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14. Feb. 2018

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 20. Januar 2018

EU befragt die Bürger über
Pharmawirkstoffe im Wasserkreislauf

 

Die im November 2017 angelaufene Öffentlichkeitskonsultation der EU-Kommission über „Arzneimittelwirkstoffe in der aquatischen Umwelt“ war ein Schwerpunktthema eines gleichnamigen Workshops am 8. Dez. 2017 in der Führungsakademie Baden-Württemberg in Stuttgart.

Bei der Internetkonsultation haben alle BürgerInnen in der EU die Möglichkeit, Stellung zur geplanten Pharmastrategie der Kommission zu beziehen. Wie Frau Dr. Ursula Maier vom baden-württembergischen Umweltministerium auf dem Workshop ausführte, sei die Konsultation die späte Folge der im Jahr 2013 verabschiedeten Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN) für prioritär (gefährliche) Stoffe in der aquatischen Umwelt.

Im Zuge der Verabschiedung der UQN-Richtlinie habe die EU-Kommission den Schmerzmittelwirkstoff Diclofenac und die beiden Hormone E1 (Estron bzw. Östron) und EE2 (17-alpha-Ethinylestradiol) auf eine Beobachtungs-Liste gesetzt („watch-list“). Die EU-Mitgliedsstaaten seien damals aufgefordert worden, über das Vorkommen dieser gewässerrelevanten Schadstoffe noch mehr Informationen zu sammeln, so dass eine umfassendere gewässerökologische Bewertung der Stoffe möglich würde. Gleichzeitig habe sich die Kommission verpflichtet, bis zum Jahr 2015 den Entwurf für eine Strategie zur Eindämmung von Pharmawirkstoffen in der aquatischen Umwelt auf den Tisch zu legen. Allerdings sei es der Kommission erst mit zwei Jahren Verspätung gelungen, im November 2017 einen ersten Entwurf für eine „Pharmastrategie“ ins Internet zu stellen (s. RUNDBR. 1094/1 1036/3).

Pharmawirkstoffe:
Der Weg
zur Internetkonsultation

 

Bei Projekten, die letztendlich in eine EU-Richtlinie einmünden könnten, ist es inzwischen Usus, dass die EU-Kommission der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit gibt, Stellung zu dem Vorhaben zu nehmen – so auch bei der geplanten „Pharmastrategie“. Hierzu läuft noch bis zum 21. Febr. 2018 eine öffentliche Konsultation „für jedermann“. Zum anderen war eine Stakeholder-Consultation für Fachkreise eröffnet worden. Die Stakeholder-Consultation ist bereits am 21. Jan. 2018 geschlossen worden. Beiden Konsultationen liege ein Fragebogen zu Grunde, berichtete Frau Dr. Maier auf dem Stuttgarter Pharma-Workshop. Dazu gehöre jeweils auch ein Freifeld, im dem man die geplante „Pharmastrategie“ mit eigenen Worten kommentieren könne. Den deutschsprachige Fragebogen gibt es unter

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/2de5e81c-4875-441e-b351-b8ebd598cf86?
draftid=bc3c6934-8e09-4dd8-916e-22a5ef1bcda5&surveylanguage=DE

(Wir haben inzwischen an der Konsultation teilgenommen und auf den Vorschlag des BUND für eine Strategie zu Pharmawirkstoffen und anderen Mikroverunreinigungen in der aquatischen Umwelt hingewiesen – siehe RUNDBR. 1118/4.)

30 Optionen zur Eindämmung
von Pharmawirkstoffen

 

Auf dem Workshop des Stuttgarter Umweltministeriums am 8. Dez. 2017 führte Frau Dr. Mayer des Weiteren aus, dass die EU-Kommission ihre beiden Konsultationen mit zwei Hintergrundpapieren unterfüttert habe – wobei die beiden Hintergrundpapiere nur in englischer Sprache downloadbar seien. Ein Dokument beschreibe den Wissensstand über Pharmawirkstoffe in der aquatischen Umwelt. Das andere Dokument könne als erster Entwurf für eine Pharma-Strategie der Kommission verstanden werden. In diesem Dokument würden 30 Optionen erläutert, die dazu dienen könnten, das Auftreten von Pharma-Wirkstoffen im Wasserkreislauf zu reduzieren.

