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19. April 2019

 

 

 

 

 

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BBU-Wasserrundbrief, 28. März 2019

ISO 24510: Bürgerbeteiligung in der
Wasserver- und Abwasserentsorgung

 

Innerhalb der Internationalen Standardisierungsorganisation (ISO) ist das Technische Komitee 224 (ISO TC 224) für alle Normen und Standards zuständig, die sich mit Organisations- und Managementfragen in der Siedlungswasserwirtschaft beschäftigen. Zu der vom ISO TC 224 verabschiedeten Normschwemme gehörten die ISO-Normen 24510, 24511 und 24512. Die ISO 24510 enthält Prinzipien und Kriterien für das gute Management von Trinkwasser- und Abwasserbetrieben. Die ISO 24511 spezifiziert diese Anforderungen auf Abwasserbetriebe und die ISO 24512 auf Trinkwasserbetriebe. Der Inhalt der ISO 24510 ist in den RUNDBR. 940/3-4 870/2-3, 825/1-3, 783/1-2, 769/2-3, 737/3, 666 und 661 ausführlich beschrieben und in Auszügen zitiert worden.Dies deshalb, weil die ISO 24510 quasi eine Bürgerbeteiligung und eine breite Information im Vorfeld von wesentlichen technischen und organisatorischen Entscheidungen in der Siedlungswasserwirtschaft empfiehlt.

Die ISO 24510 stellt damit das Pendent zum Partizipationsartikel 14 in der EG-Wasserrahmen-richtlinie dar. Art. 14 sagt sinngemäß aus, dass die Behörden bei der wasserwirtschaftlichen Planung nicht warten sollen, bis eine/r kommt und eine dumme Frage stellt. Die Behörden sind nach Art. 14 zu einer aktiven Informationspolitik verpflichtet. Sie haben damit eine informative Bringschuld gegenüber den potenziell interessierten Kreisen – ähnlich die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG), ebenfalls in Art. 14 sowie in § 79 Wasserhaushaltsgesetz.Analog empfiehlt die ISO 24510, dass die Wasserversorger und Abwasserentsorger von sich aus die interessierte Öffentlichkeit über alle anstehenden wesentlichen technischen und organisatorischen Änderungen in der Wasserversorgung und in der Abwasserentsorgung informierten sollten.

Ferner wird eine Preistransparenz gefordert: Wie setzt sich die Wasser- bzw. die Abwassergebühr zusammen. Der Unterschied: Während Art 14 der EG-WRRL via § 83 (4) Wasserhaushaltsgesetz rechtlich verpflichtend ist, hat die ISO nur einen empfehlenden Charakter. In der Praxis der deutschen Wasser- und Abwasserbetriebe hat die Empfehlung zur aktiven Informationspolitik aus der ISO 24510 so gut wie keine Bedeutung erlangt. Das ist schade, weil beispielsweise einer Entscheidung über den Bau eine zentrale Enthärtungsanlage oder gar über eine (Teil-)Privatisierung eine breite Information und eine Bürgerbeteiligung in unseren Augen essenziell wäre. Wir gehen aber davon aus, dass die ISO 24510 den meisten Wasser- und Abwasserwerkern hierzulande völlig unbekannt ist – obwohl die dreiteilige Normenreihe sogar in einer deutschen Übersetzung vorliegt.

ISO 24510: Was wird sich ändern?

 

Die Erarbeitung der zuvor genannten Normenreihe 24510, 24511 und 24512 war ein Kraftakt. Normalerweise sind ISO-Normungsprojekte innerhalb von drei Jahren abzuschließen. An der Normenreihe ISO 24510 ff wurde von 2002 bis 2007 gleich fünf Jahre lang gefeilt. Jetzt steht die Normenreihe turnusgemäß zu einer Überarbeitung an. Angesichts des schwierigen Einigungsprozesses besteht bei deutschen Normungsexperten wenig Neigung, das ganze Paket wieder aufzuschnüren. Deutsche und österreichische Wasserwerker empfehlen nur redaktionelle Änderungen und eine Erweiterung des Vorworts. Im Vorwort sollte eine Bezugnahme auf die Wasser- und Abwasserziele 6.1 und 6.2 aus den Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen vorgenommen werden. Ob die Beschränkung auf eine Minimal-Revision bei den anderen Delegationen in der ISO auf Gegenliebe stoßen wird, wird sich im Sommer 2019 in Kopenhagen erweisen. Dann wird das TC 224 auf einer Plenarsitzung aufgrund der Voten der ISO-Mitgliedsorganisationen über das weitere Prozedere entscheiden. Wir befürchten, dass bei einem Aufschnüren der Normenreihe die emanzipatorischen Errungenschaften (breite Information und Bürgerbeteiligung) wieder eingekürzt werden könnten.

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
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