… wird
von THOMAS GRÜNEBAUM ET AL. in dem Aufsatz „Die
Umsetzung der WRRL zwischen Zielverbindlichkeit und Kooperationsprinzip– Fehlt
es an Durchsetzungskraft auf dem Weg zur Zielerreichung?“ analysiert.
Die AutorInnen stellen zunächst fest, dass die bisherige
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie vorwiegend auf Freiwilligkeit und
Konsens beruht habe. Zu schauen, wer denn freiwillig bereit
sei, den Gewässerschutz voranzubringen, habe allerdings
einen gravierenden Nachteil gehabt: Die Maßnahmen zur
Verbesserung der Strukturgüte entlang der Gewässer,
zur Optimierung der Durchwanderbarkeit und zur Verbesserung der
Gewässergüte seien
„sowohl zeitlich als auch räumlich
weitgehend eher zufällig und unsystematisch von den dazu
berufenen Vorhabenträgern aufgegriffen und umgesetzt“
worden.
Und außerdem:
„Eine
unverbindliche Angebotsplanung der Wasserbehörden über
den „goldenen
Zügel“ in Aussicht gestellter Fördermittel
wird im Ergebnis eher zu isolierten Maßnahmen
und zu einem „Flickenteppich“ in Gewässersystemen
als zur Verwirklichung überörtlicher, einzugsgebietsorientierter
Gewässerentwicklungskonzepte
führen. Auf diesem Weg können weder
die komplexen Wirkmechanismen eines Gewässerökosystems
zur Zielerreichung »guter Zustand« gezielt eingesetzt
und noch vorhandene Synergiepotentiale genutzt werden.“
Angesichts
der unerbittlich tickenden Fristsetzungen der WRRL sehen
die MitarbeiterInnen des RUHRVERBANDES und des Deutschen
Rates für Landespflege e. V. immer weniger Spielraum
für freiwillige und kooperative Initiativen zu Umsetzung
der WRRL. Fazit: Der Widerspruch von Behördenverbindlichkeit der
Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung sowie frist-
und sanktionsbewehrter europäischer Vorgaben auf der
einen Seite und Kooperations- und Freiwilligkeitsprinzip
auf der anderen Seite erscheint den AutorInnen „nicht auflösbar“.
Der
Aufsatz ist in der Schriftenreihe "Gewässerschutz
Wasser Abwasser (GWA)" des Lehrstuhls und Instituts für
Siedlungswasserwirtschaft der RWTH Aachen, Band 232, veröffentlicht
worden, Seite 5/1 bis 5/12.
Der
Beitrag findet sich in einer gekürzten Fassung auch
in der KORRESPONDENZ WASSERWIRTSCHAFT Heft 11/2012, Seite
591 bis 59. Weitere
Auskunft:
Herrn
Dr.-Ing. Thomas Grünebaum
Geschäftsbereichsleiter Ruhrverband
Geschäftsbereich Abwasser –
Zentrale Planung, Bau und Umwelt ZA
Kronprinzenstraße 37
45128 E s s e n
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