n
 

 


aktualisiert:
11. Oktober 2013

 

 

 

 

 

 

Volltextsuche:

 

 

 


 

 

  Nachrichten  

WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 20.9.2013

 

Warum es bei der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie harzt …

 

… wird von THOMAS GRÜNEBAUM ET AL. in dem Aufsatz „Die Umsetzung der WRRL zwischen Zielverbindlichkeit und Kooperationsprinzip– Fehlt es an Durchsetzungskraft auf dem Weg zur Zielerreichung?“ analysiert. Die AutorInnen stellen zunächst fest, dass die bisherige Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie vorwiegend auf Freiwilligkeit und Konsens beruht habe. Zu schauen, wer denn freiwillig bereit sei, den Gewässerschutz voranzubringen, habe allerdings einen gravierenden Nachteil gehabt: Die Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturgüte entlang der Gewässer, zur Optimierung der Durchwanderbarkeit und zur Verbesserung der Gewässergüte seien

„sowohl zeitlich als auch räumlich weitgehend eher zufällig und unsystematisch von den dazu berufenen Vorhabenträgern aufgegriffen und umgesetzt“

worden. Und außerdem:

„Eine unverbindliche Angebotsplanung der Wasserbehörden über den „goldenen Zügel“ in Aussicht gestellter Fördermittel wird im Ergebnis eher zu isolierten Maßnahmen und zu einem „Flickenteppich“ in Gewässersystemen als zur Verwirklichung überörtlicher, einzugsgebietsorientierter Gewässerentwicklungskonzepte führen. Auf diesem Weg können weder die komplexen Wirkmechanismen eines Gewässerökosystems zur Zielerreichung »guter Zustand« gezielt eingesetzt und noch vorhandene Synergiepotentiale genutzt werden.“

Angesichts der unerbittlich tickenden Fristsetzungen der WRRL sehen die MitarbeiterInnen des RUHRVERBANDES und des Deutschen Rates für Landespflege e. V. immer weniger Spielraum für freiwillige und kooperative Initiativen zu Umsetzung der WRRL. Fazit: Der Widerspruch von Behördenverbindlichkeit der Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung sowie frist- und sanktionsbewehrter europäischer Vorgaben auf der einen Seite und Kooperations- und Freiwilligkeitsprinzip auf der anderen Seite erscheint den AutorInnen „nicht auflösbar“.

Der Aufsatz ist in der Schriftenreihe "Gewässerschutz Wasser Abwasser (GWA)" des Lehrstuhls und Instituts für Siedlungswasserwirtschaft der RWTH Aachen, Band 232, veröffentlicht worden, Seite 5/1 bis 5/12.

Der Beitrag findet sich in einer gekürzten Fassung auch in der KORRESPONDENZ WASSERWIRTSCHAFT Heft 11/2012, Seite 591 bis 59. Weitere Auskunft:

Herrn Dr.-Ing. Thomas Grünebaum
Geschäftsbereichsleiter Ruhrverband
Geschäftsbereich Abwasser –
Zentrale Planung, Bau und Umwelt ZA
Kronprinzenstraße 37
45128 E s s e n
Telefon: 0201/178-2300; Fax: 0201/178-2105
E-Mail: tgr@ruhrverband.de
Internet: www.ruhrverband.de

„Aus dem Gefühl der Verpflichtung in
ein Gefühl der Freiwilligkeit kommen“
 

Die AutorInnen der oben genannten Analyse haben auch den Eindruck, dass

„bisherige Maßnahmen der Gewässerentwicklung, die (vielfach erst im Nachhinein) der WRRL als Maßnahmen in deren Sinne zugeordnet und bewertet worden sind“, (…) „in den meisten Fällen durch eine Verbesserung des Hochwasserschutzes angeregt“

worden seien. Gerade die Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt würden sich „gegenüber Entscheidungsträgern und Bevölkerung als gut vermittelbar“ erweisen. Denn beim Hochwasserschutz würden „Verbesserungen zum Schutz Einzelner erkennbar und spürbar“ (…) – „im Gegensatz zu der oftmals als sperrig und akademisch empfundenen Zielvorgabe »guter ökologischer Zustand«“. Derartige Synergien mit anderen Handlungsfeldern der Maßnahmenträger würden „als der größte Anreiz für Gewässerentwicklungsmaßnahmen angesehen“ schreiben GRÜNEBAUM und Mitautoren.

Demgegenüber würden die Orientierung am Gemeinwohl und die Sicherung der Lebensqualität nachfolgender Generationen als Anreiz im Vergleich zu Synergien mit anderen Aufgabenfeldern deutlich zurückfallen. Neben dem Hochwasserschutz würden Freizeit und Naherholung an oberer Stelle für Synergien der Maßnahmenträger, speziell der Kommunen, stehen. Die (Wieder-)Erlebbarkeit der Gewässer würde „dabei gelegentlich sogar als Motor für eine weitere, selbst laufende Projektentwicklung angesehen“.

Spürbar sei darüber hinaus der Wunsch potenzieller Maßnahmenträger „nach dem Wecken von Motivation, Ehrgeiz und Kreativität“ (…), „um aus dem Gefühl der Verpflichtung in ein Gefühl der Freiwilligkeit zu kommen“.

WRRL-Umsetzung: Personal- und
Finanzbedarf langfristig planen
 

In der zuvor genannten Hemmnisanalyse zur Umsetzung der WRRL referieren die AutorInnen auch die Ergebnisse einer großen Umfrage bei den Maßnahmenträgern im Ruhreinzugsgebiet. Demnach würden die Befragten „an erster Stelle (auf) die Behebung des Personalmangels – v. a. in den Wasserwirtschaftsverwaltungen und auf kommunaler Ebene“ pochen. Es bedürfe „einer längerfristigen Planung der finanziellen und personellen Ressourcen bei den Maßnahmenträgern, um handlungsfähig zu sein und Zielvorgaben und Maßnahmen breit zu kommunizieren“.


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.

 

 
Zurück zur Startseite


  2005 by wd team stuttgart      xxl sicherheit