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13. Mai 2015

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 22.3.2015

CETA wird Wasser nicht anrühren!“

 

Niemand hat die Absicht, über die anstehenden Freihandelsakommen die Hand an die Wasserversorgung in Deutschland zu legen. ILSE AIGNER, Wirtschaftministerin in Bayern, und Dr. BEATE MERK, Ministerin für bayerische Europaangelegenheiten, haben am 5. März 2015, dem Landtag in München einen Bericht über die Auswirkungen des KanadischEuropäischen Handelsabkommens (CETA) auf Bayern vorgelegt. In dem Bericht beteuern die beiden Ministerinnen u.a.:

CETA sieht eine weitreichende Marktöffnung unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Arbeitnehmerrechten vor. Die öffentliche Daseinsvorsorge ist von Öffnungsverpflichtungen ausgenommen, die Beibehaltung als kommunale Pflichtaufgabe gewährleistet [s. Kasten].

CETA enthält gleichzeitig Vorkehrungen gegen ungewollte Marktöffnungen. Es wird sichergestellt, dass es durch CETA im Bereich von Verbraucherschutz, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Arbeitsbedingungen nicht zu Standardabsenkungen kommt.“

Weiterhin schreiben die beiden Münchner Kabinettsmitglieder, dass das Schutzniveau für die Daseinsvorsorge durch die Regelungen in CETA „mit seinem Negativlistenansatz ebenso abgesichert“ bliebe „wie bei einem Positivlistenansatz“. [Der Negativlistenansatz in CETA bedeutet, dass vom Abkommen alle Branchen betroffen sind, die nicht explizit ausgeschlossen werden. Ein Positivlistenansatz hätte demgegenüber zu Folge, dass nur die Branchen und Sektoren vom Abkommen eingeschlossen werden, die ausdrücklich im Abkommen genannt werden. Anm.: BBU.] Insgesamt kommen die beiden Ministerinnen zur folgenden „vorläufigen“ Bewertung des CETA-Textes:

Nach erster Prüfung ist das Verhandlungsergebnis aus Sicht der Bundesregierung wie auch aus bayerischer Sicht positiv zu bewerten. Nach vorläufiger Einschätzung der Bayerischen Staatsregierung setzt CETA unter dem Strich einen neuen Maßstab und räumt wesentliche Hindernisse für die [bayerische] Exportwirtschaft zur Seite, ohne Schutzstandards in der EU zu senken.“

Der 14seitige Bericht an den bayerischen Landtag, in dem auch Entwarnung im Hinblick auf die „regulatorische Zusammenarbeit“ sowie im Hinblick auf die Investorschiedsgerichte gegeben wird, kann via nik@akwasser.de bei uns angefordert werden.

CETA:
Rekommunalisierung bleibt weiterhin möglich

In ihrer Bewertung des CETA-Vertrages kommen AIGNER & MERK zum Ergebnis, dass man sich vor einer Sperrklinken-Klausel (ratchet; s. RUNDBR. 1040/4) nicht zu fürchten brauche:

Im CETA-Abkommen sind Liberalisierungsverpflichtungen für den Bereich der Daseinsvorsorge ausgeschlossen. CETA enthält die in anderen »Freihandelsabkommen« sowie im WTO-Dienstleistungsübereinkommen GATS (General Agreement on Trade in Service im Rahmen der WTO) übliche Generalausnahme für die sog. public utilities (Daseinsvorsorge). Diese, seit nunmehr 20 Jahren bewährte, Ausnahmeregel deckt alle Bereiche ab, die in Deutschland unter »Daseinsvorsorge« verstanden werden. Zusätzlich zu dieser allgemeinen, bereits umfassenden Ausnahmeregel wurden ergänzend weitere ausdrückliche Ausnahmeregelungen zum Bereich Trinkwasserversorgung und Abwasser getroffen. Weder die public utilities-Klausel noch die beiden ergänzenden ausdrücklichen Ausnahmen unterliegen dem »ratchet« bzw. »standstill«. Dies bedeutet, dass auch eine Rekommunalisierung im Bereich der Daseinsvorsorge durch CETA weiter möglich ist.

