an den
Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW) hat sich ANGELA MERKEL zum Richtlinienentwurf
bekannt. Vor allem hat die Kanzlerin den Richtlinienentwurf (angeblich
nur aus Koalitionsräson) im EU-Ministerrat bereits
durchgewunken. Damit wurde eine große Chance verschenkt,
den Richtlinienentwurf noch maßgeblich zu modifizieren.
Da inzwischen
aber selbst Teile der FDP-Bundestagsfraktion
ins Lager der „Richtlinienskeptiker“ übergelaufen
sind, kommt es jetzt darauf an, dass in den nächsten
Tagen und Wochen möglichst viele E-Mails und Briefe im Bundeskanzleramt
eingehen, in dem die Kanzlerin auf gefordert wird, ihre Positionierung
noch ein Mal zu überdenken. Wenn sich Deutschland
als einer der maßgeblichen EU-Staaten vom Richtlinienentwurf distanzieren
würde, könnte man damit gegenüber dem „Wettbewerbskommissar“ MICHEL
BARNIER ein Zeichen setzen.
Zusammen mit
dem Basis-Netzwerk „wasser in bürgerhand“ haben
wir bereits einen entsprechenden Brief an Frau Dr.
ANGELA MERKEL gerichtet.
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Von
der Teilprivatisierung
zur Totalprivatisierung
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Was ist an der
vom Binnenmarktausschuss verabschiedeten Version des
Richtlinienentwurfs derart schlimm, dass es zu einer
so großen öffentlichen Debatte gekommen ist.
Zunächst
ist festzustellen, dass rein kommunale
Wasserbetriebe von der Konzessionsrichtlinie ausgenommen
sind. Für kommunale Eigenbetriebe würde
sich nach Inkrafttreten der Richtlinie also nichts ändern
(siehe Kasten). Kritisch würde es allerdings
für die Wasserversorger, die Bestandteil
einer Stadtwerke-GmbH oder Stadtwerke- Aktiengesellschaft sind,
in die privates Kapital eingebunden ist. Am Ende
der Laufzeit der gegenwärtigen Konzession
hätten die teilprivaten Stadtwerke nicht
mehr „das Recht des Erstgeborenen“. Ein Anrecht
auf eine automatische Verlängerung der Konzession
würde es nicht mehr geben. Die Konzession müsste
EU-weit ausgeschrieben werden– und zwar die
Konzession in Gänze: Da es keine „geteilten Konzessionen“ gibt,
würden also nicht nur die 24,9 oder 49,9 Prozent
ausgeschrieben, mit denen der privaten „Partner“ bisher
an den Stadtwerken beteiligt ist. Die Konzession käme
als Ganzes auf den Markt.
Damit würden
bislang nur teilprivatisierte Kommunalunternehmen
völlig der Privatisierung anheim gegeben. Da
die Mehrzahl der schätzungsweise 900 Stadtwerke
in Deutschland inzwischen private Partner aufweist,
stehen diese Stadtwerke unter dem Damoklesschwert
einer Vollprivatisierung. Ausgenommen sind Wasserversorgungskonzessionen, wenn
die Stadtwerke überwiegend nur örtlich agieren, wenn
sie also nicht mehr als 20 Prozent ihres Umsatzes
im „Wettbewerbsgeschäft“ außerhalb
der Stadtgrenzen erwirtschaften.
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Es
gibt einen Ausweg:
Rekommunalisierung!
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Die EU-Kommissare
OLLI REHN und MICHEL BARNIER wollen mit der Konzessionsrichtlinie
eine „Marktöffnung“ erzwingen. Zumindest
in Deutschland könnten die Kommissare das Gegenteil erreichen.
Für
Kommunen, die dem Risiko einer Vollprivatisierung ihrer
Wasserversorgung aus dem Weg gehen wollen, bietet sich
nämlich ein Ausweg an: Sie können die Wasserversorgung
aus den teilprivatisierten Stadtwerken ausgliedern und
als rein kommunalen Eigenbetrieb weiterführen.
Die vom Binnenmarktausschuss verabschiedete Version
der Richtlinie sieht für diese Ausgliederungsoption
eine Übergangszeit bis 2020 vor.
Auf die Idee einer Rekommunalisierung
sind bereits einige Kommunen in Hessen gekommen, die
mit einer Rekommunalisierung ihrer Wasserwerke den Nachstellungen
der hessischen Kartellbehörde entgehen wollten (siehe
RUNDBR. 995/1-2, 931/1-2, 929/2, 921/1, 918/3, 912/4,
905/1-3). Das Beispiel von Kassel, Gießen
und Wetzlar könnte Schule machen, falls die Richtlinie
tatsächlich verabschiedet werden sollte. Kommunen,
die nicht gleich zur Rekommunalisierung
greifen wollen, werden voraussichtlich darauf bedacht
sein, die Konzession jetzt schon zu verlängern.