Zu jeder Option (zu jeder Handlungsmöglichkeit) habe die EU-Kommission ein Faktenblatt („fact-sheet“) mit weitergehenden Informationen und einer ersten Bewertung der jeweiligen Option verfasst. Die Bewertung der Optionen erfolge einheitlich nach einer „SWOT-Analyse“: Was sind jeweils die Stärken und Chancen sowie die Schwächen und Risiken der jeweiligen Option? Als Folge der Konsultation plane die Kommission dann bis Mitte 2018 einen besser abgestimmten Entwurf für die Pharma-Strategie zu veröffentlichen. Die beiden Hintergrundpapiere stehen unter

https://ec.europa.eu/info/consultations/
public-consultation-pharmaceuticals-environment_de

zum Herunterladen zur Verfügung. Eine Zusammenfassung der Optionen wird auch in deutscher Sprache zum Download angeboten.

Pharmawirkstoffe:
Debatte
über Handlungsmöglichkeiten

 

Auf dem Stuttgarter Workshop hatten die eingeladenen Interessenvertreter die Gelegenheit bekommen, vier Optionen beispielhaft zu kommentieren. Das Umweltministerium hatte die folgenden vier Optionen deshalb zur Diskussion gestellt, weil die jeweiligen Optionen sich zwischen den unterschiedlichen Akteursgruppen als möglicherweise strittig erweisen könnten.

Option 7

Berücksichtigung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der Zulassung von Arzneimitteln im Hinblick auf eine Nutzen-Risiko-Abwägung. (Eine Zulassungsverweigerung auf Grund eines besonders großen Umweltrisikos ist bis jetzt nur bei Tierarzneimitteln möglich.)

Option 14

Eine Verschreibungspflicht in Abhängigkeit der UVP-Ergebnisse – bis jetzt bezieht sich die Verschreibungspflicht nur auf Risiken für den Menschen, jedoch nicht im Hinblick auf Risiken für die Umwelt.

Option 22

Eine bessere Sammlung und Entsorgung von Altmedikamenten unter besonderer Berücksichtigung der Herstellerverantwortung.

Option 24

Ausarbeitung einer EU-Leitlinie für das Abwassermanagement in Krankenhäusern und Gesund-heitseinrichtungen.

Wie zu erwarten, hat sich auf dem Stuttgarter Workshop dann tatsächlich eine lebhafte Diskussion über die vier Handlungsmöglichkeiten entwickelt. Unter den in Stuttgart vertretenen Akteursgruppen waren unter anderen MitarbeiterInnen von Pharmaverbänden, der Trinkwasserver- und der Abwasserentsorgung, der Wissenschaft, des baden-württemberg-ischen Sozialministeriums, der Apotheker sowie der Umweltverbände anwesend – und diskutierten meinungsstark über Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der vier Optionen.

Die Kompetenzen des Landes Baden-Württemberg
in der Pharma-Strategie

 

Die Mitarbeiterin des Stuttgarter Umweltministeriums, Frau Dr. Maier, hatte in ihrer Erläuterung der EU-Konsultation auch die Historie der Workshop-Reihe rekapituliert. Bei dem Workshop am 8. Dez. 2017 habe es sich nämlich bereits um den 7. Workshop zum Thema „Arzneimittelwirkstoffe in der aquatischen Umwelt“ gehandelt. Der erste Workshop im Mai 2014 sei vor dem Hintergrund der oben genannten UQN-Richtlinie der EU anberaumt worden. Im Stuttgarter Umweltministerium sei man damals der Auffassung gewesen, dass es notwendig wäre, alle mit dem Thema befassten Akteure in die Diskussion einbeziehen.

Ziel war und ist die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung sowohl in den Fachkreisen als auch der Öffentlichkeit. Ferner gehe es darum, die beschränkten Möglichkeiten im Land zu eruieren, die zur Verfügung stehen, um Einfluss auf die Meinungsbildung in Brüssel zu nehmen. Die Workshop-Reihe habe auch dazu gedient, sich gegenseitig über alle Aspekte des Auftretens von Pharmawirkstoffen in der aquatischen Umwelt zu informieren. Der Meinungs- und Informationsaustausch sei zudem dafür geeignet, die Kompetenz des Landes Baden-Württemberg in der Debatte um geeignete Schritte zur Reduzierung des Wirkstoffeintrags zu stärken. Einer der Leitgedanken des Umweltministeriums sei darüber hinaus gewesen, zu verdeutlichen, dass der Ansatzpunkt für eine Pharmastrategie nicht allein die 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoff-Eliminierung auf Kläranlagen sein dürfe.

Arzneimittel: Im Abwasser spiegelt
sich das Verbraucherverhalten wider

 

Als nächstes hatte Dr.-Ing. Steffen Metzger vom baden-württembergischen Kompetenzzentrum Spurenstoffe (KomS) eine Übersicht über die Ergebnisse der Beprobung von 40 Kläranlagen unterschiedlichster Größenordnung in Baden-Württemberg vorgestellt. Die Proben habe man jeweils im Anschluss auf drei aufeinander folgende Trockenwettertage gezogen. Die Proben habe man filtriert, so dass nur gelöste Stoffe berücksichtigt worden wären. Im Analyseprogramm seien 50 Spurenstoffe und Mikroverunreinigungen berücksichtigt worden – u.a. Humanarzneiwirkstoffe (beispielsweise Schmerzmittel wie Diclofenac), darüber hinaus aber auch fünf Röntgenkontrastmittel und drei Estrogene.

