aktualisiert:
14. Januar 2014
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
10.3.2013
Wasserwirtschaftsverbände:
Kein Internet in der Wasserleitung!
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Warum
der Datenhighway in Trinkwasser- und Abwasserleitungen ein hygienisch
bedenklicher Irrweg ist, begründen AutorInnen von DVGW,
BDEW und Rohrleitungsbauverband (RBV) in der gemeinsamen Stellungnahme „Europäischer
Zwang zum Breitbandkabel-
Ausbau in Wasser- und Abwassernetzen?“ in der ENERGIE WASSER
PRAXIS 9/2013, S. 36 – 40.
MICHAELA
SCHMITZ ET AL. kommen in ihrer Analyse der geplanten „EU-Verordnung über
Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation“ (s.
RUNDBR. 1017/3) zum Ergebnis,
„dass
durch das Einbringen von Datenkommunikationskabeln die Trinkwasserversorgung nachhaltig gefährdet“ würde.
Die
AutorInnen der Stellungnahme setzen sich auch mit der 2009 veröffentlichen
Norm DIN EN 60793-3-60 „Lichtwellenkabel–
Teil 3-60: Außenkabel – Familienspezifikation
für
Kabel in Trinkwasserleitungen und Schächten für
die Verlegung durch Einblasen und/oder Einschieben/Einziehen/Eingleiten
in Trinkwasserleitungen“ auseinander.
Diese Norm
wird von Befürwortern der Verlegung von Datenkabeln in
Trinkwassernetzen als Begründung genutzt, dass durch
technische Normen das gefahrlose Einbringen von Datenkabeln
in Trinkwasserversorgungsnetze bereits gewährleistet
sei. Demgegenüber verweisen die AutorInnen der Stellungnahme
darauf, dass hygienische Risiken in der Norm gar nicht
behandelt werden. So werde in der Norm nicht berücksichtigt,
inwieweit ein hygienisch bedenklicher Übergang
von Stoffen aus den Kabelisolierungen ins Trinkwasser
möglich sei. Ferner würden in der Norm die
mikrobiellen Risiken beim Verlegen der Lichtwellenleiter
in Trinkwasserleitungen nicht berücksichtigt. Der
Teil „Verlegebedingungen“ befinde sich in der Norm erst „in der Bearbeitung“.
Darüber
hinaus wird in der Stellungnahme kritisiert, dass die von
der EU versprochene Kostensenkung beim Ausbau der Breitbandkabelinfrastruktur durch
das Verlegen von Kabeln in Trinkwasserund Abwasserleitungen
nicht belegt sei.
Weitere Auskunft
zur gemeinsamen Stellungnahme von DVGW, BDEW und RBV:
Frau
Dr. Michaela Schmitz
Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft
e.V. (BDEW), Berlin
Tel.: 030/300 199-1200
E-Mail: michaela.schmitz@bdew.de
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DVGW: „Vielzahl
potenzieller
Undichtigkeitsstellen“
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Ergänzend
zu der zuvor genannten Stellungnahme der Verbände macht
der DVGW in der ENERGIE WASSER PRAXIS 9/2013 auf S. 209
noch auf seine separate Stellungnahme aufmerksam.
Unter der Überschrift „DVGW
sieht Telekommunikationsleitungen in Gas- und Wasserleitungen
kritisch“ weist der DVGW u.a. auch auf folgendes
Problem hin:
„Das Einbringen
von Telekommunikationsleitungen (TKL) in bestehende
Rohrnetze der Wasser- und Gasversorgung führt im
Rahmen der Verlegung dazu, dass das Kabel vor jeder
Armatur ausgeführt und nach der Armatur wieder
eingeführt werden muss, um die Funktionsfähigkeit der
Armaturen uneingeschränkt zu gewährleisten. Aufgrund
der hohen Dichte der Armaturen im Verteilnetz entsteht
eine Vielzahl potenzieller Undichtigkeitsstellen, deren
Gefährdungspotenzial als hoch eingeschätzt
werden kann. Darüber hinaus ergeben sich erhebliche
Einschränkungen bei der Durchführung von Entstörungs-,
Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen.“
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Bundesregierung
lehnt Datenhighway
in der Wasserleitung ab
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In der zuvor
genannten gemeinsamen Verbändestellungnahme wird
auch auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage der LINKEN im Bundestag (BT-Drs. 17/14443 vom
29.07.13) hingewiesen.
