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8. Dezember 2015

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 13.11.2015

„Wir schaffen das!“
– auch mit Hilfe der Wasserversorger

 

Der Bundesverband der Deutschen Gas und Wasserwirtschaft (BDEW) hat im Oktober 2015 seine Mitgliedsunternehmen dazu aufgerufen, sich aktiv in die Flüchtlingshilfe einzuklinken:

Angesichts der schwierigen Unterbringungs- und Versorgungssituation in Deutschland (…) könnten Wasser- und Energieversorger beispielsweise ungenutzte Liegenschaften, die für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind, zur Verfügung stellen. Vor allem im Hinblick auf die Herbst- und Wintermonate ist die provisorische Unterbringung etwa in Zelten nicht ausreichend. Aktuell werden insbesondere winterfeste Quartiere benötigt. In Zusammenarbeit mit den Kommunen könnten ungenutzte Gebäude womöglich mit einem kleinen Aufwand wieder nutzbar gemacht werden. Unterstützung wird außerdem bei der Sicherstellung der Energie- oder Wasserversorgung in bereits bestehenden oder geplanten Einrichtungen benötigt. Es mangelt zudem in einigen Orten an Transportmöglichkeiten. Flüchtlinge können außerdem mit der Ausrichtung eines Festes vor Ort willkommen geheißen werden.“

Der BDEW ruft seine Mitglieder ferner dazu auf, gute Beispiele der Flüchtlingshilfe an die Berliner Zentrale zu melden. Der BDEW werde sich dann bemühen, diese Beispiele als Inspiration für andere Energie- und Wasserversorger zu verbreiten und zu popularisieren.

Der BDEW hat ferner ein Faltblatt erstellt, das in den wichtigsten Sprachen der Geflohenen u.a. darüber informiert, „dass sie unser Trinkwasser jederzeit bedenkenlos trinken können und welche Dinge nicht über die Toilette entsorgt werden sollen“. Das zehnsprachige Faltblatt findet sich auf der BDEW-Homepage.

Der GELSENWASSER-Konzern hat den Kommunen, in denen eine Kooperation mit GELSENWASER besteht, angeboten, sich kostenlos um die Wasserversorgung in Flüchtlingsheimen, Containern und Zeltstädten zu kümmern.

Wer mehr wissen will: Der Aufmacher der November-Ausgabe der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) beschäftigt sich mit der Hilfe von Wasser- und Energieversorgern bei der Bewältigung des Zuzugs von hunderttausenden von Flüchtlingen.

Jobs für Flüchtlinge im Wasserwerk
und auf der Kläranlage?

 

Wir könnten uns vorstellen, dass Wasserversorger auch (zusätzliche) Ausbildungs- und Praktikumsplätze für interessierte AsylbewerberInnen anbieten. Leider gibt es für eine reguläre Beschäftigung unsinnig hohe Hürden – obwohl Nichtstun für die Flüchtlinge der Integrationshemmer Nr. 1 ist! Nur anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen jede Beschäftigung annehmen. Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder die nach einem abgelehnten Asylantrag geduldet werden, benötigen dagegen eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde, die auch von einer Zustimmung der Bundesarbeitsagentur (BA) abhängig ist. Für diese beiden Gruppen kommt legal nur ein Beschäftigungsverhältnis in Zeitarbeit in Frage – und das auch nur, wenn sie bereits mindestens vier Jahre in Deutschland leben. Über die Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge informiert die BA im Internet:

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/Detail/index.htm?dfContentId=
L6019022DSTBAI776950

Dort steht auch die Broschüre „Potentiale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen“ zum Down­load bereit.


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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