 

 

TISA: EU-Verhandlungsmandat klammert
hoheitliche Dienstleistungen aus

 

Die Verhandlungen zum internationalen Handelsabkommen über Dienstleistungen (TISA - s. RUNDBR. 1041/1, 1040/4) wurden bislang hinter verschlossenen Türen geführt. Die EU- Kommission und der Ministerrat sind inzwischen zur Einsicht gekommen, dass »Geheimverhandlungen« zu einer schlechten Stimmung in der europäischen »Zivilgesellschaft« führen.

Im Rahmen seiner neuen „Transparenz-Offensive“ hat der Rat der europäischen Union deshalb am 10. März 2015 sein Verhandlungsmandat für das Dienstleistungsabkommen TISA veröffentlicht („Entwurf von Richtlinien für die Aushandlung eines plurilateralen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen“). U.a. hat sich die EU das Ziel gesetzt, in den TISA-Verhandlungen anzustreben, dass „Dienste, die im Rahmen der Ausübung der Hoheitsgewalt erbracht werden (…), nicht in das Übereinkommen einzubeziehen“ sind.

Da in Deutschland die Abwasserentsorgung als hoheitliche Aufgabe gilt (s. 897/1-2), wären damit zumindest die Abwasserbetriebe von einer Liberalisierung der Dienstleistungen ausgenommen. Der Rat postuliert in dem Verhandlungsmandat des Weiteren, dass „mit dem Übereinkommen (…) das Recht der EU und ihrer Mitgliedstaaten bekräftigt werden“ müsse, „im Interesse von Gemeinwohlzielen die Erbringung von Dienstleistungen in ihrem Gebiet zu regulieren und neue Vorschriften hierfür einzuführen“. Da in der Regel davon ausgegangen wird, dass die Trinkwasserversorgung dem Gemeinwohl dient, wären damit die Wasserversorger ebenfalls von der angestrebten Totalliberalisierung im Dienstleistungssektor ausgenommen (vgl. 1040/4). Auch das fünfseitige Verhandlungsmandat, das wegen seines Brüsseler EU-Sprechs kaum verständlich ist, können Interessierte bei uns anfordern.

Gabriel beruhigt:
TTIP soll Daseinsvorsorge nicht gefährden

 

In der Debatte um das umstrittene Handelsabkommen TTIP zwischen der USA und der EU (s. RUND- BR. 1055/1, 1049/1, 1041/1, 1040/2-4, 1029/2-3, 1026/1-2, 1023/1-2) hat auch Bundeswirtschaftsminister SIGMAR GABRIEL Negativfolgen für die öffentliche Daseinsvorsorge ausgeschlossen. Kommunen müssten weiter das Recht haben,

„die Aufgaben der Daseinsvorsorge nach Maßgabe ihrer Prioritäten vor Ort zu erledigen“,

zitierte die FRANKFURTER RUNDSCHAU am 21.02.15 den SPD-Minister. An der kommunalen Selbstverwaltung „könne und dürfe“ weder TTIP noch ein anderes Abkommen etwas ändern. Die Daseinsvorsorge sei ein „Eckpfeiler für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“.

In einer Pressemitt. vom 20.02.15 verwies das Bundeswirtschaftsministerium ergänzend auf das TTIP-Verhandlungsmandat der EU-Kommission, „das auch auf Betreiben der Bundesregierung veröffentlicht“ worden sei. Bereits im TTIP-Verhandlungsmandat sei verankert, „dass die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU erhalten bleiben soll“. In diesem Punkt seien „sich die Chefunterhändler der EU-Kommission und der USA einig, was sie auch öffentlich bekundet“ hätten.

„Für den Bereich der Daseinsvorsorge wird es eine besondere Regelung geben, die eine weitere Marktöffnung gegenüber den USA ausschließt. Das bedeutet, dass keine Verpflichtung zur Privatisierung geschaffen wird und die Kommunen auch dort, wo keine Monopole bestehen, unverändert ihre Aufgaben wahrnehmen können. Auch der Spielraum für künftige Maßnahmen - etwa für Rekommunalisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge - bleibt erhalten“,

heißt es in der BMWi-Pressemitteilung, die unter
http://www.bmwi.de/DE/Presse/ pressemitteilungen,did=691614.html
abgerufen werden kann.

