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1. Dezember 2013

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 15.11.2013

 

EU-Konzessionsrichtlinie:
Die Geschichte hinter der Geschichte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Völlig überraschend hatte Michel Barnier, EU-Binnenmarktkommissar, am 21. Juni 2013 erklärt, dass die Kommission den gesamten Bereich der Trinkwasserversorgung aus der geplanten EU-Dienstleistungskonzessionrichtlinie (s. RUNDBR. 1009, 1007) herausnehmen würde. Das so nicht erwartete Zugeständnis der EU-Kommission war zunächst als großer Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative Right to Water (s. 1014/4, 1009/4, 1007/1- 2, 999/4, 994/1, 983/1) gefeiert worden.

Die Initiative hatte EU-weit rund 1,8 Mio. Unterschriften für das Menschenrecht auf Wasser und gegen die „Liberalisierung“ in der Wasserversorgung – und damit auch gegen den Richtlinienentwurf – gesammelt.

Dass der Rückzug der Kommission komplexere Ursachen gehabt hat, erläutert in der gwf-WASSER/ABWASSER 10/2013 der Vizepräsident Wasser/ Abwasser des Bundesverbandes der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Wulf Abke, der auch Geschäftsführer der HESSENWASSER GmbH & Co. KG ist, schreibt in dem Aufsatz „Nichts ist wie es scheint“ (S. 1082 – 1084) dass es sich bei dem Werdegang des Richtlinienentwurfs um einen „Politikthriller“ gehandelt habe.

ln seiner Chronologie über die Auseinandersetzungen um die Herausnahme der Wasserversorgung aus dem Regelungsbereich des Richtlinienentwurfs klopft sich Abke selbst auf die Schultern. Denn dem BDEW-Verhandlungsteam sei es in Berlin und Brüssel gelungen, der EU-Kommission unter dem Motto „Drin– und doch draussen“ weitgehende Zugeständnis abzutrotzen.

Obwohl formal die Wasserversorgung weiterhin in den Richtlinienentwurf einbezogen war, habe man erreichen können, dass die EUKommission ein „BDEW-Wasserausnahmepaket“ geschnürt habe. Die in diesem Paket enthaltenen Ausnahmen zu Gunsten der kommunal geprägten Wasserversorgung in Deutschland hätten dann aber den französischen Berichterstatter im EU-Parlament auf die Palme gebracht: Mit dem „BDEW-Ausnahmepaket“ wäre die deutsche Kommunalwasserwirtschaft in einem Umfang privilegiert worden, dass dies Philippe Juvin nicht mehr tolerabel erschien.

Nachdem aber der Ministerrat bereits das „BDEW-Ausnahmepaket“ abgesegnet hatte, konnte Berichterstatter Juvin nach der Lesart von Abke in
der entscheidenden Verhandlungsrunde nur noch „die Notbremse“ ziehen. Gleichzeitig wäre der Ministerrat aber nicht mehr bereit gewesen, seine Zustimmung zum „BDEW-Ausnahmepaket“ zu revidieren.
Abke schildert das High Noon wie folgt:

„Der Prozess um die EU-Konzessionsvergaberichtlinie hatte sich selbst in eine Sackgasse geführt und drohte insgesamt zu scheitern. Niemand wollte sich auch nur einen Schritt bewegen. Das Verfahren drohte mit dem bevorstehenden Übergang
auf die litauische Ratspräsidentschaft 'zeitlich aus dem Ruder zu laufen‘. Um einen weiteren Gesichtsverlust zu vermeiden, gab es letztendlich nur einen Ausweg: Kommissar Barnier zog das Wasserausnahmepaket zurück und erklärte (…) die Ausnahme der Wasserwirtschaft vom Anwendungsbereich der Konzessionsvergaberichtlinie.“

Wasser-Liberalisierung: Die Hydra
wird ihr Haupt wieder erheben
 

In dem zuvor erwähnten Aufsatz von Abke mit dem Untertitel „Akteure und Strategien zur Konzessionsvergaberichtlinie und der Bereichsausnahme Wasser – ein Blick hinter die politischen Kulissen“ warnt der BDEW-Vizepräsident davor, zu früh zu verlocken – denn das Drehbuch zur Konzessionsvergaberichtlinie sei „noch nicht zu Ende geschrieben“.
Es sei zu erwarten, dass die EUKommission in fünf Jahren bei ihrer dann fälligen Berichterstattung zur Umsetzung der Richtlinie einen neuen Versuch starten werde, um die Trinkwasserversorgung doch noch dem Regelungsumfang der Richtlinie zu unterwerfen.

Abke macht ferner auf die angelaufenen Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA aufmerksam. Dieses Abkommen könne ebenfalls die öffentliche Auftragsvergabe, die Handlungsfreiheit der Kommunen sowie das Niveau von Umwelt- und Gesundheitsschutz tangieren. Davon wäre dann auch die Wasserwirtschaft betroffen. Der HESSENWASSER-
Chef kommt zu folgendem Fazit:

„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich jedoch resümieren, dass die gewählte Strategie des BDEW erfolgreich war. Nutznießer der Bereichsausnahme sind die Kommunen, die Versorgungsunternehmen und insbesondere die Bürger, die durch die Unterschriftenaktion einen wesentlichen Beitrag zu diesem Erfolg geleistet haben.“

Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 
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