Es gibt im Vergleich zum zuvor Erwähnten aber noch einen ganz anderen Blick auf den Glasfaserausbau: Eine fahrlässige Gefährdung der unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen wirft der Präsident des Rohrleitungsbauverbandes e.V. (rbv) den Auftraggebern beim Glasfaserausbau vor. Im Editorial der energie-wasser-praxis 2/2019 schreibt Fritz Eckard Lang, dass die unsachgemäße Verlegung von Glasfaserleitungen „bereits heute immer häufiger zu Schäden an vorhanden Gas- und Wasserleitungen“ führen würde – und weiter:
„Hier wird ohne Sinn und Sachverstand und ohne Rücksicht auf Verluste bei den bereits vorhandenen Trassen ein neues Netz in den Boden gestampft. Das darf so nicht passieren (…)“
Die Ver- und Entsorger hätten „über Jahrzehnte ein flächendeckendes Netz von Ver- und Entsorgungsleitungen gebaut, welches zu den größten Anlagenvermögen der Bundesrepublik gehört und ein unverzichtbarer Grundstein unseres Gemeinwohls ist.“ Leitungsbauer hätten „generationsübergreifende Werte geschaffen, die wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen werden“ verspricht der rbv-Chef. Gegen die Beschädigung der unterirdischen Infrastruktur durch einen Wildwuchs beim Glasfaserausbau würden sich sowohl die Ver- und Entsorger als auch die Rohrleitungsbauer „mit allen Mitteln“ verwahren.
Als „die übelste Spielart“ beim unsachgemäßen Breitbandausbau bezeichnet es der Präsident des Rohrleitungsbauverbandes, dass angesichts des Zeit- und Kostendrucks mit den Baumaßnahmen „schnell verfügbare, augenscheinlich günstigere, aber nicht mit den deutschen Verhältnissen vertraute Unternehmen aus dem europäischen Ausland“ betraut würden. Wer unqualifizierte Firmen mit dem Glasfaserausbau beauftragen würde, müsse zur Kenntnis nehmen, dass „Schäden an den bereits vorhandenen Gas- und Wasserleitungen sowie Stromkabeln vorprogrammiert“ seien. Das ganze Editorial kann unter der Überschrift „Nur gemeinsam kann der flächendeckende Ausbau der digitalen Infrastruktur gelingen“ auf S. 3 der DVGW-Verbandszeitschrift nachgelesen werden.