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11. November 2018

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 17. Oktober 2018

Löschwasserbereitstellung:
Vorrang der Trinkwassergüte!

 

Durch den demographischen Wandel sowie auf Grund von Wassersparbemühungen und wassersparender Haushaltsgeräte ist vielerorts der Prokopfbedarf an Trinkwasser zurückgegangen. Teilweise muss mit geringeren Rohrdurchmessern das Leitungsnetz an den zurückgehenden Trinkwasserbedarf angepasst werden. Auch Trinkwasserspeicher können kleiner dimensioniert werden. Die Anpassung der Trinkwasserspeicher und –versorgungsnetze an den zurückgehenden Wasserbedarf kann aber negative Folgen für die Bereitstellung von Löschwasser haben. Bei Großbränden reicht das über das Netz zur Verfügung stehende Wasser zum Löschen nicht mehr aus.

In dem Aufsatz „Trinkwasserschutz bei der Löschwasserbereitstellung“ fordert Michael Schweizer in der wasserwirtschaft-wassertechnik (wwt) 5/2018, S. 54 – 60, dass man rechtzeitig alternative Löschwasserkonzepte aufstellen sollte. Denn für den Autor ist es klar, dass die Sicherung einer einwandfreien Trinkwasserqualität auf jeden Fall Vorrang haben muss. Darüber hinaus müsse auch bei einer hohen Entnahme von Löschwasser aus dem Trinkwasserversorgungsnetz die Versorgungsicherheit für die angeschlossenen Verbraucher gewährleistet sein. Wenn man unter diesen Bedingungen den Bedarf an Löschwasser aus dem Netz nicht mehr sicherstellen kann, müsse man sich frühzeitig alternative Konzepte für die Löschwasserbereitstellung überlegen, damit der Feuerwehr im Brandfall das Wasser nicht ausgeht.

Der Autor listet eine ganze Palette von alternativen Möglichkeiten zur Löschwasserbereitstellung auf – beispielsweise Löschwasserteiche und (unterirdische) Löschwasserbehälter. Der Autor weist in dem Zusammenhang auf das DVGW-Arbeitsblatt W405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ aus dem Jahr 2008 und insbesondere auf den Entwurf für das neue Beiblatt W405-B1 „Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen“ aus dem Jahr 2015 hin.

Weitere Auskunft zur netzentkoppelten Bereitstellung von Löschwasser bei
Oberbrandmeister Michael Schweizer
mika.schweizer@t-online.de

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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