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19. April 2019

 

 

 

 

 

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WasserInBürgerhand!

BBU-Wasserrundbrief, 28. März 2019

Wenn das Wasserwerk und die Kläranlage
keinen Strom mehr haben

 

Zur Klärung – und möglichst der Abwendung - der Folgen eines Blackouts auf den Betrieb von Kanalnetzen und Kläranlagen ist jetzt auch bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) ein Gremium zur Erarbeitung eines Leitfadens eingerichtet worden. Berichtet wird in den zuständigen Gremien, dass auf einer großen ostdeutschen Kläranlage der Betrieb versuchsweise schon zweimal auf stromlos geschaltet worden sei. Anschließend konnte man die Anlage erfolgreich wieder hochfahren.

Bei den Wasserversorgern wird die Thematik schon seit längerem diskutiert. Vorgesehen wird u.a. eine „Wasserversorgung per Achse“. Dabei müssten die Transport-Fahrzeuge aus einem gesicherten Tanklager mit Treibstoff versorgt werden (Notkraftstoffversorgung). „Gesichert“ deshalb, weil bei einem länger andauernden Blackout mit einem Kampf um die letzten zugänglichen Treibstoffreserven gerechnet werden müsste. Der Zeithorizont für entsprechende Planungen für einen großflächigen und länger anhaltenden Stromausfall betrage nur drei Tage, „Danach bricht die Anarchie aus.“ Nach drei Tagen sei auch nicht mehr zu erwarten, dass die Belegschaftsmitglieder in das Wasserwerk kommen würden. Die Auswirkungen eines Blackouts auf die Wasserver- und Abwasserentsorgung werden ebenfalls in Österreich diskutiert. Dort wird der Blackout „als Mutter aller Krisen“ betrachtet. Das sei mit ein Grund, warum man einen energieautarken Betrieb von Wasserwerken und Kläranlagen anstrebe. In der Steiermark sei ein großer Wasserversorgungsverband diesem Ziel schon sehr nahe gekommen.

 


Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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