Im RUNDBR. 1127/3 war über die Implementierung des Menschenrechts auf Wasser in der vorgesehenen Neufassung der EG-Trinkwasserrichtlinie berichtet worden. Es bleibt nachzutragen, dass das in Art. 13 vorgesehen Zugangsrecht zu Trinkwasser auch für marginalisierte Bevölkerungskreise (beispielsweise in Romalagern, im Okt. 2018 im EP-Umweltausschuss zu „sehr heterogenen Diskussionen“ geführt habe. Details hatte die EU-Abgeordnete Ursula Müller auf der wasserwirtschaftlichen BDEW-Jahrestagung im Sept. 18 in Berlin vorgetragen. Die Ansichten zur Umsetzung des Menschenrechts auf Wasser in der Richtlinie seien davon abhängig, ob man einer sozialistischen Fraktion im EP angehöre – oder ob man „wie die Konservativen mit Bedacht für vernünftige und praktikable Regelungen plädiere“, so die Einschätzung der Parlamentarierin.
In ihren Fazit erklärte Ursula Müller, dass der franz. Hauptberichterstatter im Umweltausschuss „einen sehr guten Empfehlungsbericht“ vorgelegt habe, in dem man – im Gegensatz zum Kommissionsentwurf - auch auf die Größe und die Leistungsfähigkeit der Wasserversorger Rücksicht genommen habe. Der Bericht basiere auf einer Abstimmung über 700 Änderungsanträgen aus dem EP auf 66 Seiten. Schlussendlich sah auch die EP-Abgeordnete aus den Reihen der Freien Wähler die Gefahr, dass das ambitionierte Zeitprogramm zur Verabschiedung der Richtlinie noch scheitern könnte. Dann müsse man in der nächsten Legislaturperiode „wieder bei Null anfangen“.