Seinen Widerstand gegen eine Verschärfung der Düngeverordnung hat der Bauernverband (DBV) am 4. Juni 2014 anlässlich des Ackerbautagung noch ein Mal verdeutlicht: Mit einer Verschärfung der Düngeverordnung würde „das bewährte System der bedarfsgerechten Düngung in Frage gestellt“ – und weiter heißt es in der DBV-Pressemitteilung, dass die ungerechtfertigte Forderung nach einer Verschärfung der Düngeverordnung auf einem „unvollständigen Messstellensystem“ beruhen würde.
Was damit gemeint ist, hatte der DBV bereits in einer Pressemitteilung am 11.03.14 verdeutlicht: Das von Bund und Ländern für den nationalen Nitratbericht verwendete Messnetz mit knapp 170 besonders ausgewählten Messstellen sei
„nicht geeignet (…), ein aussagekräftiges Bild über die Gewässerqualität in Deutschland zu vermitteln“.
Ein bundesweit repräsentatives Messnetz mit rund 800 Messstellen zeige demgegenüber, dass
„der strenge Trinkwassergrenzwert für Nitrat an über 85 Prozent der Messstellen eingehalten wird und damit die Situation in Deutschland wesentlich besser ist, als von Bund und Ländern gegenüber der EU-Kommission dargestellt“,
heißt es in der Erklärung des DBV-Präsidiums – soll heißen: Bund und Länder liefern sich mit Worst-Case-Messstellen zum Schaden der deutschen Landwirte gegenüber der EU-Kommission selbst ans Messer.
Und am 04.06.14 bekräftigte der DBV noch ein Mal, dass „die Einführung starrer Obergrenzen bei der Stickstoffdünung (…) ohnehin nicht sachgerecht“ sei. Denn eine Düngung hätte sich immer am Bedarf einer Kultur, der Bodenbeschaffenheit und der Niederschlagssituation auszurichten. „Starre Obergrenzen gehen am Bedarf vorbei und könnten außerdem das Ende des Brotweizenanbaus in Deutschland bedeuten“ warnte der DBV.