aktualisiert:
10. Juli 2017
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WasserInBürgerhand!
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BBU-Wasserrundbrief,
14.6.2017
TFA – ein neuer Schadstoff in Grund-,
Trink- und Oberflächengewässern
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Man glaubt es kaum – obwohl Grund- und Trinkwässer hoch und runter analysiert werden, werden selbst im Mikrogrammbereich immer noch Schadstoffe entdeckt. Dazu gehört Trifluoracetat (TFA), ein Wirkstoffverstärker, mit dem sich jetzt die GELSENWASSER AG und die Mannheimer Wasserversorgung herumschlagen müssen. Bei TFA handelt es sich um eine Industriechemikalie oder um ein Pestizid-Abbauprodukt. TFA kann auf unterschiedlichste Weise in Oberflächengewässer sowie in Grund- und Trinkwässer gelangen. Die TFA-Befunde im Neckar – und damit in den Rohwasserressourcen der Mannheimer Wasserversorgung – lassen sich auf eine industrielle Einleitung durch den Chemiekonzern Solvay in Bad Wimpfen zurückzuführen (Details siehe unten). Demgegenüber werden die TFA-Befunde in einem der größten Trinkwasserversorgungsunternehmen Deutschlands, der GELSENWASSER-AG (Nordrhein-Westfalen), auf den Einsatz von Pestiziden zurückführt
(vgl. gelsenwasser.de/wasser/
trinkwasserqualitaet/aktuelles/).
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Wie kam es zur Heraufsetzung
der zulässigen TFA-Konzentrationen?
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TFA ist aufgrund seiner chemischen Eigenschaften sehr gut wasserlöslich und bei der Trinkwasseraufbereitung nicht zu entfernen. Gelangt TFA einmal ins Wasser, bleibt es dort auch. Das stabile Molekül kann auch in der Natur kaum abgebaut werden. TFA wird in der Trinkwasserverordnung nicht aufgeführt, so dass bis jetzt auch kein gesetzlich festgeschriebener Grenzwert festgelegt wurde. Das Umweltbundesamt (UBA) hat allerdings einen allgemeinen Vorsorgewert ermittelt und dabei toxikologische Aspekte sowie Reinheitsansprüche an das Trinkwasser berücksichtigt. Maßnahmen, um die Aufnahme von TFA im Wasser zu verringern, müssen somit erst ab einer Konzentration von über 10 μg/l TFA im Trinkwasser ergriffen werden. Seit Januar 2017 stuft das Umweltbundesamt zudem den Stoff als nicht-relevanten Metaboliten (nrM – vgl. RUNDBR. 1096/1-2) von Wirkstoffen aus Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit einem Gesundheitlichen Orientierungswert (GOW, s. 1105/4) von 3 μg/l ein. Zuvor hatte ein GOW von nur 1 μg/l gegolten. Als Begründung der Änderung des Grenzwertes werden ergänzende Studien zur Toxizität angeführt, die eine höhere Bewertung zulassen (vgl.
umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/374/dokumente/gowpsm
20170111.pdf).
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Lascherer GOW wird mit
BAYER-Untersuchungen gerechtfertigt
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Wie es zu dieser Heraufsetzung des GOW gekommen ist, wollte die LINKS-Fraktion im Bundestag wissen und hatte dazu eine Kleine Anfrage in den Bundestag eingebracht. In ihrer Antwort 18/12461 vom 22.05.17 schreibt die Bundesregierung erstaunlicherweise, dass die Heraufsetzung des GOW von 1 µg/l auf 3 µg/l mit Untersuchungen des Konzerns gerechtfertigt wird, der die TFA-bildenden Pestizide herstellt und vermarktet:
„Grundlage der Änderung des gesundheitlichen Orientierungswertes (GOW) waren Originalunterlagen zu den mit der Substanz durchgeführten In-vitro- und Invivo- Studien des Rechteinhabers, Bayer Crop Sciences.“
Dass sich BAYER damit selbst einen Persilschein für seine TFA-Pestizide ausstellen durfte, sei aber keinesfalls suspekt. Denn der BAYER-Konzern habe
„die Untersuchungen nach den Vorgaben der Guten Labor-Praxis (GLP) und gemäß den Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD; Richtlinie 408) als auch der United States Environmental Protection Agency (US EPA; OPPTS 870 3100) durchgeführt und hierfür die Kosten getragen“.
