Kurz vor der Sommerpause 2020 hat das nordrhein-westf älische Umweltministerium den Entwurf für eine Neufassung des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes (LWG) veröffentlicht. Die Änderungen umfassen unter anderem:
- Die Befristung bei gehobener Erlaubnis und der Zulassung von Anlagen in, an, unter und über Gewässern wird gestrichen.
- Alle gegenüber dem Wasserhaushaltsgesetz weitergehenden Vorschriften zu Gewässerrandstreifen werden gestrichen.
- Das Vorkaufsrecht für Flächen an Gewässern wird gestrichen.
- Das Abgrabungsverbot in Wasserschutzgebieten entfällt.
- Die Festsetzung von Gebieten, die als rückgewinnbare Gebiete für die Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden und nicht aktuell der Hochwasserentlastung und Rückhaltung dienen, entfällt.
Ein sehr positives Presseecho fand die künftig klarer formulierte Privilegierung der Öffentlichen Wasserversorgung vor anderen Entnahmen. Die Euphorie hierüber erfasste auch die großen nordrhein-westfälischen Wasserverbände: Einer der Verbände legte die geplante neue Fassung z.T. so aus, dass auch die Natur hinter der Trinkwassernutzung zurückzustehen habe. De facto sind solche Fälle bekannt – einer ist derzeit vom BUND NRW beklagt. Gesetzlich geregelt werden soll das immerhin auch in Zukunft nicht.
Der Rest der vorgesehenen Neuerungen im Landeswassergesetz (LWG) stieß in der Presse nicht auf Interesse oder wurde schlicht nicht verstanden. Das Landesbüro der nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände hatte eine sehr gut begründete Stellungnahme abgegeben, die aber keinerlei Beachtung im Verfahren fand. Eine Anhörung fand zwar statt, die Umstände – Einladung zwei Tage vor dem Termin, kein Eingehen auf Sachargumente - wurden aber von den 51 zu beteiligenden Stellen z.T. mit Befremden kommentiert.
In der Begründung für mehrere der genannten Gesetzesänderungen kann nachgelesen werden, dass damit die Forderung des Koalitionsvertrags von CDU und FDP nach Deregulierung und Rückabwicklung des LWG 2016 umgesetzt werden soll. -mr-
Der Entwurf der LWG-Novelle vom 29.06.20 findet sich unter:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-9942.pdf
Die Landtagsanhörung soll im Nov. 2020 stattfinden. Weitere Auskunft zur ausführlichen Stellungnahme des Landesbüros der nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände vom Nov. 2018 zum damals vorliegenden Entwurf der Novelle gibt es via
E-Mail: info@lb-naturschutz-nrw
Tel.: 0208/88059-0