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11. Januar 2015

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 20.12.2014

Billionen Becquerel Tritium im Rhein

 

Obwohl der französische Staatschef vor zwei Jahren versprochen hat, das Uralt-Atomkraftwerk Fessen­heim am elsässischen Rheinseitenkanal bis zum Jahr 2016 stillzulegen, hat jetzt die Électricité de France (EdF) eine neue wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von Abwärme, radioaktiven Isotopen sowie von Schad- und Nährstoffen beantragt. Wir haben im Auftrag des Trinationalen Atomschutzverbandes (TRAS) und des BUND einen 19seitigen Einspruch zu diesem Antrag formuliert. Interessierte RUNDBR.-LeserInnen können den Einspruch u.a. auf der TRAS-Homepage

http://www.atomschutzverband.ch/

herunterladen. In dem Einspruch haben wir u.a. moniert, dass in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung nicht nachgewiesen wird, dass die Einleitung des radioaktiven Tritiums tatsächlich nach dem Stand der Technik reduziert wird. Der EdF-Antrag sieht eine Tritium-Belastung des Rheinwassers mit bis zu 280 Becquerel Tritium pro Liter vor. Die natürliche Tritium-Konzentration liegt ansonsten bei ca. 5 Becquerel pro Liter. Insgesamt hat die die EdF beantragt, jährlich Tritium in zweistelliger Billionenhöhe Becquerel einleiten zu dürfen. Nachstehend einige weitere Aspekte aus dem TRAS/BUND-Einspruch.

Den gesamten Rheinabfluss
um vier Grad aufheizen

 

In der Zusammenfassung des Einspruchs heißt es u.a.:

  1. Die beiden Reaktorblöcke des Atomkraftwerkes (AKW) Fessenheim verfügen über keine Kühltürme. Damit müssen zwei Drittel der Primärenergie direkt in den Rhein abgeleitet werden. Aufgrund der kontinuierlichen Einleitung von 3.600 Megawatt „Wärmemüll“ will die EdF weiterhin den gesamten Abfluss im Grand Canal d’Alsace (Rheinseitenkanal) um drei bis vier Grad auf bis zu 29 Grad Celcius aufwärmen. Damit ist und bleibt das AKW Fessenheim der mit weitem Abstand größte Abwärmeeinleiter im gesamten Rheineinzugsgebiet. Die jetzt vorgesehene Reduzierung der Rheinwassererwärmung bleibt marginal. Die Abwärmeeinleitungen aus dem AKW Fessenheim und verstärkt damit die Effekte des Klimawandels. Die UVP berücksichtigt nicht die heutigen Erkenntnisse über die Schädigungen der Gewässerökologie und der Trinkwasser­güte durch die Abwärmeeinleitungen.

  2. Millionen Menschen am Mittel- und Niederrhein sowie in den Niederlanden wer­den mit Rheinuferfiltrat versorgt. Je wärmer das Rheinwasser und damit das Rheinuferfiltrat werden, desto eher muss befürchtet werden, dass es zu mikrobiologischen Verschlechterungen der Trinkwassergüte kommt. Zudem geht in warmem Wasser ein größerer Anteil von chemischen Schad­stoffen, die ansonsten an Partikel gebunden sind, in Lösung. Schadstoffe werden damit besser biologisch verfügbar gemacht und das Rheinuferfiltrat – und ggf. das Trinkwasser – werden vermehrt mit Schadstoffen belastet.

  3. Gegenüber kaltwasserliebenden „Langdistanzwanderfischen“ wirkt die Abwärmeeinleitung als „thermische Barriere“. Die Wahrscheinlichkeit, dass Lachse, Meerforellen und andere Fische ihre angestammten Laich- und Jungfisch-Lebensräume erreichen, wird dadurch eingeschränkt. Damit werden auch die Ziele der EG-Wasser­rahmenrichtlinie gefährdet. Die französische und die deutsche Wasserwirtschaftsverwaltung sehen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie für den Grand Canal d’Alsace und die unterhalb liegenden Rheinabschnitte bis Iffezheim vor, dass das „gute ökologische Potential“ erreicht wird. Zum „guten ökologischen Potenzial gehört auch, dass die „Langdistanzwanderfische“ ungehindert ihre angestammten Lebensräume erreichen können.

  4. Im Kühlwassereinlauf des Atomkraftwerkes werden durch den gewaltigen Sog jährlich Millionen Fische getötet. Dies bedroht u.a. die Aale, die ohnehin vom Aussterben bedroht sind. Damit verstößt der Weiterbetrieb des Atomkraftwerkes auch gegen die EU-Aalverordnung.
  5. Im Hinblick auf die Schädigung der Gewässerökologie wird in der UVP nicht berücksichtigt, dass alternative Energieumwandlungsstrategien sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzerhöhung zur Verfügung stehen. Diese bessere Umweltoptionen im Sinne der EG-Wasser­rahmen­richt­linie und der EU-Energieeffizienzrichtlinie erlauben die sofortige Abschaltung des Atomkraftwerkes Fessenheim.

Fessenheim: Intransparents Verfahren

 

In dem Einspruch wird auch das völlig intransparente Verfahren bei der EdF-Antragstellung kritisiert. Denn völlig unüblich ist es, dass die Eingaben der interessierten Öffentlichkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bei der zuständigen Behörde, sondern beim Antragsteller selbst eingereicht werden sollen. Damit wird es der EdF als Partei überlassen, eine an den Interessen der EdF orientierte „Bilanz“ zu ziehen. Deshalb fordern TRAS, BUND und wir, dass sich die zuständigen französischen Behörden die Eingaben der interessierten Kreise im Original vorlegen lassen. Die Aufgabe, eine Bilanz der Einsprüche zu ziehen, kommt den Behörden und nicht der parteiischen EdF zu!


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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