Da es für Wasserversorgungskonzessionen
(im Gegensatz zur maximalen Laufzeit von zwanzig
Jahren bei Strom und Gas) offenbar keine festgeschriebene
Laufzeit gibt, könnten diese Konzessionen
theoretisch auch gleich mit einer Laufzeit bis
2099 oder noch länger vergeben werden (siehe die für
die Wasserversorgung immer noch gültige Konzessionsabgabenanordnung
(KAE) vom 4. März 1941).
Dann hätten
die derzeit agierenden Gemeinderäte, Oberbürgermeister
und Stadtwerke-Chefs bis an ihr Lebensende Ruhe. Damit der Trick nicht auffällt,
werden sie bemüht sein, die Verlängerung der Konzession ohne
allzu viel öffentliche Aufmerksamkeit über die Bühne
zu bringen. Falls es doch auffallen sollte, wäre
die klammheimliche Konzessionsverlängerung für
die EU-Kommission allerdings ein gefundenes Fressen: „Das
intransparente Vorgehen zeige doch, wie notwendig
die Richtlinie sei“, könnte die Kommission ihre Empörung formulieren.
EG-Konzessionsrichtlinie:
Auswirkungen
auf die interkommunale Zusammenarbeit?
Ob
sich die Richtlinie auch auf die interkommunale
Zusammenarbeit in Wasser-
und Abwasserverbänden auswirken könnte,
ist noch reichlich unklar. Aber sogar die FDP-Parlamentarier
im EU-Parlament haben diesbezüglich ein
ungutes Gefühl. So schrieb FDP-MdEP JÜRGEN CREUTZMANN
am 29.01.13 an „wasser in bürgerhand“ (wib):
„Trotz der vom Parlament erzielten Verbesserungen
haben wir weiterhin Zweifel
insbesondere über Auswirkungen dieser
Richtlinie auf die interkommunale Zusammenarbeit und
behalten uns vor, gegebenenfalls in der Endabstimmung gegen den Bericht des Parlaments zu stimmen.“
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Philipp
Rösler sieht
„Gefahr“ der Rekommunalisierung
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Die „Gefahr“,
dass mit der Konzessionsrichtlinie der Schuss nach
hinten losgehen könnte, treibt auch schon seit
längerem das FDP-geführte Bundeswirtschaftsministerium um.
Dazu heißt es in einem „Bericht
zur Haltung der Bundesregierung zur aktuellen Fassung des Vorschlags
für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Konzessionsvergabe“ vom
28.01.13 (BTAusschuss- Drs. 17(9)1078):
„Aufgrund
der Regelungsdichte bestand darüber hinaus die
Gefahr, dass die Richtlinie anstatt zu einem verbesserten
Marktzugang zur Verdrängung privater Marktteilnehmer
führen könnte. Denn je komplexer die Regelungen
sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass öffentliche
Stellen Aufgaben in Eigenregie erbringen, anstatt
Leistungen am Markt nachzufragen.“
Daher habe
sich die Bundesregierung in Brüssel„
mit Nachdruck für einen deutlich schlankeren Text eingesetzt“. Und weiter:
„Eine Überfrachtung
der Vorschriften und damit zusätzliche Bürokratie
ohne Mehrwert für Markt und Verbraucher ist zu vermeiden.“
Die Bundesregierung
setze weiterhin auf einen „besseren Zugang
zu den Konzessionsmärkten für alle Unternehmen
in der EU“. Tatsächlich ist eine rechtssichere Ausschreibung
und Vergabe von Wasserversorgungskonzessionen auf
EU-Ebene derart komplex, dass vor allem
Klein- und Mittelstädte besser die
Finger davon lassen sollten. Sich über Jahre erstreckende
Hängepartien auf Grund der Rechtsunsicherheit und
daraus resultierender Streitigkeiten vor
Vergabekammern mit ungewissem Ausgang (s.
RUNDBR. 998/1) dürften selbst für Großstädte
wenig attraktiv sein.
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Ist
die EU-Kommission tatsächlich
„privatisierungsneutral“?
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In allen Stellungnahmen
zur Debatte um den Richtlinienentwurf hat die Kommission
immer wieder beteuert, dass sie keineswegs eine Privatisierung
der Wasserversorgung betreiben wolle. Die Kommission habe
im Hinblick auf „öffentlich-rechtlich oder privat“ keine
Präferenzen: „Der Standpunkt der Kommission hierzu
ist gemäß Artikel 345 AEUV [EU-Vertrag] neutral“.
Der Kommission gehe es einzig und allein darum, dass
im Falle einer Privatisierung alles transparent und
in geregelten Bahnen verlaufen müsse – damit
solle Korruption bei einer möglichen Vergabe der
Wasserversorgungskonzessionen verhindert werden.