Den Verweis auf die einschlägigen Normen der guten Laborpraxis interpretieren wir mal so: Dass die kommerziellen Interessen des Pestizidherstellers kritische Fragen nach der Neutralität des Untersuchungsdesigns auslösen könnten, ist nach Meinung der Bundesregierung völlig abwegig, denn alle BAYER-MitarbeiterInnen sind zu höchster wissenschaftlichen Sorgfalt und Genauigkeit verpflichtet! Darauf kann man im Umweltbundesamt blind vertrauen. -n.g.-
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Sind die TFA-Befunde bei
GELSENWASSER ein Einzelfall?
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Die LINKS-Fraktion wollte auch wissen, ob es sich bei den TFA-Befunden im Gelsenwasser-Versorgungsgebiet um Einzelfälle handeln würde. Das Eingeständnis der Regierung:
„Da der Bundesregierung keine Daten über die Verbreitung von Triflouressigsäure (TFA) im Grundwasser vorliegen, kann nicht abgeschätzt werden, ob es sich bei den Funden der Gelsenwasser AG um Einzelfälle handelt.“
Wie schon in früheren parlamentarischen Anfragen zur Grundwasserqualität verweist die Regierung auch bei der TFA-Problematik erneut auf den Föderalismus: Grundwasseruntersuchungen sind Angelegenheit der Bundesländer (s. RUNDBR. 1107/1).
„Aussagen zur Belastung von Trinkwasserentnahmestellen laufen nicht auf Bundesebene zusammen. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat eine Abfrage bei Wasserversorgern und Landesbehörden gezeigt, dass keine weiteren Überschreitungen des GOW auftraten.“
Dabei bleibt zum einen offen, ob es sich bei der Deklaration einer Nicht-Überschreitung um den alten 1 µg-GOW oder den – dank der BAYER-Untersu-chungen - verlaschten 3 µg-GOW handelt. Zum anderen haben wir die Befürchtung, dass es immer noch Wasserversorger gibt, die sich aus Imagegründen mit Positivbefunden eher bedeckt halten – zumal sich Wasserwerker und Pestizidhersteller in einem Runden-Tisch-Gremium zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet haben (s. RUNDBR. 1107/4) – Motto: Keiner darf den anderen anschwärzen! Erfreulich ist immerhin, dass die Bundesregierung mitteilt, dass die Messempfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und -metaboliten vom 16. Januar 2017 inzwischen empfiehlt, auch TFA im Grundwasser-monitoring zu berücksichtigen. -n.g.-
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Bundesregierung & EU-Kommission
sehen keine Handlungsnotwendigkeit
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In ihrer Kleinen Anfrage wollte die LINKS-Fraktion auch wissen, ob die Bundesregierung Maßnahmen für erforderlich hält, „um den Einsatz von Pestiziden, die zur TFA-Bildung führen, einzuschränken oder anderweitig zu reglementieren?“ Nach Meinung der Regierung zeige die aktuelle Befundlage,
„dass der Gesundheitliche Orientierungswert (GOW) nur in Ausnahmefällen überschritten werde. Daher hält die Bundesregierung derzeit keine Maßnahmen für notwendig“.
Dass die „Ausnahmefälle“ einen der größten deutschen Wasserversorger betreffen, scheint für die Regierung vernachlässigbar zu sein. Auf eine entsprechende Frage teilt die Regierung ferner mit, dass ihr „keine Erkenntnisse“ vorliegen, „wie die TFA-Problematik in der Europäischen Kommission eingeschätzt und bewertet wird“.
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„TFA-bildende Pestizide sind
zur
Resistenzvermeidung notwendig!“
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„Sind nach Auffassung der Bundesregierung Pestizide, die TFA enthalten, essenziell für den Anbauerfolg?“
Auf diese Frage der LINKS-Fraktion antwortete die Bundesregierung, dass es sich nach ihrer Kenntnis bei den beiden Wirkstoffen Flurtamone und Flufenacet um Wirkstoffe handele,
„die im Ackerbau wegen ihres Wirkungsspektrums zur Resistenzvermeidung notwendig sind“. Und auf die Frage , ob „zu ähnlichen Kosten weniger problematische Pestizide zur Verfügung, die nicht zu TFA oder anderen trinkwasserrelevanten Pestiziden abgebaut werden“,
verwies die Bundesregierung wiederum auf die Notwendigkeit einer Resistenzvermeidung – soll heißen, dass die Landwirte fortlaufend und periodisch die von ihnen eingesetzte Pestizid-Palette wechseln müssen, um die Ausbildung von Resistenzen zu unterdrücken.
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Ist Trifluoressigsäure (TFA) gesund?