Bei der Betrachtung der 40 beprobten Kläranlage habe sich gezeigt, dass man die Hälfte der Stoffe in allen Kläranlagen habe nachweisen können – egal ob es sich um kleine oder große Kläranlagen gehandelt habe. Metzger stellte auch die unterschiedlichen Wochengänge der Konzentrationen am Beispiel von Diclofenac (ziemlich gleichmäßig) und Röntgenkontrastmittel (starker Einbruch am Wochenende) vor. „Im Abwasser spiegelt sich das Verbraucherverhalten wider.“ Das könne man ebenfalls am Tagesgang von Diclofenac und Coffein demonstrieren. Kritisch wurde gefragt, ob auch jahreszeitliche Unterschiede berücksichtigt worden seien. Beispielsweise könne man annehmen, dass Rheumapatienten im Winter größere Probleme haben und damit möglicherweise auch mehr Diclofenac-haltige Schmerzmittel in höheren Dosen als im Sommer verwenden.

Diskutiert wurden außerdem einwohnerspezifische Tages- und Jahresfrachten in den Zuläufen der Kläranlagen. Ferner wurden die stoffspezifischen Eliminierungsgrade bei den 50 untersuchten Wirkstoffe in den Kläranlagen erörtert. Hohe Eliminationsraten wurden beispielsweise bei Östrogenen, Metformin und Röntgenkontrastmitteln gefunden. Aufgrund der hohen Frachten im Zulauf der Kläranlagen würden sich aber auch bei einem vergleichsweise hohen Eliminierungsgrad in den Abläufen der Kläranlagen immer noch Konzentrationen im Bereich von Mikrogramm pro Liter finden. Eine gute Eliminierbarkeit sei somit kein Beleg für niedrige Restkonzentrationen im Kläranlagenablauf.

Spurenstoff-Eliminierung:
Was geht mit Ozon, was geht mit Aktivkohle?

 

Anschließend stellte Metzger die üblicherweise angewandten Medien zur Spurenstoffentfernung vor - also Ozon, Pulveraktivkohle und granulierte Aktivkohle. Der KomS-Leiter widmete sich auch der Frage, wie stoffspezifisch die unterschiedliche Reinigungsverfahren funktionieren: „Was geht gut mit Aktivkohle, was geht mittelmäßig und was geht schlecht?“ Jedes Verfahren habe seine Stärken und Schwächen. Deshalb untersuche man inzwischen die Kombination der Spurenstoff-Eliminierung mit Hilfe von Ozon und Aktivkohle. Schalte man die Ozonierung der Granulierten Aktivkohle (GAK) vor, könne man längere Standzeiten der GAK erreichen. Es sei allerdings ambitioniert, beide Verfahren prozessstabil zu betreiben. Das funktioniere in Pilotversuchen. Aber ob das auch in der Praxis des Kläranlagenalltags genauso gut gelingt, zweifelte der Referent an.

Diskutiert wurde auch die Eignung von Membran-verfahren zur Spurenstoff-Eliminierung. Den gesamten Abwasserstrom aus einer Kläranlage („Vollstrom“) energieaufwändig durch Membranmodule zu drücken, sei energetisch gesehen eher fragwürdig. Darüber hinaus stelle sich die Frage, wie man das schadstoffträchtige Konzentrat entsorgen könne. Ferner sei selbst im Klarwasserablauf einer Kläranlage mit einer erheblichen Verblockung der Membranmodule zu rechnen, so dass man einen harten Chemikalieneinsatz benötige, um die „verstopften“ Membranmodule wieder durchgängig zu machen. Somit wäre nicht nur die Energiebilanz einer Spurenstoff-Eliminierung mit Hilfe von Membranverfahren ein Problem.