Dass die Kommission
aber allen Tendenzen zur Privatisierung sehr zugeneigt
ist, hat ein Mal mehr die Antwort des EU-Kommissars
für Wirtschaft und Währung, OLLI REHN,
am 26.09.12 auf einen Offenen Brief von NGOs und
Dienstleistungsgewerkschaften unterstrichen. In
dem Schreiben von OLLI REHN hieß es damals
mit Bezug auf die von der Troika vorangetriebene
Privatisierung von Wasserversorgern in Griechenland
und Portugal (s. RUNDBR. 1001/1):
„Die Kommission
ist der Auffassung, dass eine sorgsam durchgeführte
Privatisierung von öffentlichen Versorgungsunternehmen,
inklusive der Wasserversorger, Vorteile für
die Gesellschaft bringen kann.“
Und mit der
Dienstleistungskonzessions-Richtlinie solle hierfür
der „geeignete Regelungsrahmens“ geschaffen werden.
Mit der von der EU-Kommission beabsichtigten Regulierung
solle zudem ein „Missbrauch durch private Monopole“ verhindert werden.
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Was
plant Brüssel mit den „Wasserhandelssystemen“?
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Dass mit der
EG-Dienstleistungskonzessions-Richtlinie die EU-Kommission
ein ganz großes Ding drehen könnte, wird
mittlerweile auch in den Umweltministerien einiger Bundesländer befürchtet.
So wurden die
TeilnehmerInnen der Landesbeiratssitzung zur Umsetzung
der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im baden-württembergischen
Umweltministerium am 23.01.13 gleich zu Anfang der
Sitzung durch die Ministerialbeamten darauf aufmerksam gemacht,
dass man den Entwurf der Konzessionsrichtlinie möglicherweise
auch im Zusammenhang mit dem „blueprint“ sehen müsse.
In dieser „Blaupause“ hat
die EU-Kommission Ende letzten Jahres ihren langfristigen
Kurs für mehr Gewässerschutz umrissen.
Die Stuttgarter Ministerialbeamten hoben hervor,
dass sich tiefversteckt im „blueprint“ auch der
Hinweis auf ominöse „Wasserhandelsmärkte“ befinden
würde (siehe Kasten). Das lege den Verdacht nahe,
dass die EU-Kommission den transnationalen Transfer
von Wasserüberschussregionen in Wassermangelgebiete
beabsichtige. Ein Rechtfertigungsgrund für
derartige Absichten könne sein, dass im „blueprint“ „Wassermangel
und Dürre“ eine ganz große Rolle
spiele (vgl. RUNDBR. 971/3, 952/1-2, 951/1-2,
849/1-2).
Gegenüber den von„
Wassermangel und Dürre“ geplagten Regionen in der
EU sei es ein Gebot der europäischen Solidarität, dass
wasserreiche Regionen ihren Überschuss in
die Wassermangelregionen pumpen sollten.
Wie im
WRRL-Beirat mitgeteilt wurde, sei bereits „die Hausspitze“ – also
FRANZ UNTERSTELLER als grüner Umweltminister – involviert,
um Gegenstrategien zu den befürchteten „Wasserhandelsmärkten“ der
EUKommission in Angriff zu nehmen. Und nicht
nur in Stuttgart ist man genervt, dass die
EU-Kommission immer neue Anläufe unternimmt,
um hinterrücks und um drei Ecken herum
endlich die lange gewünschten „Marktöffnung“ im Wassersektor durchzudrücken.
Der „Wasserhandel“ im „blueprint“
Nach
den Stuttgarter Hinweisen haben wir den „blueprint“ genauer
angeschaut und folgende Passage mit nebulösen Andeutungen gefunden:
"Sechstens
ist auch der zumeist außerhalb der EU praktizierte Wasserhandel
ein Instrument, das dazu beitragen könnte,
die Wassereffizienz zu verbessern und das Wasserstressproblem zu
beseitigen, sofern eine nachhaltige Obergrenze
für die Wassernutzung festgelegt und angewendet wird.
Der Wasserhandel ist mit einem relativ hohen Verwaltungsaufwand
verbunden und grundsätzlich nur
für Wassernutzer in einem bestimmten Einzugsgebiet sinnvoll.
Die Einführung eines derartigen Systems
ist auf EU-Ebene zwar wenig nützlich,
die Kommission schlägt aber
dennoch die Entwicklung eines CIS-Leitfadens vor, um
die Entwicklung des Wasserhandels in Mitgliedstaaten zu unterstützen, die einen solchen Handel anstreben."
In
Tab. 3 schlägt die Kommission im „blueprint“ vor:
"Entwicklung
eines CIS-Leitfadens für Handelssysteme und Kosten-Nutzen-Analysen."
Und
in Tab. 7 wird sogar eine Frist für die Ausarbeitung eines
Leitfadens im Rahmen der Common Implementation- Strategy (CIS) festgesetzt:
"CIS-Leitfaden
für Handelsregelungen, bis 2014"
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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