Die LINKS-Fraktion
wollte unter ausdrücklicher Bezugnahme auf
die Berichterstattung im Hygiene-Newsletter 6/2013
von der damaligen CDU/CSU/FDP-Bundesregierung wissen,
ob das Bundesgesundheitsministerium die Besorgnisse
der Wasserwerker über die hygienischen Risiken
der Verlegung von Datenkabeln in Trinkwasserleitungen nachvollziehen
könne. Die Antwort der Bundesregierung:
„Die Bundesregierung
teilt die hygienisch begründeten Bedenken und
Sorgen gegenüber der Verlegung von Breitbandkabeln in Trinkwasserleitungen.“
Entsprechende
Passagen in der geplanten EUVerordnung würde
die Bundesregierung deshalb ablehnen. Ferner
erklärte die Bundesregierung, dass das
deutsche Telekommunikationsgesetz „eine Verlegung von
Breitbandkabeln in Trinkwasserleitungen nicht verbindlich“ vorschreiben würde.
Die Antwort der
Bundesregierung auf die Anfrage der LINKS-Fraktion war
von zahlreichen Zeitungen in Deutschland aufgegriffen
worden, um über die Risiken des Datenhighways
in Trinkwasserversorgungsnetzen zu berichten.
Die Antwort
der Bundesregierung nebst Anfrage der LINKS-Fraktion kann unter
dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/144/1714443.pdf
heruntergeladen werden.
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EU-Kommission
verleugnet
eigenen Verordnungsentwurf
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Die breite Medienberichterstattung
in Deutschland hatte man im Juli 2013 auch in Brüssel
registriert. Auf Grund der großen Besorgnisse
in der deutschen Wasserwirtschaft sah man sich in der
EU-Kommission offenbar zu einem Salto rückwärts
veranlasst.
Das Einbringen
von Telekommunikationsleitungen in Trinkwasserversorgungsnetze
sei „niemals ein Kommissionsvorschlag“ gewesen
und werde „es niemals sein“, ließ die EU-Digitalkommissarin NEELIE
KROES am 30.07.13 in Brüssel ihren Sprecher erklären: „Das
macht keinen Sinn, es wäre zu gefährlich.“ Die
Kommission habe in ihrem Verordnungsentwurf zwar angeregt,
verschiedene Leitungen durch gemeinsame Rohre zu verlegen,
zum Beispiel für Strom, Wärme oder Gas,
erklärte der Sprecher. Datenkabel könnten
dabei auch neben bestehenden Leitungen verlegt werden - aber keinesfalls innerhalb
von Wasserleitungen. Die gemeinsame Verlegung von
Infrastrukturleitungen bedeute „keinesfalls Abstriche bei
der Sicherheit“. Es habe „niemals eine
Empfehlung gegeben, Breitbandleitungen in irgendwelche
anderen Leitungen zu packen, ob für Wasser oder etwas anderes.“
Der
BDEW zeigte sich erfreut über den Rückzieher der
Kommission. Mit „Verwunderung“ reagierte der BDEW
allerdings auf die Kommissionserklärung, dass
niemals eine Verlegung von Datenkommunikationsleitungen in
Trinkwasserrohren vorgesehen gewesen sei. In seiner
Pressemitteilung vom 31.07.13 zitierte der BDEW
aus dem Verordnungsentwurf:
"Damit
Synergien bestmöglich genutzt werden können,
richtet sich die Verordnung nicht nur an die Betreiber
elektronischer Kommunikationsnetze, sondern auch
an die Eigentümer physischer Infrastrukturen,
z.B. von Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasser- sowie
Fernwärme- und Verkehrsanlagen, die Komponenten
elektronischer Kommunikationsnetze aufnehmen können."
Dass die Kommission
ihren eigenen Entwurf verleugnete, lässt sich
möglicherweise darauf zurückführen, dass
man bei der EU-Kommission wegen der breiten Unterstützung
für die Europäische Bürgerinitiative„
Right to Water“(R2W) als gebranntes Kind
nicht noch ein Mal den Fehler machen wollte, die
deutsche Öffentlichkeit massiv gegen einen Kommissionsvorschlag
aufzubringen. Von den insgesamt 1,8 Mio.
Unterschriften für R2W waren allein 1,4
Mio. Unterschriften in Deutschland gesammelt worden (s. RUNDBR. 1014/4s).
In der R2W-Initiative hatten
sich die Unterzeichner gegen eine Liberalsierung in
der Wasserwirtschaft im Allgemeinen und gegen die
geplante EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie im Besonderen gewandt.
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
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