Hauptaufreger  in der geplanten Novelle zur Grundwasserverordnung dürften die  sogenannten „nicht relevanten Metaboliten“ sein. Dabei handelt es  sich um einen Fachbegriff aus dem Zulassungsrecht für Pestizide  („Pflanzenschutz- und –behandlungsmittel“). 
      Nach der  EG-Trinkwasserrichtlinie und der deutschen Trinkwasserverordnung muss  beim Einsatz von Pestiziden gewährleistet werden, dass für das  einzelne Pestizid und seine relevanten Abbauprodukte  („Metabolite“) eine Konzentration von 0,1 Mikrogramm pro Liter  (µg/l) – also einem Zehnmillionstel Gramm  - nicht  überschritten wird. Wenn allerdings auf dem Weg von der Pflanze  bis in Grundwasser nur mindertoxische Metabolite entstehen, gilt  nach dem EU-Pestizid-Zulassungsrecht ein deutlich lascherer Grenzwert  – nämlich 10 µg/l. Das sind dann die „nicht relevanten  Metabolite“ – nicht relevant deshalb, weil sie „eine  deutlich geringere Toxizität“ als das Ausgangspestizid aufweisen. Hinzu kommt, dass die Masse der  Pestizide ohnehin nicht als „giftig“, „sehr giftig“,  „kanzerogen“ oder „reproduktionstoxisch“ eingestuft ist. Und  wenn schon das Ausgangspestizid als harmlos angesehen wird, gilt das  dann auch für die Abbauprodukte – die sind dann allesamt „nicht  relevant“. 
      Die Administration in Deutschland war schon immer  der Ansicht, dass diese Vorgehensweise der EU dem Vorsorgeprinzip  widersprechen würde. Der Grenzwert von 10 µg/l für „nicht  relevante Metabolite“ wurde von den deutschen Fachbehörden  (Umweltbundesamt, UBA & Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR)  mit einigem Unbehagen gesehen. Das Umweltbundesamt hat deshalb  für die „nicht relevanten Metaboliten“ einen  „Gesundheitlichen Orientierungswert“ (GOW) von 3 µg/l  festgelegt. Bei der jetzt vorliegenden Neufassung der  Grundwasserverordnung geht es zum einen darum, ob die „nicht  relevanten Metaboliten“ überhaupt in die Parameterliste der  neugefassten Grundwasserverordnung aufgenommen werden sollen.  Und zum anderen wird die Diskussion entbrennen,  welcher Schwellenwert festgelegt werden soll:
      Die  soften 10 µg/l à la EU oder der strengere GOW von 3 µg/l, wie es  vom UBA empfohlen wird. Mehr über diese Auseinandersetzung in  den nächsten Notizen. Und wer mehr zu den „nicht relevanten  Metaboliten“ wissen will, bekommt durch das Eingeben dieser  Begrifflichkeit in eine Suchmaschine gleich in den ersten zehn  Treffern eine Fülle von Unterlagen zur Verfügung gestellt –  so u.a. vom Umweltbundesamt, von diversen Unis und von einigen  Landesämtern für Umweltschutz.