US-Chlorhähnchen oder EU-Antibiotikahühnchen?
Gabriel beliebt zu scherzen

Anlässlich einer TTIP-Werbeveranstaltung am 23.02.15 in Berlin witzelte Bundeswirtschaftsminister SIGMAR GABRIEL, dass es vielleicht gesünder sein könnte, ein US-amerikanisches Chlorhühnchen an Stelle eines europäischen Antibiotikahähnchens zu verspeisen – zum Nachhören unter

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2015/02/23/drk_20150223_2240_70dccfdd.mp3

Der ebenfalls anwesende BDI-Chef ULRICH GRILLO sowie US-Botschafter JOHN EMERSON gaben sich amüsiert, zumal der Bundeswirtschaftsminister laut tagesschau.de auf dem Transatlantischen Wirtschaftsforum in Berlin anschließend ein „flammendes Plädoyer für TTIP“ gehalten hatte. Leuten wie GABRIEL kommt es offenbar gar nicht in den Sinn, darüber nachzudenken, dass die fabrikmäßige Aufzucht von Hundertausenden von Hühnern in der Massentierhaltung Hygienerisiken verursacht, die man nur noch mit Chlor und Antibiotika in den Griff bekommt. Dass die in TTIP vorgesehene weitere Liberalisierung des Agrarhandels die „Konsolidierung“ in der Nutztierhaltung noch ein Mal verschärfen wird, ist für Gabriel & Co. auch keiner weiteren Überlegung wert (s. RUNDBR. 1055/1). Insofern kommen diese Politiker erst gar nicht auf die Idee, in den TTIP-Verhandlungsrunden über Standards zu sprechen, die eine sozial-, tier- und umweltgerechte Tierhaltung beiderseits des Atlantiks gewährleisten würde.

 

Gabriel: Gleichberechtigter Zugang
zum deutschen Wassermarkt für Alle!

 

Interessant im Hinblick auf die zuvor genannnte BMWi-Pressemitteilung sind Ausführungen von Bundeswirtschaftsminister SIGMAR GABRIEL zum diskriminierungsfreien Zugang für alle Interessierten zu den jeweiligen Wasser- und Abwassersektoren in der EU und in den USA. In einer Bundestagsrede hatte Gabriel am 27.11.2014 zunächst betont, dass es in den »Freihandelsabkommen« für den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge keinerlei Zwang zur Privatisierung geben werde – um dann fortzufahren:

"Unsere Unternehmen, auch unsere Wasserversorgungsunternehmen, haben im Zweifel ein Interesse, Marktzugangsmöglichkeiten in anderen Teilen der Welt zu bekommen. Im Gegenzug sagen wir: Wenn bei uns jemand die Abwasserbeseitigung oder Wasserversorgung privatisiert – das gibt es in Deutschland durchaus, und zwar auf freiwilliger Basis, ohne Zwang –, dann muss es auch möglich sein, dass sich Unternehmen aus anderen Ländern darum bewerben, wie das übrigens heute in der Europäischen Union schon der Fall ist. (…). Wenn sich eine Kommune das Recht herausnimmt, selbst zu entscheiden, was sie mit ihrer Wasserversorgung und Abwasserentsorgung tut, dann darf keine Diskriminierung ausländischer Unternehmen erfolgen."

Zum Nachlesen im Bundestagsprotokoll unter
http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18070.pdf
auf den Seiten 6622 und 6623.

An anderer Stelle der Bundestagsdebatte zu CETA und TTIP unterstrich Gabriel nochmals:

Eine Kommune darf (…) privatisieren; aber sie wird durch ein Freihandelsabkommen nicht dazu gezwungen, es zu tun.“

Zu dem von GABRIEL postulierten Interesse deutscher Wasserversorger, „Marktzugangsmöglichkeiten in anderen Teilen der Welt zu bekommen“ wäre folgendes anzumerken. Nachdem RWE, EON und die Berliner Wasserbetriebe Mitte der Nuller-Jahre mit ihren Auslandsengagements ausnahmslos und gründlich auf die Nase gefallen sind (s. RUNDBR. 821/3, 739/1-2), hat man nichts mehr davon gehört, dass sich deutsche Wasserversorger auf Auslandsmärkten kommerziell engagieren wollten. Dem Vernehmen nach will sich jetzt auch noch GELSENWASSER von seiner französischen Tochter verabschieden. Wenn GABRIEL trotzdem der „diskriminierungsfreien“ Öffnung des deutschen »Wassermarktes« das Wort redet - wegen angeblicher Weltmarkt-Ambitionen hiesiger Wasserversorger -, ist das ein ziemlich schräges Argument.



Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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