Der hessische Rechnungshof hat der Effizienz der Gewässerschutzberatung der Landwirte in Hessen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ein vernichtendes Urteil ausgestellt. Die für die landwirtschaftliche Gewässerschutzberatung in den Jahren 2012 bis 2014 eingesetzten Mittel von 11,3 Mio. Euro aus der Abwasserabgabe (!) würden „in einem deutlichen Missverhältnis zum erreichten Ergebnis“ stehen.
„In Gebieten mit nitratbelasteten Grundwasserkörpern kam es bislang nicht zu einer ausreichenden Reduzierung der landwirtschaftlichen Stickstoffüberschüsse. Allein mit freiwilligen Beratungsangeboten wird das Land die Ziele der EU-Richtlinien nicht erreichen“,
schreibt der Hessische Rechnungshof in seinem Prüfbericht, der kürzlich als Landtags-Drs. 19/3328 veröffentlicht worden ist. Der Rechnungshof vertritt in seinem Prüfbericht die Auffassung,
„dass im derzeitigen Konzept der gewässerschutzorientierten Beratung der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit keine ausreichende Beachtung“ finde.
„Das Beratungsprogramm ist zudem komplex, fehleranfällig und erfordert einen hohen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand.“
Die Prüfer kritisieren, dass das Land bereits seit 2001 eine gewässerschutzorientierte Beratung für landwirtschaftliche Betriebe durchführe, dass sich aber gleichwohl „keine wesentliche Besserung“ bei der Grundwassergüte eingestellt habe – und das obwohl das Land zusätzlich zur Beratung grundwasserschonende Bewirtschaftungsweisen über das Agrarumweltprogramm finanziere. Die Prüfer werfen den Behörden auch organisatorisches Chaos, Misswirtschaft und fehlerhafte und intransparente Ausschreibungsverfahren sowie „unzulässige Absprachen und Bevorzugungen“ bei der Vergabe von Beratungsdienstleistungen vor.
Der Rechnungshof schlägt deshalb vor, dass „das Beratungskonzept grundlegend überarbeitet werden“ sollte. In dem Prüfbericht wird ferner empfohlen,
„zusätzlich ökonomische und rechtliche Instrumente in einem integrierten Ansatz (zu) berücksichtigen, um die Ziele mit einem wirtschaftlichen Mitteleinsatz zu erreichen“.
Als geeignete Instrumente hierzu kommen für den Rechnungshof „die Einführung einer Stickstoffüberschussabgabe, die Ausweisung von Wasserschutzgebieten in gefährdeten Bereichen oder sonstige ordnungspolitische Maßnahmen“ in Frage. [Es steht zu befürchten, dass bei entsprechenden Prüfungen die Rechnungshöfe in den anderen Bundesländern zu ähnlich negativen Befunden kommen würden; Anm. BBU]