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Auf die Frage nach der gesundheitlichen Relevanz von Trifluoressigsäure (TFA) im Trinkwasser antwortet die Bundesregierung, dass schon die Heraufsetzung des GOW für TFA zeige,
„dass für den Menschen nach dem derzeitigen Stand des Wissens auch bei einer Aufnahme über einen längeren Zeitraum nicht von einer gesundheitlichen Besorgnis auszugehen ist“.
Und wegen der nur ausnahmsweise zu registrierenden Überschreitung des heraufgesetzten GOW sei auch eine Einschränkung der Verwendung von Pestiziden, die zur TFA-Bildung führen, nicht erforderlich. Rechtsverbindliche Restriktionen bei der Pestizidzulassung auf Bundesebene seien nur wegen einer lokalen Überschreitung des GOW ohnehin „nicht ableitbar“ – und weiter:
„Falls Maßnahmen notwendig sind, hängen diese von den Bedingungen des Einzelfalles ab. Soweit möglich, werden dabei Maßnahmen zur Reduktion der Einträge zu bevorzugen sein; anderenfalls sind Maßnahmen in der Trinkwasseraufbereitung zu treffen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass beim Vollzug der Trinkwasserverordnung die jeweils geeigneten Maßnahmen identifiziert und getroffen werden.“
Damit halst die Bundesregierung letztlich die Verantwortung zum einen den Wasserwerkern auf, die sich Eliminierungsverfahren für TFA einfallen lassen sollen. Zum anderen müssen sich die Gesundheitsämter, die für den Vollzug der Trinkwasserverordnung zuständig sind, Gedanken darüber machen, wie mit TFA im Rohwasser der Wasserwerke und ggf. im Trinkwasser umzugehen ist. Da erscheint uns die Forderung eines GELSENWASSER-Pressesprechers, auf breiter Front zum prinzipiell TFA-freien Ökolandbau überzugehen, durchaus plausibler. -n.g.-
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Wie kommt Trifluoracetat in den Neckar?
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Lt. Heilbronner Stimme hatte die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) bei einem Forschungsprojekt Mitte Sept. 2016 erstmalig Hinweise auf eine Verunreinigung des Neckars mit Trifluoracetat ab der Höhe von Bad Wimpfen erhalten:
„Die folgenden Untersuchungen in den flussabwärts gelegenen Trinkwasserfassungen konnten Trifluoracetat in Konzentrationen über dem Maßnahmewert von 10 Mikrogramm pro Liter nachweisen. Als unmittelbare Maßnahme nahmen die betroffenen Wasserversorger besonders belastete Brunnen vom Netz und erhöhten die Zumischung unbelasteten Wassers.“
Nach den etwas anderen Angaben des SWR sei das Ganze „eher durch einen Zufall“ herausgekommen:
„In einer Doktorarbeit am Technologiezentrum Wasser in Karlsruhe wurde aufgedeckt, dass der Neckar bei Bad Wimpfen mit einer Fluorverbindung belastet ist. Der Doktorand entwickelte ein Verfahren, mit dem er besonders kleine Moleküle im Wasser nachweisen kann, so ein Sprecher des Technologiezentrums. Im Rahmen der Doktorarbeit habe er Trinkwasser aus dem Raum Mannheim/ Heidelberg mit Anteilen von Neckarwasser untersucht und darin entsprechende Salze einer Fluoressigsäure festgestellt. Daraufhin habe das Technologiezentrum mehrere Stellen im Neckar beprobt und sei auf die Einleitestelle von Solvay in Bad Wimpfen (Kreis Heilbronn) gestoßen. Dort war eine beachtliche Menge des Salzes im Fluss.“
Durch die Untersuchungen wurde publik, dass die Solvay Fluor GmbH über Jahre hinweg mehrere Kilogramm TFA pro Stunde in den Neckar eingeleitet hatte. Im Neckar selbst stellten sich dadurch Konzentrationen von bis zu 100 µg/l ein. Die hohen Konzentrationen verbunden mit der äußerst guten Wasserlöslichkeit von TCA führten im Uferfiltrat des Neckars – und dann auch im Trinkwasser - zur Überschreitung des Maßnahmenwertes von 10 µg/l. Das sorgte für einige Aufregung und Empörung – vor allem in den Kommunen, deren Trinkwasserversorgung u.a. auch auf Uferfiltrat aus dem Neckar basierte. Die in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe konterte das Unternehmen kühl:
„Das Unternehmen legt Wert auf die Feststellung, dass es zu keinem Zeitpunkt gesetzlich festgelegte Abwassergrenzwerte oder Vorgaben der Behörden überschritten hat. Alle Anlagen in unserem Werk in Bad Wimpfen waren und sind im bestimmungsgemäßen Betrieb. Es gibt keinen Anlass zu Beunruhigung.“ (Pressemitt. von Solvay am 07.10.16).
