Der Ernährungspolitische Bericht 2016 der Bundesregierung widmet sich auch dem Rohrleitungs- und Installationsmaterial in der häuslichen Trinkwasserversorgung. Dabei sei festzustellen, „dass der Einfluss von Werkstoffen und Materialien, aus denen Rohrleitungen und Armaturen gefertigt werden, auf die Qualität des Trinkwassers zunimmt“. Der Bericht führt dies auf unsere gestiegenen Komfortansprüche zurück. Die würden zum Einen „zu komplexeren Installationen mit längeren Leitungswegen“ führen. Zum Anderen käme es auch „zu wenig genutzten Sanitärbereichen, in denen Wasser längere Zeit stagniert“. Somit würden mehr Situationen entstehen, in denen das Wasser Zeit habe, Stoffe aus den Installationsmaterialien aufzunehmen oder gar zu verkeimen.
„Die noch am Hausanschluss sehr gute Trinkwasserqualität kann bei längerer Aufenthaltszeit in Installationen, die nicht in Einklang mit den Vorgaben des technischen Regelwerks gebaut, gewartet und betrieben werden, somit abnehmen.“
Daher seien Vorgaben für die Qualität von Materialien im Kontakt mit Trinkwasser und entsprechende Prüfvorschriften notwendig. Um damit gleichwohl den freien Warenverkehr nicht zu behindern und um ein einheitliches Schutzniveau innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen, sollten die Vorgaben für Installationsprodukte wie Leitungen und Armaturen europäisch harmonisiert werden. Der Bericht kommt zu folgendem Fazit:
„Während Vorgaben für die Verpackung anderer Lebensmittel national wie EU-weit gut geregelt sind, besteht für die ‚Verpackung‘ des Trinkwassers Nachholbedarf auf EU-Ebene.“