Der Trinkwasserqualitätsbericht informiert u.a. auch ausführlich über die Belastung des Trinkwassers mit Pestiziden. Allerdings erfolgt die Berichterstattung der Bundesländer gegenüber dem UBA und dem BMG nicht einheitlich. Um das länderunterschiedliche Berichtsverhalten zu erklären, muss der Trinkwasserqualitätsbericht etwas weiter ausholen.
Erklärt wird zunächst, dass im EU-Pflanzenschutzrecht N,N-Dimethylsulfamid (DMS) als sogenannter „nicht relevanter Metabolit“ zählt. Für die „nicht relevanten Metaboliten“ sind in der Trinkwasserverordnung und in der EG-Trinkwasserrichtlinie keine Grenzwerte festgelegt. Dennoch wird von einigen Bundesländern DMS als unerwünschte Kontaminante auch trinkwasserrechtlich als relevant eingestuft. Deshalb unterliegt in diesen Bundesländern DMS den selben Anforderungen und Maßnahmen im Falle einer Nichteinhaltung des Grenzwertes, wie sie für die Muttersubstanz gilt. Für die Muttersubstanz Tolyfuanid hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Anfang des Jahres 2007 die Anwendung im Freiland ausgesetzt. Auf Grund dieser Zusammenhänge beurteilte beispielsweise die für Trinkwasser zuständige oberste Landesbehörde in Schleswig-Holstein, gestützt auf das Minimierungs- und Vorsorgeprinzip, das Abbauprodukt DMS als relevanten Metaboliten im Sinne der TrinkwV 2001. Deshalb wird für Schleswig-Holstein auch DMS vom 0,1-Mikrogramm-Einzelstoffgrenzwert für Pestizide erfasst.
Die länderunterschiedliche Einordnung von DMS verdeutlicht für den Trinkwasserqualitätsbericht,
„wie zuständige Landesbehörden den ihnen im praktischen Trinkwasservollzug obliegenden Ermessensspielraum im Sinne des Verbraucherschutzes ausschöpf(t)en“.
Andere Landesbehörden seien auf der Grundlage der geltenden wasser- und pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen zu der Auffassung gelangt, PSM-Folgeprodukte wie DMS gemäß pflanzenschutzrechtlicher Zulassungen weiterhin als nicht relevante Metaboliten einzustufen. Wenn solche Substanzen dann im Trinkwasser in Konzentrationen von mehr als 0,0001 mg/l auftreten, müssen die Behörden in diesen Ländern hierüber nicht – wie bei einer Grenzwertüberschreitung nach Trinkwasserrichtlinie – berichten. So kann es passieren, dass die von den zuständigen Behörden dieser Länder im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes eingeleiteten Maßnahmen im Trinkwasserqualitätsbericht unberücksichtigt bleiben. Der Trinkwasserqualitätsbericht knüpft daran die Mahnung:
„Eine europarechtlich einheitliche Regelung wäre hier sehr wünschenswert.“