aktualisiert:
14. Januar 2014
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
13.12.2013
Die
GroKo und das Wasser
Nachstehend
werden einige Passagen aus dem Koalitionsvertrag präsentiert
und kommentiert, die direkt oder indirekt mit „Wasser“ zu
tun haben.
Der
Koalitionsvertrag kann auf vielen Homepages abgerufen werden – u.a.
auch auf der Homepage der „Allianz
der öffentliche Wasserwirtschaft“ (AöW):
http://www.aoew.de/media/startseite/koalitionsvertrag.pdf
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Fracking „im
Dialog“
genehmigungsfähig machen!
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Beim
Fracking will die GroKo dort wieder anfangen, wo in der letzten
Legislaturperiode die Koalition von CDU/CSU und FDP aufgehört
hat. Die schwarzgelbe Koalition konnte sich im Sommer nicht
darüber einig werden, wie man den Schutz des Grundwassers vor
giftigen Fracking-Fluiden und dem Flowback sicherstellen könne.
Und umstritten war auch die damals beabsichtigte Einführung
einer Fracking bezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung in
das Bergrecht. Diese beiden Vorhaben sollen in der 18. Legislaturperiode
wieder aufgegriffen werden (siehe Kasten).
Fracking
im Koalitionsvertrag
„Nach
den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist
der Einsatz der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen
Erdgasgewinnung –
insbesondere bei der Schiefergasförderung –
eine Technologie mit erheblichem Risikopotential. Die
Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt
sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt.
Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten
Vorrang.
Den
Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung
der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und
Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen
wir ab. Über Anträge auf Genehmigung kann
erst dann entschieden werden, wenn die
nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist
und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung
der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten
ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes).
Auch
die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit
Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in
Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über
die damit verbundenen Risiken derzeit nicht
verantwortbar. Die Koalition wird unter Einbeziehung der
Länder und der Wissenschaft in einem gemeinsamen
Prozess mit den Unternehmen erarbeiten, welche
konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern
müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und
eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende
Schritte zu schaffen. Dies soll in einem
transparenten Prozess erfolgen.
Im
Dialog mit allen Beteiligten sollen
unter Federführung der Wissenschaft
Forschungsergebnisse bewertet werden. Die
Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren
Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie
eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen,
die vor Zulassung von Maßnahmen zur
Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus
unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking
eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.“
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GroKo
für weniger Dünger, weniger
Pestizide und weniger „Vermaisung“!
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Im Landwirtschaftskapitel
bekennen sich die Koalitionäre zunächst zum Leitbild einer
„multifunktional ausgerichteten,
bäuerlich unternehmerischen Landwirtschaft, die
ressourcen- und umweltschonend produziert, die Tierwohl,
Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit miteinander verbindet“.
Anschließend widmet
sich der Koa-Vertrag der „Umsetzung der
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Entwicklung ländlicher Räume“ (siehe Kasten).
Im Landwirtschaftskapitel wird – interessanterweise
im Unterkapitel„
Flächenschutz“ - zudem eine Reduktion der Freisetzung
von Agrochemikalien (Dünger & Pestizide) versprochen:
„Dünge-
und Pflanzenschutzmittel müssen so eingesetzt werden,
dass Risiken für Mensch, Tier und
Naturhaushalt minimiert werden. Wir werden den
Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz entschlossen umsetzen.“
Wegen
der schwerwiegenden Grundwasserbelastung durch
den Anbau von „Energiemais“ für Biogasanlagen (s.
RUNDBR. 963/1-4) haben wir interessiert auch
folgende Aussage auf S. 54 im Energiekapitel gelesen:
„Bei
Biogasanlagen soll der Zubau auf Abfall- und Reststoffe
begrenzt, die 'Vermaisung‘ der Landschaft
verhindert und Nutzungskonkurrenzen entschärft werden.“
Und
wegen der Freisetzung von Antibiotika und Antibiotikaresistenzen
aus der Massentierhaltung (s.
Rundbr. 1018/4) darf man auf die
Umsetzung folgender Ankündigung gespannt sein:
„Die
gesetzlichen Regeln zur Verringerung des Antibiotika-Einsatzes werden
unbürokratisch und praxisnah umgesetzt“ (S.
123). Insgesamt wollen
die Koalitionäre die überbordende Massentierhaltung einschränken:
„Wir
streben eine flächengebundene Nutztierhaltung an.
Ziel ist es, eine tiergerechte Haltung in Deutschland
zu fördern. Wir werden überdies einen wissenschaftlichen
Diskurs über Größen tiergerechter Haltung
von Nutztieren auf den Weg bringen.“
GroKo
will die „ökologische Entwicklung
ländlicher Räume fördern“
Für
mehr Gewässerschutz im ländlichen Raum könnten folgende Passagen von Bedeutung sein:
„Mit
der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik
werden wir besonders die wirtschaftliche, soziale
und ökologische Entwicklung ländlicher Räume
fördern. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz wird zu einer »Gemeinschaftsaufgabe ländliche
Entwicklung« weiterentwickelt. Die
Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) sollen umfassend genutzt werden.
Für
eine integrierte Entwicklung ländlicher
Räume ist es notwendig, Ressortzuständigkeiten
besser zu koordinieren. Innerhalb der Bundesregierung
wird ein Schwerpunkt für ländliche Räume,
Demografie und Daseinsvorsorge gebildet.“
Die
Agrarforschung soll besser als bislang auf die Ziele „Tierwohl,
nachhaltige Pflanzenschutzverfahren, Eiweißstrategie
und klimaschonende Landwirtschaft“ zugespitzt
werden. Ferner soll das Bundesprogramm „Ökolandbau
und andere nachhaltige Formen der Landwirtschaft“ „verstetigt“ werden.
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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