In dem neuen Kapitel „Radioaktive Stoffe (mit Grenzwert) im Trinkwasser“ in der Loseblattsammlung „Trinkwasser aktuell“ beschäftigen sich Thomas Bünger et al. mit der Reglementierung von Radioisotopen in der Trinkwasserverordnung. Die Trinkwasserverordnung habe im Jahr 2001 die Details zur Überwachung der Parameter Tritium, Kalium-40 und der Radonzerfallsprodukte „für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht“ gestellt. „Da diese Ankündigung seitdem unerfüllt blieb, lief die Überwachung beider Parameter seit 2001 ins Leere.“
Wenn man aber die Radonzerfallsprodukte Blei-210 und Polonium-210 bei der Überwachung der zulässigen Gesamtrichtdosis von 0,1 Millisiefert pro Liter mitberücksichtige, dann würde sich die Überschreitung der Gesamtrichtdosis von einer Probe auf 57 Proben von 582 untersuchten Trinkwasserproben erhöhen. Da aber rechtlich verbindliche Vorgaben für die Untersuchung der Radioaktivitätsparameter fehlen, hätten bislang weder Wasserversorger noch Behörden das Trinkwasser auf das gesamte Spektrum der relevanten Nuklide untersucht.
Deshalb habe im Jahr 2009 das Bundesumweltministerium eine Expertengruppe einberufen, um einen „Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von Radioaktivität im Trinkwasser“ zu erarbeiten. Da dieser Leitfaden seit Aug. 2012 vorliege, könne jetzt die Einhaltung der Gesamtrichtdosis auch unter Einbezug der Radionuklide bestimmt werden, die bislang aus der Überwachung herausgefallen waren. In ihrem Fazit stellen die Autoren fest:
„Mit Stand Mitte 2014 existierten nach wie vor noch keine rechtlich verbindlichen Vorgaben zur
Überwachung der radioaktivitäts-
bezogenen Parameter in der Trinkwasserverordnung.“
Die EU beabsichtige jedoch, diesen seit 1998 andauernden Missstand bei der Überwachung von Tritium und der Gesamtrichtdosis in absehbarer Zukunft abzustellen. Der Leitfaden des BMU greife diese Entwicklung nicht nur aktiv auf, sondern sage auch bereits, wie man es richtig macht.
Ferner schreiben die Autoren, dass die Abgabe von Radionukliden durch die Atomkraftwerke in die Flüsse „nur streng kontrolliert und begrenzt“ erfolgen würde. Für die Trinkwasserversorgung seien die radioaktiven Emissionen der Atomkraftwerke im bestimmungsgemäßen Betrieb „praktisch bedeutungslos“