Hauptaufreger in der geplanten Novelle zur Grundwasserverordnung dürften die sogenannten „nicht relevanten Metaboliten“ sein. Dabei handelt es sich um einen Fachbegriff aus dem Zulassungsrecht für Pestizide („Pflanzenschutz- und –behandlungsmittel“).
Nach der EG-Trinkwasserrichtlinie und der deutschen Trinkwasserverordnung muss beim Einsatz von Pestiziden gewährleistet werden, dass für das einzelne Pestizid und seine relevanten Abbauprodukte („Metabolite“) eine Konzentration von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) – also einem Zehnmillionstel Gramm - nicht überschritten wird. Wenn allerdings auf dem Weg von der Pflanze bis in Grundwasser nur mindertoxische Metabolite entstehen, gilt nach dem EU-Pestizid-Zulassungsrecht ein deutlich lascherer Grenzwert – nämlich 10 µg/l. Das sind dann die „nicht relevanten Metabolite“ – nicht relevant deshalb, weil sie „eine deutlich geringere Toxizität“ als das Ausgangspestizid aufweisen. Hinzu kommt, dass die Masse der Pestizide ohnehin nicht als „giftig“, „sehr giftig“, „kanzerogen“ oder „reproduktionstoxisch“ eingestuft ist. Und wenn schon das Ausgangspestizid als harmlos angesehen wird, gilt das dann auch für die Abbauprodukte – die sind dann allesamt „nicht relevant“.
Die Administration in Deutschland war schon immer der Ansicht, dass diese Vorgehensweise der EU dem Vorsorgeprinzip widersprechen würde. Der Grenzwert von 10 µg/l für „nicht relevante Metabolite“ wurde von den deutschen Fachbehörden (Umweltbundesamt, UBA & Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR) mit einigem Unbehagen gesehen. Das Umweltbundesamt hat deshalb für die „nicht relevanten Metaboliten“ einen „Gesundheitlichen Orientierungswert“ (GOW) von 3 µg/l festgelegt. Bei der jetzt vorliegenden Neufassung der Grundwasserverordnung geht es zum einen darum, ob die „nicht relevanten Metaboliten“ überhaupt in die Parameterliste der neugefassten Grundwasserverordnung aufgenommen werden sollen. Und zum anderen wird die Diskussion entbrennen, welcher Schwellenwert festgelegt werden soll:
Die soften 10 µg/l à la EU oder der strengere GOW von 3 µg/l, wie es vom UBA empfohlen wird. Mehr über diese Auseinandersetzung in den nächsten Notizen. Und wer mehr zu den „nicht relevanten Metaboliten“ wissen will, bekommt durch das Eingeben dieser Begrifflichkeit in eine Suchmaschine gleich in den ersten zehn Treffern eine Fülle von Unterlagen zur Verfügung gestellt – so u.a. vom Umweltbundesamt, von diversen Unis und von einigen Landesämtern für Umweltschutz.