Wenn Trinkwasser mit Natrium- und Calciumhypochlorit sowie mit Chlordioxid desinfiziert wird, muss damit gerechnet werden, dass bei diesen Desinfektionsmitteln auch Chlorat ins Trinkwasser gelangt. Die Liste der zulässigen Aufbereitungs- und Desinfektionsmittel nach § 11 der Trinkwasserverordnung sieht hierfür ein gestuftes Konzept der zulässigen Chloratbelastung vor:
Bei einer dauerhaften Anwendung der genannten Desinfektionsmittel ist als Höchstwert 70 µg/l (0,07 mg/l) Chlorat im desinfizierten Trinkwasser zulässig. (Zur Erinnerung: Für Lebensmittel hatte die EU ursprünglich einen Höchstgehalt von 0,01 mg/kg festgesetzt gehabt.) Bei einer nur zeitweisen Dosierung der genannten Desinfektionsmittel sind 200 µg/l Chlorat zulässig. Und bei nur kurzfristigen Notfällen darf bei Anwendung von Natrium- bzw. Calciumhypochlorit eine Höchstkonzentration von 700 µg/l toleriert werden.
In dem Aufsatz „Begrenzung des Chloratgehaltes in Natriumhypochloritlösungen“ erläutern Burkhard Wricke & Katrin Bornmann vom Technologiezentrum Wasser in Dresden in der ENERGIR-WASSER-PRAXIS 8/2020, S. 36 - 42, wie über Natriumhypochlorit Chlorat ins Trinkwasser verschleppt wird.
Nach der europäischen Norm DIN-EN 901 sind in Natriumhypochlorit-Lösungen Chloratkonzentrationen bis zu 5,4 Prozent Natriumchlorat (bezogen auf die Chlorkonzentration) zulässig. Auf dem Weg vom Hersteller über den Großhandel und die Zwischenhändler bis zum Wasserwerk kann der Chloratgehalt aber deutlich ansteigen.
Das scheint im Wesentlichen von der Temperatur abzuhängen: Je wärmer es bei Transport und Lagerung wird, desto höher steigt die Chloratkonzentration. Eine geschlossene Kühlkette von den Herstellern bis zum Wasserwerk scheint aber technisch und finanziell nicht machbar zu sein.
Lange Lagerzeiten der Natriumhypochloritlösung werden ebenfalls für steigende Chloratkonzentrationen verantwortlich gemacht. Die Messung der Chloratkonzentration sei aufwendig und nur in größeren Wasserversorgungsunternehmen mit einem qualifizierten Labor zu leisten. Es wird deshalb empfohlen, die Natriumhypochloritlösung möglichst schnell umzuschlagen (also keine lange Lagerzeiten) und die Exposition gegenüber hohen Umgebungstemperaturen zu begrenzen. Zumindest sollte über eine temperaturempfindliche Etikettierung erfasst werden, welchen Höchsttemperaturen die Lösung bei Transport und Lagerung ausgesetzt war. Weitere Auskunft zur Limitierung der Chloratkonzentrationen im Trinkwasser bei
Dr.-Ing. Burkhard Wricke
TZW - DVGW Technologiezentrum Wasser
Außenstelle Dresden
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