Basierend auf dem „blueprint“ (s. RUNDBR. 1029/2, 1007/4) aus dem Jahr 2012 will die EU-Kommission das Recycling von Abwasser stark voranbringen (s. 1097/1-2). Die Wassernot in den südlichen EU-Mitgliedsstaaten lasse gar keine andere Wahl, so die Auffassung der EU-Kommission.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat dieses Vorhaben auf einer Sitzung des baden-württembergischen Wasserrahmenrichtlinienbeirates am 19.01.17 als „sehr bedenklich“ eingestuft. Das Zusammenarbeitsgremium der Wasserwirtschaftsverwaltungen der deutschen Bundesländer sieht die Gefahr, dass bei der Wiederverwendung von Abwasser essenzielle Hygiene-Aspekte zu kurz kommen könnten. Zu befürchten sei, dass insbesondere im Hinblick auf die mikrobiologischen Parameter „minimale Qualitätsstandards“ festgelegt werden könnten.
U.a. macht die LAWA große Vorbehalte für eine Anreicherung von Grundwasser mit aufbereitetem Abwasser geltend. Die EG-Kommunalabwasserrichtlinie (s. RUNDBR. 922/1-2) könne keinesfalls die Grundlage für das Einleiten von gereinigtem Abwasser ins Grundwasser herangezogen werden. Die Kommunalabwasserrichtlinie sehe als Standardfall nur eine zweistufige Abwasserreinigung vor. „Das ist zu wenig“, so die Bewertung der Absichten der Kommission durch einen LAWA-Vertreter. Im Übrigen gehe die LAWA davon aus, dass gerade in den südlichen EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeiten zu einem rationelleren Wassereinsatz längst nicht ausgeschöpft seien.