Nach der Option 5 soll auch die Leistungsfähigkeit (Performance) der Wasserversorger und deren Nachhaltigkeit gestärkt werden. Das betrifft vor allem die Ressourceneffizienz, die u.a. über ein nationales Benchmarking gemessen werden soll. Unter die Ressourceneffizienz werden in der Option 5 „auch Maßnahmen zur Wasserwiederverwertung, zum Wassersparen und zur Regenwassernutzung“ gezählt.[Bezüglich dieser Punkte ist anzunehmen, dass sie u.a. wegen hygienischer Risiken auf großen Widerstand bei den deutschen Wasserversorgern stoßen werden – Motto: „Wir sind hier doch nicht in der Sahelzone!“]
Als Spätfolge der Europäischen Bürgerinitiative für ein Menschenrecht auf Wasser soll nach der Option 6 jedem Bürger in der EU das Recht auf den Zugang zu qualitativ einwandfreiem Trinkwasser und zu adäquaten sanitären Einrichtungen gewährleistet werden.
Der DVGW vertritt die Meinung, dass mit den genannten Optionen die Trinkwasserrichtlinie völlig überladen würde. Man müsse nach Wegen suchen, den Inhalt der Optionen in passendere Richtlinien zu verlagern. Der Regelungsumfang der Trinkwasserrichtlinie solle wie bisher auf die Festlegung von Qualitätsparametern und auf das Überwachungsmonitoring beschränkt werden. Seine Bedenken gegenüber einer Aufblähung der Richtlinie hat der DVGW über den europäischen Dachverband der Wasserversorger (EurEau) in das jetzt anlaufende „Impact Assessment“ eingebracht. In diesem Überprüfungsprozess soll gecheckt werden, welche positiven und negativen Konsequenzen die Umsetzung der sechs Optionen in die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie haben könnte.
Die Ergebnisse aus dem Assessment sollen bis Sommer 2016 vorliegen. „Erst dann wird die Generaldirektion Umwelt eine endgültige Entscheidung treffen, ob die Richtlinie vollständig überarbeitet wird oder nicht.“
Die Stellungnahme von EurEau kann unter
www.dvgw.de/mein-dvgw/wasser-themen-in-europa/trinkwasser-richtlinie/nachgelesen werden.