Sozial- und Öko-Dumping
bei der
A-Kohle-Produktion in Asien

 

Wie bei vielen Diskussionen über den Einsatz von Aktivkohle zur Spurenstoff-Eliminierung wurde auch auf dem Stuttgarter Workshop die problembeladende Herkunft der Aktivkohle angesprochen. Egal ob die A-Kohle aus Steinkohle, Kokosnussschalen oder Restmöbelholz produziert würde – die A-Kohle komme aus Asien, größtenteils aus China und Indien. Vieles spreche dafür, dass Sozial- und Ökodumping bei der A-Kohleproduktion an der Tagesordnung sei (siehe RUNDBR. 1026/1). „Wissen wir, was in Asien passiert?“ So eine der Fragen auf dem Workshop. Metzger berichtete, dass inzwischen auch mit europäischen Rohstoffressourcen experimentiert würde – beispielweise mit Olivenkernen. Die wären aber nicht in ausreichender Tonnage verfügbar, um den A-Kohlebedarf zu decken. Deshalb experimentiere man mit der Verkohlung von Toilettenpapier und anderen Faserstoffen, die im Rechen im Zulauf der Kläranlage hängen bleiben. Zumindest von der Menge her, könnten diese Faserstoffe rechnerisch ausreichen, um den wachsenden A-Kohlebedarf zu befriedigenden. Bis es allerdings tatsächlich „grüne“ Aktivkohle in ausreichender Menge geben würde, bedürfe es voraussichtlich noch eines langen Weges, so die Voraussage des KomS-Leiters.

Ein zweites Leben für die Wasserwerks-A-Kohle?

 

Hingewiesen wurde darauf, dass die granulierte Aktivkohle immerhin bis zu zehnmal regeneriert werden könne. Gefragt wurde in dem Zusammenhang nach „einem zweiten Leben“ der in der Trinkwasseraufbereitung eingesetzten Aktivkohle. Da die Wasserwerksaktivkohle nur eine vergleichsweise geringe Spurenstoffbeladung aufweisen würde, könne man sie zumindest theoretisch noch zur Eliminierung von Mikroverunreinigung in der „Vierten Stufe“ einer Kläranlage einsetzen. Dazu reiche die Restkapazität der Wasserwerks-Aktivkohle allemal aus. Es sei allerdings eine logistische Herausforderung, die nasse Aktivkohle aus der Trinkwasseraufbereitung zu einer Kläranlage zu transportieren, dort zu trocknen und aufzumahlen, so dass sie in der „Vierten Stufe“ noch ein Mal ihren guten Dienst verrichten könne (s. RUNDBR. 1024/3).

Schlussendlich wurde problematisiert, warum ausgerechnet bei der Spurenstoff-Eliminierung der A-Kohle-Einsatz derart kritisch hinterfragt würde? Bei allen anderen Einsatzzwecken von A-Kohle habe noch nie ein Hahn danach gekräht – so beispielsweise bei der A-Kohleverwendung in den Klimaanlagen der Pkws. An den Kosten könne das Hinterfragen des A-Kohle-Einsatzes in der „Vierten Stufe“ eher nicht liegen. Die für Kläranlagen geeignete Aktivkohle koste 1.200 bis 1.800 Euro pro Tonne. Pro angeschlossenem Einwohner und Jahr benötige man zur Spurenstoff-Eliminierung etwa ein Kilogramm A-Kohle. Das würde dann pro Jahr mit etwa 1,50 Euro zu Buche schlagen.

Eine Spurenstoffstrategie der Wasserversorger …

 

… stellt Prof. Dr.-Ing. Frieder Haakh in der energie-wasser-praxis 10/2017, S. 10 – 14, vor. Unter der Überschrift „Spurenstoffe im Trinkwasser – eine strategische Herausforderung für Wasserversorgungsunternehmen“ schreibt der technische Geschäftsführer der Landeswasserversorgung, dass der Wasserversorger „sein Wasser selbst am besten kennen“ sollte. Das setze voraus, dass die Wasserversorger über einen Zugriff auf eine leistungsfähige Analytik verfügen sollten. Wenn dann „die Medien mit einem vermeintlich neuen Stoff aufschlagen“ sollten, könnten die Wasserversorger bereits über die wesentlichen Informationen zu diesem Stoff verfügen. Damit könnten die Wasserversorger Kompetenz unter Beweis stellen. Dazu gehöre auch Transparenz – denn:

Wer transparent ist, hat nichts zu verbergen – wer jedoch Zahlen nur widerwillig herausgibt, schürt den Verdacht, er habe noch mehr Zahlen mit weit brisanteren Ergebnissen. Mit Transparenz wird das Problem wesentlich entschärft, sie schafft Vertrauen in die Lösungskompetenz.“

Der Autor präsentiert sodann einen ganzen Katalog kurzgefasster Forderungen zur Begrenzung des Eintrags von Mikroverunreinigungen in die aquatische Umwelt – speziell in die Rohwasserressourcen der Wasserwerke. Weitere Auskunft zur von Haakh vorgeschlagenen Spurenstoffstrategie der Wasserversorger:

Prof. Dr.-Ing. Frieder Haakh
Zweckverband Landeswasserversorgung
E-Mail: haakh.f@lw-online.de

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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