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28. Oktober 2020

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BBU-Wasserrundbrief Nr. 1168, 19. Oktober 2020

Gechlortes Trinkwasser führt zu
hohen Chloratgehalten in Lebensmitteln

 

Chlorat gilt nicht gerade als gesundheitsfördernd. Das lässt sich schon alleine daraus ableiten, dass Kalium- und Natriumchlorat früher als Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt worden sind. Um Chloratrückstände in Lebensmitteln mit vernünftigem Aufwand möglichst gering zu halten („as low as reasonably achievable“, ALARA-Prinzip), hat die EU die Verordnung EU 2020/749 vom 4. Juni 2020 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Chlorat in oder auf bestimmten Erzeugnissen erlassen - siehe:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/
TXT/HTML/?uri=CELEX:32020R0749&from=DE

Bei den in Anhang III genannten Höchstwerten für Chloratrückstände in verschiedenen Lebensmitteln wurde u.a. berücksichtigt, dass Chlorat auch durch chlordesinfiziertes Trinkwasser auf Lebensmittel gelangen kann - beispielsweise wenn Gemüse mit chlordesinfiziertem Trinkwasser gewaschen wird (s. RUNDBR. 1039/1-3; dort auch weiterführende Links). Zu den Folgen der Waschung von Gemüse und anderen Lebensmitteln mit chlorathaltigem Trinkwasser heißt es in Erwägungsgrund 4 der EU-Verordnung:

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat von 2014 bis 2018 Überwachungsdaten gesammelt, um die Präsenz von Chloratrückständen in Lebensmitteln und Trinkwasser zu untersuchen. Aus diesen Daten ging hervor, dass die vorhandenen Chloratrückstände häufig den Standard-RHG von 0,01 mg/kg überschreiten und dass die Rückstandsgehalte je nach Quelle und Erzeugnis variieren. Daraus folgt, dass es derzeit selbst bei Anwendung guter Praxis nicht möglich ist, Chloratrückstände zu erzielen, bei denen der geltende Standard-RHG von 0,01 mg/kg eingehalten wird.“

Im Klartext: Die Chloratbelastung des Trinkwassers ist oft so hoch, dass sich in den damit gewaschenen Lebensmitteln der ursprünglich vorgesehene Chlorat-Rückstandhöchstgehalt (RHG) von 0,01 mg/kg nicht sicher einhalten lässt!

Deshalb mussten die Rückstandshöchstgehalte für viele Lebensmittel deutlich angehoben werden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben im Jahr 2017 vereinbart, einen Aktionsplan aufzulegen, um die Chloratwerte u.a. im Trinkwasser abzusenken. Sollten sich dabei Fortschritte ergeben, sollen die Werte laut Verordnung im Jahr 2025 überprüft und ggf. wieder abgesenkt werden.


TEST: Chlorat in Spinat-Tortelloni

Die Zeitschrift TEST berichtet in dem Zusammenhang in der Ausgabe 09/2020 auf S. 11, dass die Spinat-Tortellonie von Lidl „sehr stark mit Chlorat belastet“ waren. Die TEST-Redakteure vermuten, dass „womöglich (…) gechlortes Wasser eingesetzt“ worden sei, um Zutaten zu waschen.

 

Wie kommt Chlorat ins Trinkwasser?

 

Wenn Trinkwasser mit Natrium- und Calciumhypochlorit sowie mit Chlordioxid desinfiziert wird, muss damit gerechnet werden, dass bei diesen Desinfektionsmitteln auch Chlorat ins Trinkwasser gelangt. Die Liste der zulässigen Aufbereitungs- und Desinfektionsmittel nach § 11 der Trinkwasserverordnung sieht hierfür ein gestuftes Konzept der zulässigen Chloratbelastung vor:

Bei einer dauerhaften Anwendung der genannten Desinfektionsmittel ist als Höchstwert 70 µg/l (0,07 mg/l) Chlorat im desinfizierten Trinkwasser zulässig. (Zur Erinnerung: Für Lebensmittel hatte die EU ursprünglich einen Höchstgehalt von 0,01 mg/kg festgesetzt gehabt.) Bei einer nur zeitweisen Dosierung der genannten Desinfektionsmittel sind 200 µg/l Chlorat zulässig. Und bei nur kurzfristigen Notfällen darf bei Anwendung von Natrium- bzw. Calciumhypochlorit eine Höchstkonzentration von 700 µg/l toleriert werden.

In dem Aufsatz „Begrenzung des Chloratgehaltes in Natriumhypochloritlösungen“ erläutern Burkhard Wricke & Katrin Bornmann vom Technologiezentrum Wasser in Dresden in der ENERGIR-WASSER-PRAXIS 8/2020, S. 36 - 42, wie über Natriumhypochlorit Chlorat ins Trinkwasser verschleppt wird.

Nach der europäischen Norm DIN-EN 901 sind in Natriumhypochlorit-Lösungen Chloratkonzentrationen bis zu 5,4 Prozent Natriumchlorat (bezogen auf die Chlorkonzentration) zulässig. Auf dem Weg vom Hersteller über den Großhandel und die Zwischenhändler bis zum Wasserwerk kann der Chloratgehalt aber deutlich ansteigen.

Das scheint im Wesentlichen von der Temperatur abzuhängen: Je wärmer es bei Transport und Lagerung wird, desto höher steigt die Chloratkonzentration. Eine geschlossene Kühlkette von den Herstellern bis zum Wasserwerk scheint aber technisch und finanziell nicht machbar zu sein.

Lange Lagerzeiten der Natriumhypochloritlösung werden ebenfalls für steigende Chloratkonzentrationen verantwortlich gemacht. Die Messung der Chloratkonzentration sei aufwendig und nur in größeren Wasserversorgungsunternehmen mit einem qualifizierten Labor zu leisten. Es wird deshalb empfohlen, die Natriumhypochloritlösung möglichst schnell umzuschlagen (also keine lange Lagerzeiten) und die Exposition gegenüber hohen Umgebungstemperaturen zu begrenzen. Zumindest sollte über eine temperaturempfindliche Etikettierung erfasst werden, welchen Höchsttemperaturen die Lösung bei Transport und Lagerung ausgesetzt war. Weitere Auskunft zur Limitierung der Chloratkonzentrationen im Trinkwasser bei

Dr.-Ing. Burkhard Wricke
TZW - DVGW Technologiezentrum Wasser
Außenstelle Dresden
E-Mail: burkhard.wricke@tzw.de

 



Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF berichtet regelmäßig über die Angriffe auf die kommunale Daseinsvorsorge. Interessierte können kostenlose Ansichtsexemplare anfordern.
Clip-Fisch 2

 
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