… wird
          von THOMAS GRÜNEBAUM ET AL. in dem        Aufsatz „Die
          Umsetzung der WRRL zwischen Zielverbindlichkeit und Kooperationsprinzip–        Fehlt
          es an Durchsetzungskraft auf dem Weg zur        Zielerreichung?“ analysiert.
          Die AutorInnen stellen        zunächst fest, dass die bisherige
          Umsetzung der        EG-Wasserrahmenrichtlinie vorwiegend auf Freiwilligkeit        und
          Konsens beruht habe. Zu schauen, wer        denn freiwillig bereit
          sei, den Gewässerschutz voranzubringen,        habe allerdings
          einen gravierenden        Nachteil gehabt: Die Maßnahmen zur
          Verbesserung        der Strukturgüte entlang der Gewässer,
          zur Optimierung        der Durchwanderbarkeit und zur Verbesserung        der
          Gewässergüte seien 
      
        „sowohl zeitlich als auch        räumlich
                weitgehend eher zufällig und unsystematisch        von den dazu
                berufenen Vorhabenträgern        aufgegriffen und umgesetzt“ 
      
      worden.
          Und außerdem:
      
        „Eine
              unverbindliche Angebotsplanung der Wasserbehörden über
              den „goldenen
              Zügel“ in Aussicht              gestellter Fördermittel
              wird im Ergebnis eher              zu isolierten Maßnahmen
              und zu einem „Flickenteppich“              in Gewässersystemen
              als zur Verwirklichung überörtlicher, einzugsgebietsorientierter
              Gewässerentwicklungskonzepte
                  führen. Auf diesem              Weg können weder
                  die komplexen Wirkmechanismen              eines Gewässerökosystems
                  zur Zielerreichung »guter Zustand« gezielt eingesetzt
                  und              noch vorhandene Synergiepotentiale genutzt              werden.“
      
       Angesichts
          der unerbittlich tickenden Fristsetzungen            der WRRL sehen
          die MitarbeiterInnen des RUHRVERBANDES            und des Deutschen
          Rates für Landespflege            e. V. immer weniger Spielraum
          für freiwillige            und kooperative Initiativen zu Umsetzung
          der            WRRL. Fazit: Der Widerspruch von Behördenverbindlichkeit            der
          Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung            sowie frist-
          und sanktionsbewehrter europäischer            Vorgaben auf der
          einen Seite und Kooperations-            und Freiwilligkeitsprinzip
          auf der anderen Seite            erscheint den AutorInnen „nicht auflösbar“. 
      Der
          Aufsatz            ist in der Schriftenreihe "Gewässerschutz
          Wasser            Abwasser (GWA)" des Lehrstuhls und Instituts            für
          Siedlungswasserwirtschaft der RWTH Aachen,            Band 232, veröffentlicht
          worden, Seite 5/1 bis 5/12. 
       Der
          Beitrag findet sich in einer gekürzten Fassung            auch
          in der KORRESPONDENZ WASSERWIRTSCHAFT            Heft 11/2012, Seite
          591 bis 59. Weitere
          Auskunft:
       Herrn
          Dr.-Ing. Thomas Grünebaum
          Geschäftsbereichsleiter Ruhrverband
          Geschäftsbereich Abwasser –
            Zentrale Planung, Bau und Umwelt ZA
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