aktualisiert:
22. Juni 2014
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
3.6.2014
Was tun gegen Pharmaka
in der aquatischen Umwelt?
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Mit dieser Fragestellung beschäftigte sich ein Workshop, zu dem das das baden-württembergische
Umweltministerium (UM) am 14. Mai 2014 zehn VertreterInnen der interessierten Kreise in die Stuttgarter Umweltakademie eingeladen hatte. Von den
Umweltverbänden über die Landesärzte- und Landesapothekerkammer, die Krankenkassen, die Pharmabranche bis hin zum Verband der Chemischen Industrie wurden die TeilnehmerInnen gebeten,
Handlungsfelder
zu
benennen
und
zu
bewerten, um den Eintrag von Pharmawirkstoffen in die Gewässer zu reduzieren. Der Workshop soll den Auftakt bilden, um sich künftig kontinuierlich im Dialog
mit allen interessierten Kreisen mit der Thematik zu
beschäftigen.
Angesichts der nach ihrer Ansicht
noch unklaren und dünnen Datenlage warnten die
VertreterInnen der Pharmabranche und der Apotheker davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Eine zu weit gehende Reglementierung würde die
Pharmabranche aus dem Land treiben. Bei allen in
Erwägung gezogenen Maßnahmen (beispielsweise
einem Werbeverbot für frei verkäufliche Arzneimittel
mit potenziell schädlichen Auswirkungen auf den
Gewässerökologie“) sei unbedingt das Verhältnismäßigkeitsgebot zu beachten.
Ein ausführliches
Protokoll aus diesem Workshop können AbonnentInnen des BBU-WASSER-RUNDBRIEFS kostenlos
via nik@akwasser.de anfordern.
Nachstehend einige
Details
aus
dem
Einleitungsvortrag.
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Strategien gegen Pharmawirkstoffe -
von Brüssel bis Stuttgart
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Nach der Vorstellungsrunde referierte der für den
Gewässerschutz zuständige UM-Abteilungsleiter
PETER FUHRMANN über die „neuen Herausforderungen“für den Gewässerschutz aufgrund der Pharmawirkstoffe. Dabei erwähnte FUHRMANN die Vorgaben der EU-Gewässerschutzpolitik – u.a. im Hinblick auf die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen
(UQN) mit der Auflistung von „prioritär gefährlichen
Stoffen“. Die ursprüngliche Liste mit 33 „prioritär gefährlichen
Stoffen“
habe
noch
keine
Pharmawirkstoffe enthalten. Die vorgesehene Aufnahme von
Diclofenac („Voltaren“) und von Östrogenen sei jedoch gecancelt worden. Diese Stoffe stehen vorläufig nur auf einer Beobachtungsliste, über die 2015
neu verhandelt werden müsse. Ferner sei die EUKommission gebeten worden, bis 2014 eine EU-Strategie zu Pharmawirkstoffen in der aquatischen Umwelt auszuarbeiten.
FUHRMANN führte
weiter aus, dass die Arzneimittelwirkstoffe überwiegend aus der Siedlungswasserwirtschaft, also aus
Kläranlagen, stammen würden. Aufgrund der Vorgaben aus Brüssel werde in Deutschland derzeit über die Reglementierung von zehn bis 15 Arzneimittelwirkstoffen nachgedacht. Baden-Württemberg
habe 2012 ein Spurenstoffkonzept aufgeschient und
fördere den Bau von vierten Reinigungsstufen bei
Kläranlagen an besonders neuralgischen Gewässerabschnitten bzw. bei besonders großen Kläranlagen (beispielsweise in Ulm und Mannheim). Der
Abteilungsleiter gab der Hoffnung Ausdruck, dass
weitere große Kläranlagen (Stuttgart, Freiburg) von
der finanziellen Förderung durch das Land Gebrauch
machen
werden.
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4. Reinigungsstufe für Großkläranlagen:
UQN-Ziele
werden
gerissen |
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Über das in Baden-Württemberg gegründete Kompetenzzentrum Spurenstoffe wolle man das Erfahrungswissen bei Bau und Betrieb von vierten Reinigungsstufen (siehe RUNDBR. 1028/4, 1026/1,
999/3-4, 966/1, 939/1-3, 899/1) verbreiten, die Effizienz der Spurenstoffeliminierung steigern und die
Auswirkungen auf die Gewässer erforschen. Ferner
sei man auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit aktiv und habe beispielsweise eine Flyer zu sachgerechten Entsorgung von Altmedikamenten publiziert – Motto: Rein in die Totalmülltonne und ab in die
Verbrennung. Es sei jetzt schon erkennbar, dass
auch bei der Aufrüstung aller großen Kläranlagen
mit einer Spurenstoffeliminierung die vorgesehene
Umweltqualitätsnorm für Diclofenac nicht unterschritten werden könne. Eine baden-württemberg-weite Ausstattung der kleineren Kläranlagen mit
vierten Reinigungsstufen sei allerdings nicht finanzierbar.
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Pharmaka: In die „hochdynamischen
Prozesse“ in Brüssel eingreifen |
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FUHRMANN führte weiter aus, dass man beim quellenbezogenen
Ansatz sofort an Stoffverbote denken
könne – das sei jedoch im gesundheitssensiblen
Pharmabereich ethisch nicht zulässig. Aber bei der
Entwicklung neuer Medikamente sollten die
Pharmafirmen mehr als bislang auch die Auswirkungen auf aquatische Systeme mit berücksichtigen. Im Übrigen sei es so, dass mit einem Handlungsfeld allein, das Problem „nicht zu erschlagen“
sei. Vom quellenbezogenen Ansatz über die Sensibilisierung
der Öffentlichkeit
bis
zum
Bau
von
vierten Reinigungsstufen müssten alle Schritte in Angriff
genommen werden, um im Gewässerschutz voranzukommen.
Da die Musik „nicht in der Villa
Reitzenstein“, sondern in Berlin und noch mehr in
Brüssel spiele, sei man im UM bestrebt, intensiv in
den nationalen Meinungsbildungsprozess eingreifen – dies gelte insbesondere für die Länderarbeitsgemeinschaft
Wasser (LAWA), deren Beschlüsse wiederum die Beschlusslage der Umweltministerkonferenzen (UMK) vorbereiten würde. „Isoliertes Gutmenschentum
in
Baden-Württemberg“
sei
nicht
zielführend. Mit den LAWA- und UMK-Beschlüssen
könne man dann auch in Brüssel versuchen, zu sachgerechten und realisierbaren Lösungen beizutragen.
Und in Baden-Württemberg sei bezüglich
der Konsensfindung „der Dialog mit allen Beteiligten“ angesagt. Mit der Sitzung am 14. Mai wolle
man den Startschuss zu einem Forum geben, in
dem man den Meinungsaustausch institutionalisieren wolle. Das Forum solle dazu beitragen, die baden-württembergische Positionierung zu festigen
und die Netzwerkbildung zu fördern. Die Zeittaktung
in Brüssel laufe äußerst kurzfristig von heute von
morgen. Um in diese „hoch zeitdynamischen“ Prozesse jeweils ad hoc eingreifen zu können, sei es
erforderlich, schon im Vorfeld die erforderlichen
Standpunkte geklärt zu haben.
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Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet
regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge.
Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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