Wie auch bei BAYER pocht man bei Solvay darauf, dass TFA gesundheitlich eher irrelevant sei:
„Aktuelle Studien zeigen, dass ein 70 Kilogramm schwerer Mensch täglich 4.000 Liter Wasser trinken müsste, um bei einer Konzentration von 10 Mikrogramm pro Liter, einen gesundheitlichen Effekt zu erreichen“,
so die Presseabt. von Solvay am 31.03.17. Ferner betonte der Konzern, dass man keine Trifluoressigsäure, sondern deren neutralisiertes Salz, also Trifluoracetat, einleite. Und im Übrigen sei es noch gar erwiesen ob die bei Heidelberg im Trinkwasser von Edingen-Neckarhausen nachgewiesenen Höchstkonzentrationen von bis zu 22 µg/l tatsächlich auf Uferfiltrat aus dem Neckar – und damit auf Solvay – zurückzuführen seien. Das sei Gegenstand weiterer Untersuchungen der LUBW und des RP Stuttgart.
Solvay verlagert Produktion von Trifluoressigsäure
nach Frankreich
Im Dez. 16 hatten sich das RP Stuttgart und der Solvay-Konzern auf einen Fahrplan zur Reduzierung der TFA-Einleitungen geeinigt. Zum Inhalt des Fahrplans hatte die Heilbronner Stimme am 07.12.16 berichtet, dass bei einem Gespräch im Stuttgarter Umweltministerium das Unternehmen angekündigt habe, „Trifluoressigsäure künftig vor allem in einem Solvay-Werk in Frankreich zu produzieren“. Damit würde sich die TFA-Menge im Abwasser des Standortes Bad Wimpfen „dauerhaft um die Hälfte“ reduzieren. Ob durch die Produktionsverlagerung die Belastung von französischen Gewässern entsprechend zunehmen wird, wurde nicht mitgeteilt. Wie immer in solchen Fällen wurde auch von Solvay das Arbeitsplatz-Argument herausgestrichen. Wenn die TFA-Einleitungen zu stark eingeschränkt würden, wären am Standort Bad-Wimpfen 100 bis 400 Arbeitsplätze in Gefahr.
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Alle TFA-Einleitungen waren
behördlich genehmigt
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Da Solvay beteuert hatte, dass die nicht gerade geringen TFA-Einleitungen durch den wasserrechtlichen Einleitebescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart abgedeckt seien, haben wir mit Verweis auf das Umweltakteneinsichtsrecht beim RP Stuttgart nicht nur um die Übermittlung sämtlicher Einleitedaten aus der amtlichen und der Eigenüberwachung von Solvay gebeten – sondern auch um Übermittlung des Einleitebescheides. Tatsächlich hatte das RP Stuttgart auf Seite 13 des Bescheides die Einleitung von TFA indirekt gebilligt. Das hat auch in Fachkreisen für ein gewisses Kopfschütteln gesorgt.
Einen zusammenfassenden Aufsatz über die TFA-Belastung des Neckars und die jetzt laufenden Bemühungen von Solvay, die TFA-Einleitungen zu reduzieren, können RUNDBR.-LeserInnen auf
http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/TFA-im-Neckar-Einer-ominoesen-Chemikalie-auf-der-Spur;art16305,3756520
nachlesen.
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Petition gegen die „unanständigen“
TFA-Einleitungen von Solvay
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Die Trinkwasserversorgung von Edingen-Neckarhausen, wenige Kilometer neckarabwärts von Heidelberg, war am stärksten von der TFA-Belastung im Neckar betroffen. Die dortige SPD hatte deshalb im Mai 2017 eine Petition lanciert, um Solvay und das RP Stuttgart zu veranlassen, die TFA-Einleitungen umgehend einzustellen. In der Petition wird das Vorgehen von Solvay als „nicht nur unanständig“ bezeichnet. Der Konzern würde mit seinen Abwassereinleitungen darüber hinaus, „die vielfältigen Bemühungen zur Reinhaltung unserer Gewässer torpedieren“ – und weiter:
„Da dies aber genehmigt geschieht, sind in besonderer Weise die Regierungspräsidien in der Pflicht, solche Gepflogenheiten zu stoppen und künftig nicht mehr zu genehmigen.“
Weitere Informationen zur Petition unter
www.spd-edingen-neckarhausen.de/
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